Hallo Forum,
bisher hat der AG ja 50% der Beiträge zu Krankenversicherung bezahlt, und zwar auf Basis des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen und bis zur Beitragsbemessungsgrenze (und natürlich nur max. die Hälfte dessen, was man tatsächlich als Beitrag bezahlt hat).
Mit der Gesundheitsreform gibt es diesen durchschnittlichen Beitragssatz ja nicht mehr. Wonach bemisst sich denn jetzt ab 2009 der AG-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Schon mal Danke im Voraus
Arbeitgeberzuschuss zur PKV ab 1.1.2009
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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