Fragebogen - Probleme?

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STP
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Fragebogen - Probleme?

Beitragvon STP » 28.08.2008, 06:48

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und wäre für etwas Hilfe sehr dankbar.

Folgende Situation:
-ich war als Student privat über meinen Vater bei der privaten mitversichert
-dann habe ich knapp 1 Jahr gearbeitet und war in der Zeit in der PKV
-aus Zeitmangel / Dummheit keine Anwartschaft für 1 Euro gekauft (Habe von morgens bis Abends gearbeitet und es dann irgendwie verpasst

nun studiere ich wieder und wurde wieder von der alten PKV über meinen Vater aufgenommen.

Beim Fragebogen habe ich nichts weiter angegeben. Das lag hauptsächlich daran, dass ich in der Zeit in der GKV wirklich nur einmal eine Ekältung hatte und einmal ein Antibiotikum gegen Pickel (mehrére Packunge) bekommen habe.

Soweit so gut. Mir ist auch sonst nichts eingefallen, was ich hätte angeben müssen -bin noch jung, hatte nichts gravierendes.

Nun war ich beim Arzt wegen Hörproblemen auf dem Linken Ohr. Er empfiehlt eine Reinigung, ich lasse sie machen, danach alles gut. Allerdings hat er sowas geschrieben wie Hörprobleme / Tinnitus.

Und da ist die Versicherung nun Hellhörig geworden und hat direkt nachgefragt: Historie dokumentieren soll ich, Ärzte von der Schweigepflicht befreien...

Folgende Fragen ergeben sich nun:

1. Ich hatte früher Probleme mit Tinnitus. Kann auch sogar in der Frist vom Fragebogen gelegen haben, ich meine aber nicht. Die Versicherung müsste das aber wissen, da ich bei Ihr ja zu dem Zeitpunkt versichert war.
-- Habe ich damit etwas "verschwiegen" und können mir hier Probleme entstehen?

2. Was ist, falls ich etwas anderes vergessen (ehrlich) habe, was in der vorherigen Zeit bei der gleichen Versicherung lag? Ist damit mein Versicherungsschutz gefährdet?

Ich dachte erst: "Die wissen ja was ich hatte, also wird wohl das Jahr in der GKV das wichtigste sein"

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

STP
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noch eine nachfrage

Beitragvon STP » 28.08.2008, 08:09

um alle probleme möglichst schnell zu klären:

würde es sinn machen, ein schreiben aufzusetzen, in dem ich ALLE Behandlungen nenne, die in der GKV Zeit stattgefunden haben (auch die Pickeltabletten) und explizit darauf Hinweise, dass die Historie vor der GKV-Zeit beim Versicherer ja bereits komplett vorliegt und an Hand dessen beurteilt werden soll?

Wenn die mir einen kleinen Risikozuschlag geben macht das nichts. Ich möchte nun lediglich einen einwandfreien Versicherungsschutz haben.

Nochmals Danke.

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Beitragvon Frank » 28.08.2008, 10:58

Hallo,

also grundsätzlich müssen immer alle Behandlungen amgegeben werden. Auch die, wo der Versicherer die Rechnung bezahlt hat. Denn viel Interessantes steht auf der Rechnung nicht drauf. Und dann können ja immer noch Behandlungen stattgefunden haben, wo der Kunde keine Rechnungen eingereicht hat .

Ich würde jetzt nur die Fragen der Gesellschaft beanworten (lassen) und gut ist. Und dann schauen was für ein Angebot sie dir machen.

STP
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Beitragvon STP » 28.08.2008, 11:43

danke für die antwort.

nur zur klärung: ich bin schon wieder mitglied. daher ist mir nicht klar, was sie mit "angebot" meinen...

gruß

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Beitragvon Frank » 28.08.2008, 12:52

Wenn der Versicherer rausbekommt, dass eine Erkrankung / Behandlung verschwiegen wurde, kann er vom Vertrag zurücktreten. Wenn er ein Angebot macht heißt es, dass er den Vertrag fortführt aber mit einem Risikozuschlag (rückwirkend).

STP
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Beitragvon STP » 28.08.2008, 15:04

Ah, verstehe.

Aber wäre es gerade dann nicht sinnvoll, den in meiner zweiten Nachricht vorgeschlagenen Brief zu verfassen?

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Beitragvon Frank » 28.08.2008, 15:21

Ich würde mich an die Fragen des Versicherers halten und diese beantworten.

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Beitragvon Cassiesmann » 28.08.2008, 17:32

STP hat geschrieben:Ah, verstehe.

Aber wäre es gerade dann nicht sinnvoll, den in meiner zweiten Nachricht vorgeschlagenen Brief zu verfassen?


Warum soll dem Versicherer alles aus der PKV-Zeit bekannt sein? Sie waren ja nicht verpflichtet Rechnungen einzureichen. Folglich kann es ja auch Behandlungen/Erkrankungen geben, die die PKV nicht kennt.

Ich würde die Wellen nicht zu groß werden lassen, sonst hat die PKV evtl. keine Lust mehr auf Sie!

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Beitragvon Rossi » 28.08.2008, 19:17

Mal ne ganz dumme Frage?

Du hast zunächst studiert und hast Dich beim 1. Studiengang bei der GKV von der Versicherungspflicht befreien lassen, richtig?

Danach hast Du erst einmal ein wenig gearbeitet und bist privat versichert gewesen, richtig?

Was ist beim 2. Versuch des Studiums passiert? Hast Du dort auch wieder explizit von der Versicherungspflicht in der GKV befeien lassen?

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Beitragvon Cassiesmann » 28.08.2008, 20:24

Rossi hat geschrieben:Was ist beim 2. Versuch des Studiums passiert? Hast Du dort auch wieder explizit von der Versicherungspflicht in der GKV befeien lassen?


Gilt die Befreiung nicht für alle Studiums (Studien)?

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Beitragvon Rossi » 28.08.2008, 21:25

Nee, meines Erachtens defintiv nicht.

Man muss jeden Tatbstestand einzelnd betrachten.

Ich denke mal, STP hat sich nach dem 1. Studium exmatrikulieren lassen, richtig?

Auszug aus den Kommentierungen:

Die Befreiung nach Abs. 1 Nr. 5 gilt nur für die Erstimmatrikulation. Bei ununterbrochener Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Studenten entsteht mit der Rückmeldung für ein späteres Semester kein erneutes Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 5

Also nur bei einer ununterbrochenen Zugehörigkeit muss er sich nicht erneut befeien lassen. Aus dem Umkehrschluss ergibt sich doch, dass bei einer Unterbrechung sehrwohl ein neuer Befreiungsantrag zu stellen ist.

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Beitragvon Cassiesmann » 28.08.2008, 23:20

Okay, ich lese das morgen mal nach, danke!

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Beitragvon STP » 28.08.2008, 23:38

Habe mein erstes Studium erfolgreich beendet und mich dann exmatrikuliert.

Dann ein Jahr gearbeitet und in der GKV gewesen. Dann vor neuem Studium erneut befreien lassen und nach dem besagten Fragebogen nun wieder über den Vater privat mitversichert.

Hab ich was falsch gemacht?

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Beitragvon Cassiesmann » 29.08.2008, 08:25

Wie alt sind Sie?

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Beitragvon STP » 29.08.2008, 13:52

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