Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Als vor 6 Wochen mein Zeitarbeitsvertrag als Lehrerin beendet wurde habe ich mich freiwillig bei der BIG versichert (war ich vorher pflichtversichert).
Nun habe ich überraschend zum Schuljahresbeginn eine Beamtenstelle erhalten und habe als Beamtin wieder Beihilfeanspruch.
Da würde ich gerne meine Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung wieder aufleben lassen, die ich als Referandarin in der Lehrerausbildung abgeschlossen hatte.
Problem:
Die BIG sagt mir Kündigungsfrist 2 Monate + statt Zugrundelegung von 1.800€ Einnahmen (Hälfte meines Mannes) bisher 256,50€ pro Monat, jetzt bis Ende Oktober 351,00€ Versicherungsbeitrag.
Meine private Krankenversicherung meinte nun, da Statuswechsel hätte ich auch ein außerordentliches Kündigungsrecht und könnte sofort in den beihilfetarif zurück.
Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen,
vielen Dank im Voraus
Grüße
martina
Außerordentliches Kündigungsrecht aus der freiwilligen GKV?
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Hallo,
was die Fristen betrifft, hat die BIG recht, es liegt kein Statuswechsel vor. Dies wär der Fall, wenn Sie von KVPflichtig in die Versicherungsfreiheit wechseln würden. Sie waren aber vorher schon versicherungsfrei (freiwillig in der GKV).
Nebenbei hoffe ich für Sie, das die Anwartschaft noch gilt, da Sie sich mit Ausscheiden auf der KVPflicht schon hätten privat versichern können (ggf. für die Anwartschaft müssen)!
Ihr neuer Beitrag bei der BIG sind die X-Prozent (voller GKV + hälftiger Pflegeversicherungsbeitrag) von Ihrem Einkommen. Das ist normal.
Gruß
CM
was die Fristen betrifft, hat die BIG recht, es liegt kein Statuswechsel vor. Dies wär der Fall, wenn Sie von KVPflichtig in die Versicherungsfreiheit wechseln würden. Sie waren aber vorher schon versicherungsfrei (freiwillig in der GKV).
Nebenbei hoffe ich für Sie, das die Anwartschaft noch gilt, da Sie sich mit Ausscheiden auf der KVPflicht schon hätten privat versichern können (ggf. für die Anwartschaft müssen)!
Ihr neuer Beitrag bei der BIG sind die X-Prozent (voller GKV + hälftiger Pflegeversicherungsbeitrag) von Ihrem Einkommen. Das ist normal.
Gruß
CM
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Hallo,
die Kiste stinkt.
sorry, es sind noch zu wenig Infos.
Sie waren Referendarin bis wann??
Haben Ihre Referendarversicherung auf Anwartschaft gesetzt? Welchen Tarif und welche Gesellschaft?
jetzt seit 6 Wochen ohne eigenes Einkommen, Wo und wie ist Ehemann versichert?
Haben Sie einen Bescheid über die freiwillige Versicherung, aus welchen Grund wurde diese geschlossen?
Danke Gruß
die Kiste stinkt.

sorry, es sind noch zu wenig Infos.
Sie waren Referendarin bis wann??
Haben Ihre Referendarversicherung auf Anwartschaft gesetzt? Welchen Tarif und welche Gesellschaft?
jetzt seit 6 Wochen ohne eigenes Einkommen, Wo und wie ist Ehemann versichert?
Haben Sie einen Bescheid über die freiwillige Versicherung, aus welchen Grund wurde diese geschlossen?
Danke Gruß
Tja, wie es wohl aussieht, wollte beckma nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Solidargemeinschaft verbleiben. Aus diesem Grunde hat er bzw. sie den Beitritt zur freiwilligen KV erklärt.
Diese freiwillige KV endet nur dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn sie wieder versicherungspflichtig wird. Das ist aber hier nicht der Fall; denn die Beamtentätigkeit ist versicherungsfrei.
Somit muss beckma die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Das ist echt übel!!
