als Selbständige freiwillig in GKV - allg. Fragen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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cinderella
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als Selbständige freiwillig in GKV - allg. Fragen

Beitragvon cinderella » 26.07.2008, 13:02

Hallo,
aufgrund des Gesetzes zur Versicherungspflicht für bisher nicht versicherte Selbständige, bin ich von meiner alten AOK wieder aufgenommen wurden und habe soeben die Karte erhalten. Leider gibt es dazu keine Verträge, wo ich einiges nachlesen kann. Da ich am Montag wegen der Nachzahlung der Beiträge ab 1.4.2007 noch ein Gespräch habe, würde ich Euch gern etwas fragen.
[b][u]Beitragsbemessungsgrundlage[/u][/b] für meinen Beitrag war die Einkommenssteuererklärung 2006. Die nachgeforderten Beträge bis 1.7.2008 richten sich nach dieser Est. Ich habe aber 2007 weniger verdient als 2006 und müßte daher nur den Mindestbeitrag bezahlen. Auch 2008 war mein Einkommen nicht höher. Kann ich jetzt erwarten, dass die AOK nochmal nachrechnet und den ausstehenden Betrag ggf. herunterrechnet? Wie ist es mit Selbständigen: errechnet sich der Betrag nach der letzten Einkommenssteuererklärung oder kann ich monatlich melden? Wie ist es mit ausländichen Einkommen (ca. 200 Euro Provision für Produktvertrieb monatlich aus USA, die ich aber erst am Jahresende in der Est mitangeben muß)?
[u][b]Rückwirkenden Versicherungsschutz[/b][/u] ab 1.4.2007 habe ich ja jetzt. Heisst dass, ich kann meine privaten Arztrechnungen bis 1.7.2008 bei der AOK einreichen, wenn ich jetzt die Beiträge nachgezahlt habe?
Auf der [u][b]AOK Chipkarte [/b][/u] habe ich nur rausgefunden, dass ich selbstversichert bin und eine Frau (1/1). Bin ich jetzt freiwillig gesetzlich oder privat gesetzlich versichert - wie heisst das denn? Rechnet der Arzt dann den Privat- oder Pflichtsatz ab? Wahrscheinlich kann er das ja anhand der Karte gar nicht erkennen? Muß ich den Arzt darauf hinweisen?

Fragen über Fragen, aber kurze Antworten reichen mir schon.
Herzlichen Dank für Eure Hilfsbereitschaft
Cinderella[/b]

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.07.2008, 23:40

Nun denn

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Leider gibt es dazu keine Verträge, wo ich einiges nachlesen kann.


Du wirst auch keinen Vertrag bekommen; den gibt es nur bei den privaten Versicherungen.

Für Dich gilt das SGB V; da steht aber auch ne Menge drinne.

Was ist die Beitragsbemessung angeht, so ist dieses in erster Linie Sache der Krankenkasse. Die KVén haben das Recht, dieses in der Satzung zu regeln; also total unterschiedlich.

Wende bei dem Gespräch doch gleich ein, dass Du in 2007 weniger verdienst hast. Am besten so eine vorläufige Berechnung vom Steuerberater; ansonsten würde ich Dir empfehlen, gegen die Beitragseinstufung Widerspruch zu erheben mit der Begründung, dass das tatsächliche Einkommen niedriger ist.

Monatlich melden, wird vermutlich nicht gehen. Denn schliesslich ist für die Beitragsbemessung das Gesamteinkommen massgeblich. Es gibt es Definitiv im SBG IV zum Gesamteinkommen und jenes ist das Einkommen im Sinne des Steuerrechts. Ergo wird sich die KV immer auf den Steuerbescheid berufen. Die KV-Mitarbeiter sind ja auch keine Steuerberater; sie gucken einfach nur auf den Steuerbescheid.

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u][b]Rückwirkenden Versicherungsschutz[/b][/u] ab 1.4.2007 habe ich ja jetzt. Heisst dass, ich kann meine privaten Arztrechnungen bis 1.7.2008 bei der AOK einreichen, wenn ich jetzt die Beiträge nachgezahlt habe?


Kannst Du versuchen, das wird aber definitiv lustig. Die KVén rechnen nach ganz anderen Sätzen ab, als ein Privatversicherter bzw. Selbstzahler. Zudem gilt im Bereich des SGB V grundsätzlich das Sachleistungsrpinzip.

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Bin ich jetzt freiwillig gesetzlich oder privat gesetzlich versichert - wie heisst das denn?


Du bist definitv gesetzlich pflichtversichert und den Beitrag musst Du selber löhnen. Es ist definitiv keine private Versicherung, ergo rechnet der Arzt über die kassenärztliche Vereinigung ab; da hast Du nix mit zu tun.


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