selbstständiger Nicht-EU-Ausländer muss in den Basistarif

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sonnenschein
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2009, 17:28

selbstständiger Nicht-EU-Ausländer muss in den Basistarif

Beitragvon sonnenschein » 21.01.2009, 17:42

Hallo,
seit ca. einem Jahr hat mein Mann keine Krankenversicherung. Er ist Nicht-EU-Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis, die erstmal bis 4.April.2010 ausgestellt wurde.
Er war noch nie in Deutschland krankenversichert. Wir haben bei mehreren PKV angefragt, aber keiner versichert ihn, weil er keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat (obwohl er schon im April den Deutschen Pass bekommt, wenn alles klappt) und selbstständig arbeitet. Jetzt haben wir gehört, er muss gegebenenfalls in diesen Basistarif, für über 500 Euro, was ganz einfach nicht bezahlbar ist für uns.
Meine andere Sorge ist, dass wir ggf. die Beiträge nachzahlen müssen, für die Zeit, in der er nicht versichert war, oder dass er den Pass ohne Versicherung nicht bekommt, was zu einem Teufelskreis werden würde.

Was passiert eigentlich, wenn man sich trotz der Pflicht nicht versichert?

Ich warte gespannt auf Antworten.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.01.2009, 23:34

Stop, bevor wir jetzt erst einmal klären in welchem Bereich (GKV oder PKV) er versicherungspflichtig ist, muß man klären, welchen Aufenthaltsstatus der Kunde hat.


Seit wann ist der Ehemann ist Deutschland?

Ist er in Deutschland schon mal privat versichert oder gesetzlich versichert gewesen?

Ist die Aufenthaltserlaubnis von einer sog. Verpflichtungserklärung ( für den Lebensunterhalt und für die Krankenversicherung) abhängig?

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 23.01.2009, 09:10

Hi,

eine weitere Frage ist auch, ob evtl. gesundheitliche Problem vorhanden sind. Ohne Vorversicherung benötigt jede Versicherung auch einen Arztbericht damit die Wartezeiten entfallen.
Anscheinend haben Sie das wohl immer erwähnt, dass Ihr Gatte noch keine endgültige Aufenthaltserlaubnis hat. Das wird seitens der PKV nämlich nicht angefragt.
Solange aber keine Entscheidung gefallen ist, hat ein Vertreter natürlich keine ganz unbegründete Angst vor Storno.
Dass er in den Standardtarif muß, ist Quatsch. Kann gerne mal anfragen und das dann mitteilen.

Gruß
Sven

sonnenschein
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2009, 17:28

Beitragvon sonnenschein » 23.01.2009, 12:45

Das klingt ja schonmal positiver als es auf den ersten Blick schien.
Mein Mann ist seit April 2006 in Deutschland, seit März 2007 sind wir verheiratet und er hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis März 2010. Das Visum war an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Er musste damals eine Versicherung nachweisen, die hatte er aus dem Ausland und die ist nach einem Jahr ausgelaufen und jetzt wollen die ihn auch nicht mehr, weil er hier einen ständigen Wohnsitz hat.
Er war noch nie in Deutschland versichert, ist aber kerngesund, das ärztliche Zeugnis wäre also kein Problem.

Wir waren bereits bei gesetzlichen Krankenversicherungen, die haben uns gesagt, sie nehmen ihn nicht, weil er selbstständig ist und es keine neu eintretende Versicherungspflicht gibt.
Und die privaten wollen ihn nehmen, bis sie die Kopie des Ausweises und des Visums sehen, die sie verlangen, dann machen sie einen Rückzieher.
Und Versicherungen für Ausländer nehmen ihn auch nicht, weil er verheiratet ist und es ihnen scheint, als hätte er vor länger in Deutschland zu bleiben.

Viele Grüße

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.01.2009, 18:56

Okay, da der Gatte hier in Deutschland hauptberuflich selbständig ist, hat er keine Chance in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V zu kommen. Er gehört ins Lager der privaten Kv.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste