Mitversicherung des Ehegatten sinnvoll?

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sonata
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Mitversicherung des Ehegatten sinnvoll?

Beitragvon sonata » 24.09.2008, 11:35

Hallo,

ich habe Ende August geheiratet. Ich selbst bin Beamter und privat versichert, meine Ehefrau ist gesetzlich versichert als Angestellte.

Ich bin nun am überlegen, ob es sich lohnt, meine Ehefrau bei mir mitzuversichern. Sie bleibt ja auf jeden Fall in der gesetzlichen, könnte aber dann auch die private Kasse in Anspruch nehmen.

Nur, lohnt sich das?
Ich müsste im Monat dann ca. 60 € mehr bezahlen.

Ich habe da mal was von einer 18.000 € Grenze gelesen. Meine Frau würde unter dieser Grenze bleiben.

Ohne Mitversicherung wäre meine Frau trotzdem Beihilfeberechtigt. Welchen Vorteil würde das bringen?

Und falls mal Nachwuchs da wäre, hätte das Auswirkungen, wenn meine Frau mit- bzw. nicht mitversichert wäre?

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich muss mich nämlich in Kürze entscheiden, ob Mitversicherung ja oder nein.

dij
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Re: Mitversicherung des Ehegatten sinnvoll?

Beitragvon dij » 24.09.2008, 11:59

Welches Beihilferecht (Bund, oder welches Land)?

Im allgemeinen wird keine Beihilfe gezahlt für Aufwendungen, für die eine bestehende gesetzliche Versicherung aufkommen könnte. Insofern gibt es meistens keine freie Wahl zwischen PKV und GKV.

Es könnte trotzdem interessant sein, eine (evtl. Anwartschafts-)Versicherung zu den Bedingungen der Öffnungsaktion zu sichern.

sonata hat geschrieben:Und falls mal Nachwuchs da wäre, hätte das Auswirkungen, wenn meine Frau mit- bzw. nicht mitversichert wäre?


An sich nicht.

sonata
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Beitragvon sonata » 24.09.2008, 13:26

Das Beihilferecht des Bundes.

Wenn eine gesetzliche Versicherung für eine Aufwendung nicht aufkommt, dann würde doch das Beihilferecht bei meiner Frau greifen oder?

Und wenn das der Fall ist, würde zumindest ein geringer Teil der Kosten von der PKV übernommen.

Deswegen überlege ich ja, ob es sinnvoll ist meine Frau in der PKV noch mitzuversichern.

Lohnen sich diese 60 € Mehrkosten überhaupt, zumal ja bei keiner Mitversicherung zumindest die Beihilfe in Anspruch genommen werden kann?

dij
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Beitragvon dij » 24.09.2008, 17:04

sonata hat geschrieben:Das Beihilferecht des Bundes.


Gut. Mit den 18000 Euro hat es dann auf sich, daß Ehegatten im Vorvorkalenderjahr keine höheren Einkünfte gehabt haben dürfen, um jetzt Beihilfe bekommen zu können (derzeit sind also die Einkünfte aus 2006 relevant). Für die Kosten der Geburt usw. eines Kindes gilt die Grenze nicht.

sonata hat geschrieben:Wenn eine gesetzliche Versicherung für eine Aufwendung nicht aufkommt, dann würde doch das Beihilferecht bei meiner Frau greifen oder?


Radio Jerewan: Im Prinzip schon ... Es gibt allerdings nicht so furchtbar viele wichtige Posten, für die die Beihilfe aufkommt und die GKV nicht. Dafür sorgt insbesondere auch eine lange Liste von Ausschlüssen und Aufrechnungen, die in § 5 BhV geregelt ist. Problemlos dürften allerdings Heilpraktikerleistungen sein, für die die GKV nicht aufkommt.

sonata hat geschrieben:Und wenn das der Fall ist, würde zumindest ein geringer Teil der Kosten von der PKV übernommen.


Ja. Allerdings ist dafür ein normaler 30%-Tarif eigentlich zu teuer. Vielleicht sind eher Zusatzversicherungen interessant, die für ganz normale GKV-Versicherte gedacht sind. Wenn danach noch Kosten übrigbleiben, kann man immer noch sehen, ob vielleicht die Beihilfe etwas dazubezahlt.


Für den Fall, daß die Pflichtversicherung eines Tages mit der Arbeit endet, wäre eine Anwartschaft nützlich: Sonst kann es nämlich im ungünstigen Fall passieren, daß dann keine PKV mehr zu bekommen ist und nur die Möglichkeit besteht, in der GKV freiwillig versichert zu bleiben


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