Nun habe ich schon eine Menge interessanter Beitraege gelesen (ein riesiges Dankeschoen an die Moderatoren, die so schnell und kompetent ihr Fachwissen weitergeben!), habe aber immer noch ein paar brenndene Fragen auf den Naegeln.
Hier ist meine Geschichte:
1990 war ich bei der Seekasse ueber meinen damaligen Arbeitgeber in D fuer ca. 6 Monate krankenversichert. Nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses war ich waehrend des drauffolgenden Studiums (+Abi und Zivizeit) ueber die Barmer-Versicherung meiner Mutter mitversichert. Nach dem Studium (2000) habe ich mich von D abgemeldet und bin nach Frankreich gegangen wo ich, abgesehen von einer arbeitslosen Periode von 3 Monaten im Jahre 2007, durchgaengig bis Maerz 2009 gearbeitet habe. In Frankreich war ich durch meine frz. Arbeitgeber krankenversichert, hatte aber darueberhinaus noch eine frz. Zusaetzversicherung, um die meisten aerztlichen Leistungen zu 100% zurueckerstattet zu bekommen.
Als ich F im Maerz 2009 verliess habe ich mich *in F* arbeitslos gemeldet und bin mit einem E303 nach D gekommen, der mir ermoeglicht hat, 90 Tage Arbeitslosengeld aus Frankreich zu bekommen. Durch den E303 habe ich jeglichen Anspruch auf deutsches AL verloren und habe daher nach Ablauf der 90 Tage (seit Juni) keine Leistungen erhalten. Da das AL wahrend der 90 Tage ausschliesslich aus F (wegen des E303) floss, habe ich also auch keine deutsche Leistung erhalten (oder?).
Bezueglich der KK sollte ich also aufgrund des AL noch ueber die frz. KK bis Juni 2009 versichert gewesen sein, oder?
Ich dachte, solange arbeislos gemeldet bin, waere ich ueber das deutsche oder frz. Arbeitsamt krankenversichert (ich habe mich ja bei beiden angemeldet), was wohl aber nicht der Fall war, seit ich keine Leistungen (AL) mehr beziehe. Ist das korrekt? Bin ich also im Juli ohne KV gewesen? Muss ich nun was nachzahlen?
Seit August dieses Jahres habe ich in D ein neues Arbeitsverhaeltnis. Ich nahm an, dass ich, so wie in F ueblich, durch meinen Arbeitgeber automatisch in eine KK komme. Nun erfahre ich aber, dass ich mir selber eine aussuchen kann.
Obwohl ich mit meinem momentanen Gehalt unter dem JAEG liege, empfahl mir ein Versicherungsagent, mich PKV zu versichern. Er meint, dadurch dass ich vorher nicht in der GKV war und/oder in F ja auch eine private (Zusatz)versicherung hatte und/oder darueber hinaus in F die letzten Jahre auch ueber dem JAEG verdiente, waere das legitim.
Stimmt das oder gehe ich ein juristisches Risiko ein?
Laut dem Versicherungsagenten koennte ich mich von der ehemaligen Seekasse (die es mittlerweile gar nicht mehr gibt, die heissen jetzt "Knappschaft Bahn See") von der GKV offiziell befreien lassen, so dass ich in die PKV koennte.
Entscheidet ueber die Befreiung die Knappschaft von sich aus oder gibt es da ein klares allgemeines Gesetz? (SGB V § 8 hat mir in meinem Fall auch nicht weitergeholfen, weil zu schwammig - kann mir das jemand fuer meinen Fall konkret erklaeren?)
Mein Personalleiter der neuen Firma sagte mir, dass, wenn ich mich befreien lassen wuerde, kaeme ich nie wieder zurueck in die GKV. Ist das schlimm, angesichts der schlechten Leistungen und hohen Beitraege der GKV?
Dazu noch eine Verstaendisfrage: heisst "sich von der Versicherungspflicht befreien" nicht eher "sich von der *gesetzlichen* Versicherungspflicht befreien", denn seit 2009 *muss* sich doch *jeder* versichern lassen. Schwammig eben...
Wichtig ist mir vor allem, dass ich mich nicht juristisch strafbar mache oder irgendwelche Konsequenzen zu erwarten habe. Wenn mich der Versicherungsagent in eine PKV "schleusen" kann, kommt vielleicht ein Bummerrang zurueck (Nachzahlungen, Leistungsverweigerung etc.), den ich lieber von vornherein vermeiden moechte.
Sollte ich nicht lieber gleich in eine GKV gehen, mehr zahlen, weniger Leistungen bekommen aber ruhiger schlafen?
Vielen Dank fuer eure Antworten!
Expat: bin ich in D versichert? PKV? GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Expat: bin ich in D versichert? PKV? GKV?
bdd hat geschrieben:Nun habe ich schon eine Menge interessanter Beitraege gelesen (ein riesiges Dankeschoen an die Moderatoren, die so schnell und kompetent ihr Fachwissen weitergeben!), habe aber immer noch ein paar brenndene Fragen auf den Naegeln.
Hier ist meine Geschichte:
1990 war ich bei der Seekasse ueber meinen damaligen Arbeitgeber in D fuer ca. 6 Monate krankenversichert. Nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses war ich waehrend des drauffolgenden Studiums (+Abi und Zivizeit) ueber die Barmer-Versicherung meiner Mutter mitversichert. Nach dem Studium (2000) habe ich mich von D abgemeldet und bin nach Frankreich gegangen wo ich, abgesehen von einer arbeitslosen Periode von 3 Monaten im Jahre 2007, durchgaengig bis Maerz 2009 gearbeitet habe. In Frankreich war ich durch meine frz. Arbeitgeber krankenversichert, hatte aber darueberhinaus noch eine frz. Zusaetzversicherung, um die meisten aerztlichen Leistungen zu 100% zurueckerstattet zu bekommen.
