Auswirkungen auf Krankengeld wg Nichtanmelden bei KK

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Skeletor
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Auswirkungen auf Krankengeld wg Nichtanmelden bei KK

Beitragvon Skeletor » 14.05.2009, 10:24

Hallo,

Ich bin seit langem Krankengeldempfänger (Psyche) und möchte zur Erholung ins Ausland. 15 Tage. Ist schon gebucht. Jetzt sagte mir meine Krankenkasse, dass ich eine Bescheinigung eines Arztes brauche und Krankengeld in der Zeit gestrichen bekomme. Die Bescheinigung ist nicht das Problem, werde ich sicher bekommen, aber das Streichen des Krankengeldes. Ist ja ein halbes Monatseinkommen.

Meine Frage ist, was ist wenn ich sage ich fahre nicht in Urlaub, fliege aber trotzdem? Wird mir bei Entdeckung das Krankengeld generell entzogen oder „nur“ für die 15 Tage? Und was passiert wenn ich z.B. eine schweren Autounfall im Urlaub haben würde?

Ich habe eine Auslandskrankenversicherung bei einer anderen Versicherung abgeschlossen.

Vor allem, was ist wenn die KK nein sagt. Es ist doch schon alles gebucht und bezahlt. Reiserücktritt greift sicher nicht, da die KK sagte, ich hätte zu beginn des KGeldes eine Info darüber bekommen. Also fahrlässig gebucht.

Skeletor
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Beitragvon Skeletor » 16.05.2009, 10:33

Also,

ich gebe mir mal selber eine antwort.

das problem ist, wenn mir im urlaub was passiert und ich der kasse nicht bescheid gegeben habe. dann kann die KK die folgekosten ablehnen. und dass kann bei schweren verletzungen recht teuer werden.

ich habe jetzt mit meiner kk gesprochen und sie über den urlaub informiert. sie brauchen eine ärztl bescheinigung dass der urlaub meine genesung fördert. dann muss die kk noch zustimmen. dies ist in der regel der fall. problematisch wird es wenn menschen wegen bandscheibenvorfällen oder schweren ops verreisen wollen. dies wird meist abgelehnt.

das krankengeld wird leider für den zeitraum des urlaubs einbehalten. nur bei schwersten erkrankungen kann die kk aus kulanz davon absehen.


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