Hallo,
hier eine kurze Frage zu den für die Berechnung des Beitragssatzes herangezogenen Einnahmen.
Meine Frau, 33 Jahre erhält zur Zeit eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Kindergeld und Unterhalt für Ihre Tochter (13).
Die GKV berechnet hieraus den Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung. Ist das so korrekt, bzw. gibt es eventuell günstigere Alternativen? PKV war bisher aufgrund der Krankenvorgeschichte nicht möglich/finanzierbar.
Vielen Dank im voraus für eventuelle Hilfe,
Gruß
Dietmar
Frage zur Beitragsberechnung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, für die Beitragsberechnung der freiw. Krankenversicherung sind die eigenen Einnahmen zum Lebensunterhalt entscheidend.
Der Unterhalt der 13-jährigen Tochter dürfte hierzu definitiv nicht zählen. Dies ist nämlich Einkommen der Tochter und nicht des Mitgliedes.
Die BU- und EU-Rente zu berücksichtigen, dürfte völlig in Ordnung sein. Bei dem Kindergeld geht es los. Das Kindergeld wird nach dem ESTG gewährt und stellt einen Steuerfreibetrag für ein Elternteil dar.
Von daher würde ich es auch den Einnahmen des zum Lebensunterhalt für das Mitglied zählen, wenn dieses Mitglied die Kindergeldberechtigung hat.
Der Unterhalt der 13-jährigen Tochter dürfte hierzu definitiv nicht zählen. Dies ist nämlich Einkommen der Tochter und nicht des Mitgliedes.
Die BU- und EU-Rente zu berücksichtigen, dürfte völlig in Ordnung sein. Bei dem Kindergeld geht es los. Das Kindergeld wird nach dem ESTG gewährt und stellt einen Steuerfreibetrag für ein Elternteil dar.
Von daher würde ich es auch den Einnahmen des zum Lebensunterhalt für das Mitglied zählen, wenn dieses Mitglied die Kindergeldberechtigung hat.
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