Arbeitslosigkeit und PKV

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ingridabel
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Arbeitslosigkeit und PKV

Beitragvon ingridabel » 31.01.2009, 14:55

Hallo alle zusammen - ich brauche dringend Rat.
Ich bin schon 52 Jahre alt (jung) und zum 1.3. von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Nun bin ich bereits 25 Jahre in der PKV , das Arbeitsamt sagt mir nun, dass ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen könnte und in die GKV könnte. Meine PKV sagt, ja ist grundsätzlich möglich, ich könnte dann durch eine Anwartschaftsversicherung meinen PKV Status "einfrieren". Denn ich muss ja bei Eintritt des Rentenalters sowieso zurück in die PKV und könnte nicht in der GKV bleiben. Ist das so?? Kennt sich jemand da aus?
Meine PKV kostet ohne Arbeitgeberanteil 750 im Monat - ich bin sehr gut versichert.. Da ergibt sich dann schon die Nächste Frage - wie soll ich den Beitrag mal in der Rente aufbringen??
Bin für jeden Tip dankbar
Grüße
Ingrid

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Beitragvon DKV-Service-Center » 31.01.2009, 19:29

Hallo Ingrid,
es kommt darauf an was Sie möchten , es steht Ihnen zu sich zu entscheiden.
Der beste Weg wäre jedoch sich nicht befreien lassen wieder in die GKV zurück gehen die PKV umstellen auf Zusatzversicherung vom feinsten.
Begründung:
wenn Sie wieder in Lohn und Brot kommen sind Sie unabhängig vom Einkommen erstmal wieder für 3 Jahre in der GKV gefangen. Und da Sie Angst um die Bezahlung der PKV haben ist diese Sorge auch gegessen ;-) und ich habe Ihnen damit diese Angst genommen :-) Ihre Aussage mit Rentenantritt wieder in die PKV zu müssen ist falsch und entbehrt
jeder Grundlage.
Gruß

GS
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Beitragvon GS » 31.01.2009, 20:13

DKV-Service-Center hat geschrieben:Ihre Aussage mit Rentenantritt wieder in die PKV zu müssen ist falsch und entbehrt
jeder Grundlage.Gruß

So ist es.

Falsch ist höchstens, dass Sie, liebe Ingrid, sich das von alleine so ausgedacht haben. Aber den Schmonzes hat Ihnen doch sicher jemand eingeflüstert?

Richtig ist vielmehr, dass Sie - nach heutiger Gesetzeslage - als Rentnerin dann zwar nicht pflichtversichert werden, aber Ihre Krankenkassenmitgliedschaft dann freiwillig fortsetzen können.

Worin liegt da der Unterschied? Als freiwillig versicherte Rentnerin müssen Sie Beiträge auch auf Einnahmen aus Kapital- oder Mieterträgen oder private Altersversorgung zahlen.

Machen Sie sich deshalb aber keine Sorgen: Sie sind noch jung genug, um zu erleben, dass die pflichtversicherten Rentner das dann auch "dürfen".

Ich tippe mal auf 2011 ...

Gruß von
Gerhard


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