vielleicht kann mir Hier jemand helfen. Ich höre von der selben GKV zwei verschiede aussagen... einmal heißt es ich könnte wieder zurück und dann wieder mal nicht...
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Hier der Hintergrund:
Ich war von 1986 bis vor exact 2 Jahren in der selben GKV. Die letzten Jahre davon als freiwillig Versicherter, da ich über dem BBG lag.
Dezember 2006 habe ich dann zur PKV gewechselt.
Ich liege nach wie vor über dem BBG.
Da ich in kürze Heiraten und Kinder haben will, wäre es besser wenn ich wieder der GKV als freiwilliger versichert wäre.
meine Frage... greift SGB V §9 Abs.1 Nr.1 bei mir?
Werden die freiwilligen Jahre bei der Berechnung berücksichtigt?
Wenn Ja, dann hätte ich ja die nötigen 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre erfüllt, oder nicht?
Danke im voraus.
gruß
Tom