Hallo Zusammen,
Ab 01.07.2008 bin ich arbeitsunfähig:
01.07 - 12.08 REHA
(6 Wochen Lohnfortzahlung +1 Tag Ubergangsgeld von Rentenversicherung)
Seit 13.08.2008 - Ich erhalte Krankengeld.
Meine Krankenkasse hat mich informiert, dass
1.der Drei-Jahres-Zeitraum für mich am 2.02.2007 beginnt
2.ich seit dem 01.07.2008 Anspruch auf Krankengeld habe.
3.gleichzeitig wurde auch die Krankheit-Zeit vor 01.07.2008 für die 78 Wochen mitgerechnet.
Ist es richtig?
Vielen Dank und LG
Krankengeldanspruch / Drei_Jahres-Zeitraum
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Czauderna hat geschrieben:Hallo,
um eine passende Antwort geben zu können wäre eine Auflistung der einzelen Arbeitsunfähigkeitszeiten (von - bis) hilfreich.
Die Berechnung des Leistungsablaufes und die Beurteilung der Entgeltfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber kann ggf. kompliziert sein.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Entgeltfortzaglung :
03.02.2007 - 09.02.2007 (gleiche Diagnose)
20.07.2007 - 26.07.2007(gleiche Diagnose)
10.01.2008-20.02..2008 (mehrere Diagnosen)
15.04.2008 -02.05.2008 (mehrere Diagnosen)
01.07.20087-11.07.2008 (Reha)
12.08.2008-Rentenversicherung
Krankengeld :
seit dem 13.08.2008
Danke und LG
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