Meine Familie (Ehefrau + 1 Kind) und ich werden Anfang nächsten Jahres von den USA nach Deutschland zurückkehren. Ich bin selbstständig und werde meine Tätigkeit in Deutschland weiter betreiben.
Bevor wir in die USA gezogen sind, vor 7 Jahren, waren wir beide in der gesetzlichen KV als Angestellte.
Meine Frau wird voraussichtlich nicht arbeiten oder nur geringfügig beschäftigt.
So wie ich jetzt gelesen habe, werde ich als Selbstständiger die Wahl zwischen PKV und freiwilliger GKV habe. Wie werden die Beiträge für die freiwillige GKV berechnet? Gibt es nach oben Grenzen?
Nehmt einen die GKV immer auf, egal welche Risikogruppe und vorherige Erkrankungen? Was ist falls meine Frau schwanger ist wenn wir nach Deutschland ziehen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruss,
Gregory
Rückkehr aus Ausland & Selbstständig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, da Du vor dem Amerikaaufenthalt in der GKV gewesen bist, kommst Du - sofern Du keine priv. Kv. abschliesst - in die Pflichtversicherung der GKV. Schliesst Du sofort eine priv. Kv. ab, dann landest Du nicht als Pflichtmitglied in der GKV.
Was ist jetzt günstiger?
Im Bereich der PKV musst Du insgesamt 3 Personen - jeweils einzelnd - versichern. Zudem kann es in der PKV durchaus Risikozuschläge geben.
Im Bereich der GKV ist es anders. Du bist dann der sog. Stammversicherte und die Holde und das Kind kommen in die kostenlose Familienversicherung. Risikozuschläge gibt es hier nicht!
Der Beitrag in der GKV richtet sich nach den Einnahmen aus der Selbständigkeit. Also hier ist der Gewinn massgebend (Einnahmen abzüglich Ausgaben). Diesen Gewinn musst Du dann mit 14,9 % für die KV und 1,95 % für die PV multiplieren. Allerdings gibt es hier eine Höchstgrenze von derzeit 3.675,00 Euro monatlich. Wenn Dein Gewinn drüber liegt, ist es egal, Du zahlst dann nicht mehr.
Also würde der Höchstbeitrag für die KV 547,58 Euro und für die PV 71,66 Euro monatlich betragen. Dafür hast Du dann allerdings 3 Personen abgesichert!
Was ist jetzt günstiger?
Im Bereich der PKV musst Du insgesamt 3 Personen - jeweils einzelnd - versichern. Zudem kann es in der PKV durchaus Risikozuschläge geben.
Im Bereich der GKV ist es anders. Du bist dann der sog. Stammversicherte und die Holde und das Kind kommen in die kostenlose Familienversicherung. Risikozuschläge gibt es hier nicht!
Der Beitrag in der GKV richtet sich nach den Einnahmen aus der Selbständigkeit. Also hier ist der Gewinn massgebend (Einnahmen abzüglich Ausgaben). Diesen Gewinn musst Du dann mit 14,9 % für die KV und 1,95 % für die PV multiplieren. Allerdings gibt es hier eine Höchstgrenze von derzeit 3.675,00 Euro monatlich. Wenn Dein Gewinn drüber liegt, ist es egal, Du zahlst dann nicht mehr.
Also würde der Höchstbeitrag für die KV 547,58 Euro und für die PV 71,66 Euro monatlich betragen. Dafür hast Du dann allerdings 3 Personen abgesichert!
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Meine Wahl wuerde wahrscheinlich auf die freiwillige GKV fallen, vielleicht noch mit einer privaten Zusatzversicherung. Wir wollen noch ein zweites Kind haben, und bei einer PKV wird es dann wohl arg teuer.
Muss bzw wird die GKV mich einfach so aufnehmen weil wir vor dem Wegzug bei der GKV waren? Ich erinnere mich noch, dass als wir uns umgezogen sind, die Krankenkasse uns eine Anwartschaftsversicherung angeraten hat, um sicherzustellen, dass wir wieder aufgenommen werden wenn wir zurückkommen. Haben wir aber nicht gemacht damals.
Es geht uns hauptsächlich darum, ob wir trotz z.B. laufender Schwangerschaft aufgenommen werden. Eine PKV wuerde meine Frau in dem Fall bestimmt nicht aufnehmen.
Meine Wahl wuerde wahrscheinlich auf die freiwillige GKV fallen, vielleicht noch mit einer privaten Zusatzversicherung. Wir wollen noch ein zweites Kind haben, und bei einer PKV wird es dann wohl arg teuer.
Muss bzw wird die GKV mich einfach so aufnehmen weil wir vor dem Wegzug bei der GKV waren? Ich erinnere mich noch, dass als wir uns umgezogen sind, die Krankenkasse uns eine Anwartschaftsversicherung angeraten hat, um sicherzustellen, dass wir wieder aufgenommen werden wenn wir zurückkommen. Haben wir aber nicht gemacht damals.
Es geht uns hauptsächlich darum, ob wir trotz z.B. laufender Schwangerschaft aufgenommen werden. Eine PKV wuerde meine Frau in dem Fall bestimmt nicht aufnehmen.
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