Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen... Und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich habe zum Dezember 2007 bei meiner alten KV gekündigt und habe von der neuen KV ein Bestätigungsschreiben erhalten, dass ich ab Januar 2008 bei ihnen versichert sei. Soweit so gut. Ich war von Dezember bis Februar arbeitslos und das Arbeitsamt teilte mir im Januar mit, dass ich keinen Leistungsanspruch mehr hätte. Hartz 4 wurde mir ausgeredet (O-Ton Arbeitsamt-Mitarbeiter: "Das wollen Sie doch nicht wirklich! Da würden Sie zu Maßnahmen geschickt und säßen mit dem Klientel das hier in den Fluren steht in einem Raum") Also lebte ich 2 Monate lang von meinen Reserven. Jetzt kommt´s: Im April (!!!) 2008 bekam ich ein Schreiben der neuen KV, dass der Beginn von Januar auf März verlegt worden wäre. Ohne Begründung oder sonstiges. Erst da wurde mir bewusst, dass ich 2 Monate lang nicht versichert war... Ja und jetzt (ein Jahr später) kommt eine Forderung für Behandlungskosten in diesem Zeitraum. Es handelt sich dabei um rund 500 Euro. Jetzt habe ich mit beiden KV telefoniert - die alte KV sagt (berechtigterweise), dass es sie nichts angehen - ich hätte ja im Dez. gekündigt. Die neue KV will eine Stellungnahme und sagt, ich solle bei der alten KV mal anfragen... Ist mir schon klar, dass sich jetzt keiner den Schuh anziehen will.
Nun meine Frage: wenn die neue KV mich erst im April informiert, dass der Beginn von Januar auf März verlegt wurde, ist das dann rechtens? Müsste ich nicht vorher informiert werden, dass ich nicht versichert bin? Und müsste nicht die alte KV informiert werden, dass ich noch nicht versichert bin? Welche KV muss denn jetzt zahlen, oder bleibe ich selbst auf den Kosten sitzen, obwohl mich keiner informiert hat?
Ich hoffe sehr, das sich jemand auskennt und mir schnell helfen kann! Vielen Dank schon mal!!!
GKV-Wechsel und nicht krankenversichert! Hilfe!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
die neue Krankenkasse hätte Sie ohne eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse nicht aufnehmen dürfen. Die alte Kasse kann Ihre Mitgliedschaft aufgrund Ihrer Kündigung im Dezember erst zum 28.02. beenden.
Das bedeutet für Sie dass Sie an Ihre alte Kasse die Beiträge bis zum
28.02. zahlen müssen.
Klar, beide Kassen scheinen hier fehlerhaft gearbeitet zu haben oder
haben Sie ein Schreiben Ihrer alten Kasse vorliegen in dem das Ende Ihrer Mitgliedschaft zum 31.12. bestätigt wird ?
Gruß
Czauderna
die neue Krankenkasse hätte Sie ohne eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse nicht aufnehmen dürfen. Die alte Kasse kann Ihre Mitgliedschaft aufgrund Ihrer Kündigung im Dezember erst zum 28.02. beenden.
Das bedeutet für Sie dass Sie an Ihre alte Kasse die Beiträge bis zum
28.02. zahlen müssen.
Klar, beide Kassen scheinen hier fehlerhaft gearbeitet zu haben oder
haben Sie ein Schreiben Ihrer alten Kasse vorliegen in dem das Ende Ihrer Mitgliedschaft zum 31.12. bestätigt wird ?
Gruß
Czauderna
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt... Die alte KV hatte ich schon im Juni 2008 ZUM Dezember 2008 gekündigt. Da hatte ich natürlich auch eine Bestätigung vorliegen, welche ich bei der neuen KV eingereicht hatte. Die alte Kasse trifft deshalb eigentlich keine Schuld. Die neue KV hat die Mitgliedschaft einfach um 3 Monate nach hinten verlegt und mir das aber erst DANACH gesagt.
LG
Danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt... Die alte KV hatte ich schon im Juni 2008 ZUM Dezember 2008 gekündigt. Da hatte ich natürlich auch eine Bestätigung vorliegen, welche ich bei der neuen KV eingereicht hatte. Die alte Kasse trifft deshalb eigentlich keine Schuld. Die neue KV hat die Mitgliedschaft einfach um 3 Monate nach hinten verlegt und mir das aber erst DANACH gesagt.
LG
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