moins
lebe gegenwärtig von ererbten vermögen - und das wird nochein paar jahre so gehen.
wie errechnen sich beitragssätze?
käme für mich noch eine freiwillige gesätzliche in frage ?
was will ich und wozu rät man mir?
mfg
hnc42
ps :wenn ich mehrfach postete tuts mir leid - flog einige male beim absenden/ vorschau raus.
beitragserrechnung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Re: beitragserrechnung
Hi hnc42,
Gesetzlich,
offenlegen des Vermögens , nackich machen bezüglich des Einkommens.
Je nach Höhe des Einkommens -800 Euro Beitrag ca. 150€
Bei-4000 Einkommen, ca 600 € Beitrag
Privat, nach eintrittsalter Geschlecht und Tarifwunsch. ohne Angabe des Vermögens
Gruß
Gesetzlich,
offenlegen des Vermögens , nackich machen bezüglich des Einkommens.
Je nach Höhe des Einkommens -800 Euro Beitrag ca. 150€
Bei-4000 Einkommen, ca 600 € Beitrag
Privat, nach eintrittsalter Geschlecht und Tarifwunsch. ohne Angabe des Vermögens

Gruß
Zunächst sollte der Erbende mal posten, wie und wann er zuletzt versichert war (GKV oder PKV).
Ich gehe auch davon aus, dass er zuletzt gesetzlich versichert war.
Somit greift natürlich rückwirkend die sog. Kralle (Versicherungspflicht der Nichtversicherten).
Die Beiträge muss er selber löhnen.
Für die Beitragsberechnung spielt die Höhe des Vermögens keine Rolle, sondern nur die Erträge (Zinsen, Gewinne etc.)
Wenn diese unterhalb von 840,00 Euro monatlich liegen, dann zahlt er den Mindestsatz von ca. 140,00 Euro. Liegen die Erträge drüber, dann die tatsächlichen Erträge * 14,9 % KV zzgl. 1,95 bzw. 2,2 % für die Pv. Ist relativ einfach!
Ich gehe auch davon aus, dass er zuletzt gesetzlich versichert war.
Somit greift natürlich rückwirkend die sog. Kralle (Versicherungspflicht der Nichtversicherten).
Die Beiträge muss er selber löhnen.
Für die Beitragsberechnung spielt die Höhe des Vermögens keine Rolle, sondern nur die Erträge (Zinsen, Gewinne etc.)
Wenn diese unterhalb von 840,00 Euro monatlich liegen, dann zahlt er den Mindestsatz von ca. 140,00 Euro. Liegen die Erträge drüber, dann die tatsächlichen Erträge * 14,9 % KV zzgl. 1,95 bzw. 2,2 % für die Pv. Ist relativ einfach!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 81 Gäste