Hallo,
folgende Situation: Ich bin seit März 2003 in der PKV. Seit Mai 2009 bin ich in Elternzeit. Voraussichtlich ab Mai 2010 werde ich wieder arbeiten - zunächst Teilzeit, aber ab Oktober 2010 wohl wieder Vollzeit.
Im Jahr 2009 wird mein Einkommen unter der JAEG von 48.600 Euro liegen. Im Jahr 2010 wird die dann geltende Grenze ziemlich sicher überschritten werden.
Mein Partner ist gesetzlich versichert, unser Kind ist - da wir nicht verheiratet sind - bei ihm mitversichert.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass das Elterngeld nicht in die Berechnung der JAEG einbezogen wird?
2. Kann ich aufgrund der vorliegenden Faktoren in die GKV wechseln (da bei mir 2009 die JAEG nicht überschritten wird)?
3. Wenn ja - ab wann kann ich den Wechsel vornehmen?
4. Mein Partner und ich würden gerne heiraten, haben dies aber bisher nicht gemacht, da unser Kind dann privat versichert sein müsste (und dies zumindest im Moment finanziell schwierig wäre). Hätte eine Eheschließung Auswirkungen auf die Möglichkeit, von der PKV in die GKV zu wechseln?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe.
PKV --> GKV während oder nach Elternzeit
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Re: PKV --> GKV während oder nach Elternzeit
eagleburger hat geschrieben:Hallo,
folgende Situation: Ich bin seit März 2003 in der PKV. Seit Mai 2009 bin ich in Elternzeit. Voraussichtlich ab Mai 2010 werde ich wieder arbeiten - zunächst Teilzeit, aber ab Oktober 2010 wohl wieder Vollzeit.
Im Jahr 2009 wird mein Einkommen unter der JAEG von 48.600 Euro liegen. Im Jahr 2010 wird die dann geltende Grenze ziemlich sicher überschritten werden.
Mein Partner ist gesetzlich versichert, unser Kind ist - da wir nicht verheiratet sind - bei ihm mitversichert.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass das Elterngeld nicht in die Berechnung der JAEG einbezogen wird?
ja
2. Kann ich aufgrund der vorliegenden Faktoren in die GKV wechseln (da bei mir 2009 die JAEG nicht überschritten wird)?
ja, wenn Beschäftigungsaufnahme Krankenversicherungspflicht auslöst kann, bzw. muss sogar der sofortige Wechsel erfolgen
3. Wenn ja - ab wann kann ich den Wechsel vornehmen?
siehe oben4.
Mein Partner und ich würden gerne heiraten, haben dies aber bisher nicht gemacht, da unser Kind dann privat versichert sein müsste (und dies zumindest im Moment finanziell schwierig wäre). Hätte eine Eheschließung Auswirkungen auf die Möglichkeit, von der PKV in die GKV zu wechseln?
[[color=blue]b]nein, das nur etwas mit der Frage der Krankenversicherungspflicht zu tun, nichts mit dem "Status"[/color[/b]]
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Gruß
Czauderna
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Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Mir ist aber noch etwas unklar, und zwar zu folgender Aussage: "ja, wenn Beschäftigungsaufnahme Krankenversicherungspflicht auslöst kann, bzw. muss sogar der sofortige Wechsel erfolgen"
Die Beschäftigungsaufnahme erfolgt ja erst im Mai 2010. Und 2010 werde ich wieder über der JAEG liegen. Bedeutet das, dass meine Krankenversicherungspflicht im Mai 2010 ausgelöst wird? Denn dann würde ich in der PKV bleiben (müssen), da ja über JAEG.
