gesetzlich-Privat

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Gregor
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gesetzlich-Privat

Beitragvon Gregor » 04.08.2009, 10:35

Hallo Forumgemeinde,

ich habe folgendes Problem:

Hab mich nach der Bundeswehr privat über eine Anwartschaftversicherung krankenversichert da ich in ein 2jähriges Studium gegangen bin.

Am 01.06.2007 bin ich in ein Angestelltenverhältnis übergegangen. Laut Rechtslage hätte ich mich wieder in die gesetzliche KV zurückmelden müssen. Dachte damals aber fälschlicherweise, ich bin privat-krankenvollversichert und brauch nicht zurück. So habe ich das meinem Arbeitgeber auch gesagt. (Obwohl ich unter der gültigen Verdienstgrenze lag).

Als vor 2 Wochen das Steuerbüro meines AG mal ein Formular haben wollte, nachdem ich befreit von der gesetzliche KV bin, kam es dann raus, dass ich seit 1.6.2007 hätte gesetzlich krankenversichert sein müssen.

So! Habe mich dann bei der Techniker KK gemeldet und die meinten, dass sie mich rückwirkend zum 1.6.2007 krankenversichern MÜSSEN. Dementsprechend sollen auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für diese Zeit NACHBEZAHLT werden.

Mein Arbeitgeber hat während dieser 2 Jahre auch nicht den Arbeitgeberanteil zu meiner (vermeintlich) privaten KV gezahlt.

Somit steht mir eine satte Nachzahlung ins Haus. ](*,)

Gibt es da Mittel und Wege dieses zu umgehen?
Ist mein AG verpflichtet mir wenigstens seinen nicht bezahlten AG-Anteil der "privaten" KV zu erstatten?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 04.08.2009, 11:27

Hallo,

grds. hat der Arbeitgeber zu klären, ob Versicherungspflicht besteht und darf sich nicht auf irgendwelche Aussagen seines Arbeitnehmers verlassen.

Daher muss der Arbeitgeber die Beiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile m.E. komplett übernehmen, nur die Arbeitnehmeranteile der letzten 3 Monate darf er mit der aktuellen Gehaltszahlung verrechnen.

MfG

ratte1

Gregor
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Beitragvon Gregor » 04.08.2009, 11:30

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

grds. hat der Arbeitgeber zu klären, ob Versicherungspflicht besteht und darf sich nicht auf irgendwelche Aussagen seines Arbeitnehmers verlassen.

Daher muss der Arbeitgeber die Beiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile m.E. komplett übernehmen, nur die Arbeitnehmeranteile der letzten 3 Monate darf er mit der aktuellen Gehaltszahlung verrechnen.

MfG

ratte1


Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage sprich Gesetz?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 04.08.2009, 11:39

Gregor hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

grds. hat der Arbeitgeber zu klären, ob Versicherungspflicht besteht und darf sich nicht auf irgendwelche Aussagen seines Arbeitnehmers verlassen.

Daher muss der Arbeitgeber die Beiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile m.E. komplett übernehmen, nur die Arbeitnehmeranteile der letzten 3 Monate darf er mit der aktuellen Gehaltszahlung verrechnen.

MfG

ratte1


Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage sprich Gesetz?
Klar. Ist die Frage damit beantwortet ? :lol:

Siehe Dir mal id §§ 28a ff SGB IV an: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/

MfG

ratte1

Gregor
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Beitragvon Gregor » 04.08.2009, 11:49

:lol: nach Trampolinspringen ist mir gar nicht zumute... :?

Da anscheinend mein AG ein Steuerbüro damit beauftragt, ist also die Schuld vollkommen dem Büro anzulasten?

Ich habe anscheinend damals mit Auslauf der Anwartschaftversicherung von meiner privaten KK 3Schreiben ignoriert, in dem mein damaliger Stand gefragt wurde (Arbeitnehmerverhältnis etc.). Da stand dann auch wohl drinne, dass ich mich bei Eintritt in ein AN-Verhältnis in die gesetzliche zurückmelden muss. Das war ein Fehler meinerseits dieses zu ignorieren.

Nu stand ich im Kontakt mit dem Steuerbüro, und die meinten ich könnte MEINEN Anteil der ausstehenden Beiträge in Raten abzahlen, den sie mir dann gleich ab nächsten Monat automatisch vom Gehalt abziehen!? Also ist das nicht rechtens?

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Beitragvon ratte1 » 04.08.2009, 12:29

Hallo,

vom nächsten Entgelt können nur die Arbeitnehmerbeitragsanteile aus den letzten 3 Monaten verrechnet werden.

Ist zwar für das Steuerbüro ärgerlich, aber die müssten für Verluste aus solchen fehlerhaften Entscheidungen eigentlich eine Versicherung haben.

Grds. Ausführungen s. hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... olgen.html

MfG

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Beitragvon Gregor » 04.08.2009, 12:38

Woow... das muss ich nochmal verinnerlichen! Hab auch grade nochmal intensiv recherchiert:

http://lexetius.com/2004,405


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