Selbstständig freiwillig versichert!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tommy78
Beiträge: 1
Registriert: 23.01.2009, 14:20

Selbstständig freiwillig versichert!

Beitragvon Tommy78 » 23.01.2009, 14:25

Guten Tag

Ich bin 30 Jahre und selbstständiger DJ, ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der IKK und zahle jetzt 320,- Euro im Monat an Beitrag was ich hammer hart finde ! Ich verdiene 1500,- Euro netto ca im monat! Außerdem bin ich gehbehindert da ich eine Unterschenkelprothese trage deswegen nimmt mich keine pkv obwohl ich keine akuten leiden dadurch habe ! Ich finde ich zahle sehr viel beitrag und frage mich ob es sich für mich dann überhaupt noch lohnt meine arbeit aus zu üben ! Hat jemand einen Tip was ich tun kann ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 23.01.2009, 17:07

Hallo,
als hauptberuflich Selbständiger ist da nix zu machen, leider.
Wobei noch zu bemerken ist, dass bei einem Arbeitnehmer der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen und nicht nach dem Netto gezahlt wird.
Sicher, durch den Arbeitgeberanteil steht er sich bei einem Netto von 1500,00 € (entspricht brutto ca. 2100,00 - kommt auf LSTKL. an), aber
es geht vom brutto aus nicht vom netto.
Bei dem Betrag von 320,00 € ist bestimmt auch die Pflegeversicherung
von ca 57,00 € enthalten ??.
Wenn das der Fall ist gehe ich davon aus dass Du nach der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige in Höhe von ca. 1850,00 €
eingestuft bist, was den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Du könntest mit deiner Kasse reden und erfragen ob für Dich die verminderte Grenze von ca. 1222,00 € Gültigkeit hat - damit könntest Du evtl. deine monatliche Belastung entsprechend senken.
Gruß
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.01.2009, 19:15

Bei der herabgesetzen beitragspflichtigen Einnahme von 1.222,00 Euro ist allerdings auch das evtl. Vermögen relevant. Ferner würde das Einkommen einer eheähnlichen Partnerin mitgerechnet.

Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und mich umfassend über diese verminderte beitragspflichtige Einnahme als hauptberuflich Selbständiger beraten lassen.

Mal ne ganz andere Frage.

Hast Du nur einen oder mehrere Auftraggeber? Wenn Du nur einen Auftraggeber hast und die Tätigkeit als DJ zudem weisungsbedingt ist (d. h. bspw. Beginn und Ende der Tätigkeit wird vom Auftraggeber festgelegt), dann kann es sich sehr schnell um eine sog. Scheinselbständigkeit handeln. In diesem Fall würde es sich dann nämlich um eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt handeln, die Sozialversicherungspflicht auslöst. Dann brauchst Du nämlich keine freiwillige Kv.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste