Liebe Foriker
Ich habe vor in ein anderes EU-land zu ziehen und muss mich dort gesetzlich Krankenversichern.
Bei der Deutschen muss ich mich dann abmelden sobald ich dort angemeldet bin.
Gibt es dabei eine Kündigungsfrist ?
Oder ist gekündigt sobald ich umgemeldet bin ?
Für 2 Versicherungen will ich auf keinen Fall zahlen.
Die Versicherung im anderen EU-land will einen E104 vorgelegt haben.
Wo bekommt man den und für was ist der gut?
Man sagt mir,falls ich keinen vorlege hätte ich 6 Monate Wartezeit.
Andere Frage:
Falls ich für einige Jahre im anderen EU-land lebe und irgend wann mal plane wieder mich daheim anzusiedeln, falls es mir dort nicht gefällt,kann ich mich dann bei Wiederanmeldung in Deutschland wiederum gesetzlich versichern?
Wie sieht es dann aus , wenn ich wieder heim komme , kann ich mir dann die Versicherung heraussuchen oder muss mich meine alte wieder nehmen.
Ich wäre Euch sehr dankbar,wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet,denn ich will dann nicht bei der Rückkehr ohne Versicherung dastehen.
Gruß Mc Dillon
Umzug in ein anderes EU-Land und eventuelle spätere Rückkehr
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Upsela, die sog. EWR-Bestimmungen (Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU) sind mehr als umfangreich und total kompliziert.
Ich empfehle Dir gfs. mit der DVKA (Spitzenverband der Krankenkassen speziel für EU-Länder) Kontakt aufzunehmen.
Allerdings kann ich Dir schon jetzt posten; wenn Du in einem EU-Land in dem dortigen System gesetzlich versichert gewesen bist, hast Du nach der Rückkehr aus dem EU-Land definitiv innerhalb von 3 Monaten (nach dem Ausseiden aus der Versicherung in dem EU-Land) die Möglichkeit Dich in der BRD freiwillig zu versichern. Für die erforderliche Vorversicherungszeit ( 12 bzw. 24 Monate) werden auch die Zeiten der Mitgliedschaft in einem gesetzlichen System des EU-Landes gezäht.
Ich empfehle Dir gfs. mit der DVKA (Spitzenverband der Krankenkassen speziel für EU-Länder) Kontakt aufzunehmen.
Allerdings kann ich Dir schon jetzt posten; wenn Du in einem EU-Land in dem dortigen System gesetzlich versichert gewesen bist, hast Du nach der Rückkehr aus dem EU-Land definitiv innerhalb von 3 Monaten (nach dem Ausseiden aus der Versicherung in dem EU-Land) die Möglichkeit Dich in der BRD freiwillig zu versichern. Für die erforderliche Vorversicherungszeit ( 12 bzw. 24 Monate) werden auch die Zeiten der Mitgliedschaft in einem gesetzlichen System des EU-Landes gezäht.
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