Als ich F im Maerz 2009 verliess habe ich mich *in F* arbeitslos gemeldet und bin mit einem E303 nach D gekommen, der mir ermoeglicht hat, 90 Tage Arbeitslosengeld aus Frankreich zu bekommen. Durch den E303 habe ich jeglichen Anspruch auf deutsches AL verloren und habe daher nach Ablauf der 90 Tage (seit Juni) keine Leistungen erhalten. Da das AL wahrend der 90 Tage ausschliesslich aus F (wegen des E303) floss, habe ich also auch keine deutsche Leistung erhalten (oder?).
Bezueglich der KK sollte ich also aufgrund des AL noch ueber die frz. KK bis Juni 2009 versichert gewesen sein, oder?
Ich dachte, solange arbeislos gemeldet bin, waere ich ueber das deutsche oder frz. Arbeitsamt krankenversichert (ich habe mich ja bei beiden angemeldet), was wohl aber nicht der Fall war, seit ich keine Leistungen (AL) mehr beziehe. Ist das korrekt? Bin ich also im Juli ohne KV gewesen? Muss ich nun was nachzahlen?
Ja, so könnte es die neue Krankenkasse wahrscheinlich sehen - ich kann mir nicht vorstellen dass es in Frankreich einen nachgehenden Leistungsanspruch wie bei uns gibt.
Seit August dieses Jahres habe ich in D ein neues Arbeitsverhaeltnis. Ich nahm an, dass ich, so wie in F ueblich, durch meinen Arbeitgeber automatisch in eine KK komme. Nun erfahre ich aber, dass ich mir selber eine aussuchen kann.
Obwohl ich mit meinem momentanen Gehalt unter dem JAEG liege, empfahl mir ein Versicherungsagent, mich PKV zu versichern. Er meint, dadurch dass ich vorher nicht in der GKV war und/oder in F ja auch eine private (Zusatz)versicherung hatte und/oder darueber hinaus in F die letzten Jahre auch ueber dem JAEG verdiente, waere das legitim.
Stimmt das oder gehe ich ein juristisches Risiko ein?
Nein, ist es nicht - Sie sind Krankenversicherungspflichtig und müssen deshalb in die GKV. Selbst wenn Sie die JAEG überschreiten, können Sie erst nach Ablauf von drei Jahren in die PKV wechseln.
Laut dem Versicherungsagenten koennte ich mich von der ehemaligen Seekasse (die es mittlerweile gar nicht mehr gibt, die heissen jetzt "Knappschaft Bahn See") von der GKV offiziell befreien lassen, so dass ich in die PKV koennte.
Nein, das ist nicht richtig - Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht da Sie in den letzten Jahren nicht Mitglied einer PKV waren (auch in Frankreich nicht) -
Zusatzversicherung zählen nicht.
Entscheidet ueber die Befreiung di
e Knappschaft von sich aus oder gibt es da ein klares allgemeines Gesetz? (SGB V § 8 hat mir in meinem Fall auch nicht weitergeholfen, weil zu schwammig - kann mir das jemand fuer meinen Fall konkret erklaeren?)
siehe oben - keine Befreiung möglich.
Mein Personalleiter der neuen Firma sagte mir, dass, wenn ich mich befreien lassen wuerde, kaeme ich nie wieder zurueck in die GKV. Ist das schlimm, angesichts der schlechten Leistungen und hohen Beitraege der GKV?
Hallo ?? - schlechte Leistungen ??
Im Gegensatz zuzr PKV, wo die Beiträge nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand festgelegt werden, geht es bei der GKV nur nach dem Einkommen. - Wer viel verdient zahlt auch viel.
Und was die Leistungen angeht - vergleichen Sie mal die Leistungen der GKV hier mit denen in Frankreich.
Dazu noch eine Verstaendisfrage: heisst "sich von der Versicherungspflicht befreien" nicht eher "sich von der *gesetzlichen* Versicherungspflicht befreien", denn seit 2009 *muss* sich doch *jeder* versichern lassen. Schwammig eben...
Richtig - der Unterschied ist der das, wenn man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen kann, dann muss man zwingend in die PKV, aus der es grundsätzlich dann keine Rückkehrmöglichkeit mehr gibt.
Pflicht zur Versicherung heisst dass jeder mit 1. Wohnsitz in deutschland gegen Krankheit versichert sein muss, egal ob GKV oder PKV.
Wichtig ist mir vor allem, dass ich mich nicht juristisch strafbar mache oder irgendwelche Konsequenzen zu erwarten habe. Wenn mich der Versicherungsagent in eine PKV "schleusen" kann, kommt vielleicht ein Bummerrang zurueck (Nachzahlungen, Leistungsverweigerung etc.), den ich lieber von vornherein vermeiden moechte.
keine Angst, - sie können sich in dieser Beziehung überhaupt nicht strafbar machen - es sei denn, Sie machen vorsätzlich falsche Angaben.
Sollte ich nicht lieber gleich in eine GKV gehen, mehr zahlen, weniger Leistungen bekommen aber ruhiger schlafen?
Sie müssen sogar - das mit den Beiträgen und den Leistungen hatten wir schon - und glauben Sie mir, sie werden in jedem Falle gut schlafen.
Vielen Dank fuer eure Antworten!
Gruß
Czauderna
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