Und nun packt die gesetzliche KV noch einen drauf. Sie will noch mehr Beiträge für die Zeit zur Einhaltung der Kündigungsfrist haben. Aber - meines Erachtens - rechtlich völlig in Ordnung. Bislang wurde das Ehegatteneinkommen zu 50 % berücksichtigt, was durchaus in Ordnung ist. Aber jetzt hat beckma wieder eigenes Einkommen und zwar aus der Beamtentätigkeit und dieses zählt zu den sog. Einnahmen des Lebensunterhaltes und ist für die Beitragsbemessung relevant. Da Sie selber offensichtlich mehr als bislang die 1.800,00 Euro (halbes Ehegatteneinkommen) verdient, wird es natürlich teurer.
Da hilft nur eins. Die private Restkostenversicherung erst ab dem Zeitpunkt abschliessen, wo die freiwillige KV in der Gesetzlichen endet.
Haben die Experten der privaten KV ne andere Idee?!?!?
Diese freiwillige KV endet nur dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn sie wieder versicherungspflichtig wird. Das ist aber hier nicht der Fall; denn die Beamtentätigkeit ist versicherungsfrei.
Somit muss beckma die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Das ist echt übel!!
Und nun packt die gesetzliche KV noch einen drauf. Sie will noch mehr Beiträge für die Zeit zur Einhaltung der Kündigungsfrist haben. Aber - meines Erachtens - rechtlich völlig in Ordnung. Bislang wurde das Ehegatteneinkommen zu 50 % berücksichtigt, was durchaus in Ordnung ist. Aber jetzt hat beckma wieder eigenes Einkommen und zwar aus der Beamtentätigkeit und dieses zählt zu den sog. Einnahmen des Lebensunterhaltes und ist für die Beitragsbemessung relevant. Da Sie selber offensichtlich mehr als bislang die 1.800,00 Euro (halbes Ehegatteneinkommen) verdient, wird es natürlich teurer.
Da hilft nur eins. Die private Restkostenversicherung erst ab dem Zeitpunkt abschliessen, wo die freiwillige KV in der Gesetzlichen endet.
Haben die Experten der privaten KV ne andere Idee?!?!?
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Öhm, bescheidene Preisfrage - DKV-Service-Center - woraus liest Du, dass der Holde in der geseztlichen KV versichert ist?
Ich habe es bislang zwischen den Zeilen verstanden, dass der Holde offensichtlich privat versichert ist. Bei der Beitragsberechnung für die bisherige freiwillige Versicherung wurden 1.800,00 Euro des Holden (Hälfte seines Einkommens) berücksichtigt. Der scheint wohl zu den Besserverdienenden zu gehören und ist daher privat versichert.
Ich habe es bislang zwischen den Zeilen verstanden, dass der Holde offensichtlich privat versichert ist. Bei der Beitragsberechnung für die bisherige freiwillige Versicherung wurden 1.800,00 Euro des Holden (Hälfte seines Einkommens) berücksichtigt. Der scheint wohl zu den Besserverdienenden zu gehören und ist daher privat versichert.
Guten Morgen zusammen,
nochmals danke für die Informationen, stimmt mein Mann ist privat versichert, im Prinzip ist es auch irrelevant ob er mehr verdient, es werden die 3.600€ hälftig zu Grunde gelegt. Referendariat endete bereits im Mai letzten Jahres und seid dem war ich sogenannte Feuerwehrkraft. Das heißt, während der Schulzeit jeweils einen Lehrerzeitarbeitsvertrag, der immer bis Anfang Ferien läuft, dann wieder über die Ferien arbeitslos:-(
Heißt aber auch, pflichtversichert in der Schulzeit, freiwillig während der Ferien.
grüße
martina
nochmals danke für die Informationen, stimmt mein Mann ist privat versichert, im Prinzip ist es auch irrelevant ob er mehr verdient, es werden die 3.600€ hälftig zu Grunde gelegt. Referendariat endete bereits im Mai letzten Jahres und seid dem war ich sogenannte Feuerwehrkraft. Das heißt, während der Schulzeit jeweils einen Lehrerzeitarbeitsvertrag, der immer bis Anfang Ferien läuft, dann wieder über die Ferien arbeitslos:-(
Heißt aber auch, pflichtversichert in der Schulzeit, freiwillig während der Ferien.
grüße
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