Aus dem Ausland zurück, wie gehts geschmeidig in die GKV ?

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Fabian
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Aus dem Ausland zurück, wie gehts geschmeidig in die GKV ?

Beitragvon Fabian » 20.04.2009, 14:51

Ich habe mich seit einer ganzen Reihe von Jahren im Ausland aufgehalten, zwischendurch mehrere Jahre am Stück (vor 2007) innerhalb der EU vollzeit gearbeitet und war dort auch gesetzlich krankenversichert (Gehaltsabrechnungen noch vorhanden). Zeitgleich war ich jedoch immer auch und bin bis jetzt in Deutschland gemeldet.

Die Entwicklungen um die Versicherungspflicht habe ich komplett verschlafen und stehe jetzt mit der Aussicht auf eine interessante, wenn auch nur mit 401 Euro dotierten angestellten Tätigkeit in Berlin vor der Frage, wie ich am geschmeidigsten in einer GKV unterkomme.

Bis auf eine Ferienaushilfe zu Schulzeiten (damalige Kasse kann ich mangels Unterlagen von vor über 20 Jahren nicht mehr erinnern) war ich in Deutschland weder angestellt noch selbstständig tätig. Zeitweilig war ich allerdings bei meinen Eltern (vor dem EU-Vollzeitjob) privat mitversichert.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine GKV ohne Vorversicherungsnachweis zunächst gesetzlich gehalten, Beitragsnachzahlung seit 2007 zu verlangen. Wie jedoch der Nachweis zu führen ist, daß aufgrund außerhalb Deutschlands liegenden Lebensmittelpunkts dazu keine Grundlage besteht, scheint nach meiner bisherigen Lektüre sehr weitgehend in das Ermessen der Kasse gestellt zu sein. Deshalb meine Fragen:

• Wie wende ich den zunächst sicher unternommenen Versuch vonseiten der gewählten Kasse, mir mangels Vorversicherung eine saftige Nachzahlung seit 2007 aufs Auge zu drücken, am geschicktesten ab ?
• Ist es sinnvoll, die Frage vorher mit einem entscheidungsbefugtem Mitarbeiter der Kasse klären und sicherstellen, daß der Vorgang dann auch über seinen Schreibtisch läuft ?
• Wie wird soetwas üblicherweise gehandhabt ?
• Gibt es Kassen, die das generell entspannter sehen als andere oder hängt das vollständig von eigenem Verhandlungsgeschick und Tagesform des Sachbearbeiters ab ?
• Wenn es dazu Entscheidungen gibt, wäre passende Jurisprudenz natürlich eine prima Argumentationshilfe.

Fragen über Fragen, auf die ich mir hier Antworten aus der Praxis erhoffe.

Viele andere Unklarheiten konnte ich bereits durch ausführliches Nachlesen in den hier beeindruckend sachkundigen Beiträgen beseitigen und bin deshalb angesichts des hier geballten Sachverstands sehr zuversichtlich, aufschlussreiche Antworten zu bekommen, für die ich mich schon jetzt bedanke.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 20.04.2009, 21:44

Hallo,

entscheidende Frage ist, ob die letzte Krankenversicherung in Deutschland eine gesetzliche oder eine private war.

Wenn dies eine private KV war, kommt eine Beitragsnachzahlung nur für die Zeit ab 01.01.09 (Beginn der Versicherungspflicht für privat Krankenversicherte) in Frage.

MfG

ratte1


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