Oder versteh ich das falsch?
vielen Dank für die schnelle Antwort! Mir ist aber noch etwas unklar, und zwar zu folgender Aussage: "ja, wenn Beschäftigungsaufnahme Krankenversicherungspflicht auslöst kann, bzw. muss sogar der sofortige Wechsel erfolgen"
Die Beschäftigungsaufnahme erfolgt ja erst im Mai 2010. Und 2010 werde ich wieder über der JAEG liegen. Bedeutet das, dass meine Krankenversicherungspflicht im Mai 2010 ausgelöst wird? Denn dann würde ich in der PKV bleiben (müssen), da ja über JAEG.
Oder versteh ich das falsch?
eagleburger hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Mir ist aber noch etwas unklar, und zwar zu folgender Aussage: "ja, wenn Beschäftigungsaufnahme Krankenversicherungspflicht auslöst kann, bzw. muss sogar der sofortige Wechsel erfolgen"
Die Beschäftigungsaufnahme erfolgt ja erst im Mai 2010. Und 2010 werde ich wieder über der JAEG liegen. Bedeutet das, dass meine Krankenversicherungspflicht im Mai 2010 ausgelöst wird? Denn dann würde ich in der PKV bleiben (müssen), da ja über JAEG.
Oder versteh ich das falsch?
Bei Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung liegt Krankenversicherungspflicht vor - das höhere Einkommen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erzielt, d.h. das Ende der eigentlichen Krankenversicherungspflicht tritt
erst mit dem 31.12.2010 ein.
Das hätte zur Folge dass erst ab dem 01.01.2011 wieder vom Grundsatz her die Krankenversicherungspflicht nicht mehr vorläge, gäbe es da nicht die Regelung dass man drei Jahre mit seinem Einkommen über der jeweiligen Pflichtgrenze liegen mus um ggf. wieder in die PKV zu können.
Definitiv und endgültig entscheidet dies allerdings immer die jeweilige GKV-Kasse, speziell wenn es sich um jemanden handelt, der vorher PKV versichert war.
Gruß
Czauderna
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dr.kuwano hat geschrieben:wird bei Elternzeit nicht vorrausgesetzt das danach die " alten Einkommenverhaeltnisse wieder hergestellt sind?
Das wenigere Einkommen somit nicht " beruecksichtigy wird.
gruss Dr. Kuwano
Das dachte ich eigentlich auch. Denn sonst wäre es für mich ja relativ einfach, zum Zeitpunkt der Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung in die GKV zu wechseln. Das kann ich so aber irgendwie nicht glauben.
Kann es daher sein, dass in meinem Fall ein Wechsel in die GKV gar nicht mehr möglich ist? Außer ich werde arbeitslos.
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dr.kuwano hat geschrieben:wenn dann im Mai 2010 die Elternzeit beendet ist und Du unetr der JAEG verdienst wirst Du versicherungspflichtig und musst erst wieder 3 Jahre oberhalb der JAEG verdienen bis Du wechseln kannst, es seih den Du laesst Dich befreien. dann ist es allerdings endgueltig.
Mein monatliches Entgelt wird wohl ab Mai über JAEG liegen. Gerechnet auf das Jahr 2010 jedoch werde ich wohl darunter liegen. Was gilt jetzt? Wird das Monatsentgelt dann auf 12 Monate hochgerechnet?
Irgendwie ist das alles ziemlich kompliziert.
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dr.kuwano hat geschrieben:soweit ich weiss gilt das Jahr, also von Mai bis dezember musst Du ueber der Entgeldgrenze liegen.
Aber hast Du nicht vorher geschrieben Du machst erst einmal Teilzeit? und bist somit unterhalb Deines vorherigen gehalt?
Sorry - hab mich nicht klar ausgedrückt. Übers Jahr gerechnet werde ich im nächsten Jahr bei Teilzeit unter der für 2010 geltenden JAEG von 49.650 Euro liegen. Mein Monatsentgelt wird aber 4.162,50 Euro übersteigen.
Daher stellt sich jetzt für mich natürlich die Frage, welcher Zeitpunkt oder Zeitraum herangezogen wird für die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Gilt mein Monatsgehalt Mai 2010 oder eben das gesamte Arbeitseinkommen 2010?
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