Provisionseinkünfte beim JAE anrechenbar

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Provisionseinkünfte beim JAE anrechenbar

Beitragvon GS » 07.02.2009, 16:46

Hallo Experten,
ich suche eine brauchbare „neutrale“ Vorlage, die auch PKV-kritischen oder ggü. Sozialversicherungsprüfern besonders kuschenden Arbeitgebern zeigt, unter welchen Voraussetzungen sie getrost auch Provisionseinkünfte unter dem Aspekt der "hinreichenden Sicherheit" beim "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt" anrechnen dürfen.

Es gibt Arbeitgeber, die rechnen sie bereits bei neuen Mitarbeitern zumindest soweit ein, wie sie das in der Zielvereinbarung auch erwarten und weil sie den Neuen nicht eingestellt hätten, wenn sie es ihm nicht zutrauen würden. Logisch und konsequent, finde zumindest ich.

Es gibt aber auch Arbeitgeber oder Personaler, die sich noch nach 10 Jahren in die Hose machen, wenn sie Provisionseinkünfte bewährter Mitarbeiter auch nur ein Stückweit als hinreichend sicher einstufen sollen. Ganz abgesehen von denen, die sich zwar nicht in die Hose machen, es aber trotzdem nicht tun.

Im Idealfall beschreibt diese Vorlage,dass die geforderte „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ nur für das kommende Jahr, nicht aber für die 3 verflossenen Jahre relevant ist. Für diese Jahre kommt es nur darauf an, dass die anrechenbaren Einkünfte einschließlich der Provisions- oder allgemein erfolgsabhängigen Einkommenskomponenten zum 31.12. die Entgeltgrenze dieses Jahres überschritten haben, auch wenn sie dem Arbeitgeber 12 Monate früher noch nicht hinreichend sicher schienen.

Entschuldigt bitte den langen Vorspann. Aber nun weiß jede/r, was mir in etwa weiterhelfen könnte.

Vorab danke und
Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Frank » 07.02.2009, 19:27

Reicht das hier?
Ab Seite 8

GS
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Beitragvon GS » 07.02.2009, 19:59

Hallo Frank,
vielen Dank, leider ist das ansonsten recht informative Rundschreiben vom 08.03.2007 jedenfalls dem Wortlaut nach nicht eindeutig genug, denn die fragliche Einkunftsart wird auch auf Seite 8 nicht extra erwähnt. Dass sie auch nicht "negativ" erwähnt wird, reicht den betreffenden Stellen, jedenfalls den "Maurern", um die es hier ja geht, nicht aus.

Die haben schon ein Problem mit dem Wort "regelmäßig", wenn die betreffende Einkunftsart von Monat zu Monat schwankt. Selbst wenn sie den kleinsten Wert dieser Einkunftsart z. B. in den letzten 12 oder 24 Monaten wenigstens als "regelmäßig" einstufen sollen - denn dieser Betrag war ja nun regelmäßig (mindestens) angefallen - können sie nachts nicht ruhig schlafen.

Gruß von
Gerhard


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