Versicherung Honorarkraft

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hajobo2109
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Versicherung Honorarkraft

Beitragvon hajobo2109 » 24.10.2008, 10:35

Hallo und guten Tag,

ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich, bzw. meine Tochter,
(25 Jahre) ein Problem mit der Krankenversicherung haben.

Vorgeschichte: Meine Tochter hat zum 30.10.2008 ihr zweites Staatsexamen gemacht, war während des Referendariats dabei für 18 Monate in der PKV, vorher war sie erst bei mir mit Familienversicherung und dann 2 Monate selbst GKV versichert.

Zum 01.11.2008 erfolgt Anstellung als Honorarkraft (f. 3 Monate) mit 10 Stunden die Woche f. 12 Euro/Std.

Bei der Anmeldung in der GKV hat sich die Kasse geweigert sie aufzunehmen.

Was können wir tun, damit meine Tochter versichert ist?

dij
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Re: Versicherung Honorarkraft

Beitragvon dij » 24.10.2008, 11:21

hajobo2109 hat geschrieben:Zum 01.11.2008 erfolgt Anstellung als Honorarkraft (f. 3 Monate) mit 10 Stunden die Woche f. 12 Euro/Std.


Was denn nun: Angestellte oder Honorarkraft, d.h. selbständig?

Gut, da das Einkommen offenbar über 400 Euro im Monat liegt und die Krankenkasse trotzdem nicht mitspielt, ist es wohl eher eine selbständige Tätigkeit. Die ist nicht versicherungspflichtig, und damit ist der Weg in die GKV versperrt. Sie kann und muß sich in der PKV weiterversichern.

Ansonsten kann sie natürlich versuchen, auf anderem Wege versicherungspflichtig zu werden. Sie könnte sich zum Beispiel für ein Aufbaustudium einschreiben.

hajobo2109
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Beitragvon hajobo2109 » 24.10.2008, 11:42

Ja, war undeutlich. Sie ist dann selbsttändig.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.10.2008, 19:00

Wobei, diese sog. Honorarverträge sind nicht selten eine sog. Scheinselbständigkeit.

Wenn die Holde vom Träger weisungsabhängig ist und keine weitere Honoraranstellung (anderen Aufftraggeber) ist es schnell eine sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Es gibt hierzu von der DRV einen Antrag auf Überprüfung des sog. Status.

hajobo2109
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Beitragvon hajobo2109 » 27.10.2008, 10:07

Vielen Dank für die Antwort, die mir etwas Hoffnung macht.

Natürlich ist sie weisungsgebunden.

Ich werde dann mal diesen Antrag auf Überprüfung im Internet suchen und hoffentlich Erfolg haben.

Danke


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