Aus PKV 'rausgeflogen - was kann ich tun?

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Aus PKV 'rausgeflogen - was kann ich tun?

Beitragvon pkvrausgeflogen » 04.02.2010, 11:17

Nachdem ich heute morgen mit meiner KV telefoniert habe (mit unerfreulichem Ergebnis) möchte ich mein Problem gerne hier zur Diskussion stellen.

Zunächst also die Fakten:

Bin seit einigen Jahren selbständig (mit stark schwankendem Einkommen) und PKV versichert.

Aufgrund der Wirtschaftskrise sind meine Aufträge nach dem 1. Quartal 2009 komplett eingebrochen. Trotz verstärkter Bemühungen tat sich ca. 6 Monate absolut nichts. Aus diesem Grund beschloss ich zweigleisig zu fahren und parallel wieder nach einem Angestelltenverhältnis zu suchen, was dann über eine Zeitarbeitsfirma auch relativ schnell geklappt hat.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind nun aber wohl so, dass man bei dieser Konstellation grundsätzlich in die GKV wechseln muss, und ggf. frühestens nach 2 Jahren wieder die Möglichkeit besteht, sich über PKV versichern lassen (spielte aber bei mir keine Rolle, da ich auch unter der Bemessungsgrenze lag). Meine PKV machte mich darauf aufmerksam, dass ich durch die Kündigung später nur unter deutlich schlechteren Bedingungen wieder versichert werden könne. Eine Möglichkeit der Weiterversicherung sah sie aber auch nicht.

Wegen Umstrukturierungen wurde mein Vertrag nun noch in diesem Monat gekündigt. Habe heute Morgen mit meiner derzeitigen GKV telefoniert, da ich mich jetzt dort weiter versichern wollte, erhielt aber die Auskunft, dass das nicht Möglich sei, da ich mindestens 1 Jahr in der GKV versichert sein muss, um dauerhaft wieder dort aufgenommen zu werden.

Habe jetzt zunächst einmal eine Verständnisfrage, ob das alles so korrekt ist:

Wenn ich ein Angestelltenverhältnis eingehe, werde ich gezwungen, meine bestehende PKV (und damit meinen Tarif) zu kündigen. Neuversicherung später also nur unter schlechteren Voraussetzungen möglich.

Mein Arbeitsverhältnis wird vor Ablauf eines Jahres gekündigt. Das ist von mir unverschuldet, ich hätte den Vertrag gerne erfüllt. Dennoch fliege ich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften innerhalb von 6 Monaten zum 2. Mal aus meiner bestehenden KV!

Sollte das so richtig sein, kann ich die Gesetzgebung hier in keiner Weise nachvollziehen! :evil:

Dennoch meine Frage: Was kann ich tun? Da ich nicht weiß, ob mein nächstes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit ist, würde ich am liebsten in die GKV wechseln, denn wenn ich mich jetzt vielleicht nur für wenige Tage/Wochen privat versichere, um anschließend wieder angestellt zu arbeiten, beginnt die Sperrfrist von 1 Jahr ja wieder von neuem ?!? ](*,) (Und danach wäre PKV nur unter noch schlechteren Bedingungen möglich...)

Danke schon mal für eure Antworten!

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Beitragvon Cassiesmann » 04.02.2010, 11:22

Der Knackpunkt ist, dass die GKV prüft ob Sie übrhaupt pflichtversichert werden müssen. Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit neben einer Selbständigkeit löst eben nicht zwangsläufig eine Versicherungspflicht aus. Klären Sie bitte dies mit der GKV ab, ob ein Pflichtversicherungsanspruch durch die Tätigkeit entsteht!

ABER: Wenn sie der PKV keine Folgeversicherung nachweisen können, ist Ihre Kündigung sort nicht rechtskräftig --> blaues Auge. Grundsätzlich sollte man bestehende Versicherungen nur kündigen, wenn man eine neue Versicherung abgeschlossen hat (Versicherungsschein bzw. Versicherungsbestätigung im Briefkasten hat). Die PKV bitte nicht kündigen sondern ruhen lassen, aber über solche Sachen sollte Sie Ihre PKV aufgklären.

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Beitragvon pkvrausgeflogen » 04.02.2010, 11:32

Danke für die sehr schnelle Antwort!!

Ich hatte vor Antritt des Angestelltenverhältnisses ausführlich mit der PKV, der GKV sowie dem Arbeitgeber unterhalten. Alle sahen keine Möglichkeit, so dass ich der PKV nach Arbeitsantritt letzten Jahres einen Nachweis schicken musste, dass ich jetzt GKV versichert bin, der wohl automatisch als Kündigung wirksam wurde.

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Beitragvon Cassiesmann » 04.02.2010, 11:37

pkvrausgeflogen hat geschrieben:Danke für die sehr schnelle Antwort!!

Ich hatte vor Antritt des Angestelltenverhältnisses ausführlich mit der PKV, der GKV sowie dem Arbeitgeber unterhalten. Alle sahen keine Möglichkeit, so dass ich der PKV nach Arbeitsantritt letzten Jahres einen Nachweis schicken musste, dass ich jetzt GKV versichert bin, der wohl automatisch als Kündigung wirksam wurde.


Und warum weigert sich die GKV dann? Die Argumentation der GKV (Vorversicherungszeit) lässt nämlich auf eine freiwillige Versicherung schließen, bei einer Pflichtversicherung sind die Vorversicherungszeiten irrelevant. Wenn Sie doch von der GKV einen Versicherungsnachweis haben, sind Sie doch auch versichert.

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Beitragvon Cassiesmann » 04.02.2010, 11:41

Ergänzung: Nun hab ich es verstanden, Ihr Arbeitsvertrag ist bereits gekündigt, ich ging vom Krankenversicherungsvertrag aus!

Die GKV hat recht, Sie haben keinen Anspruch auf einer freiwillige GKV, folglich müssen Sie in die PKV zurück. die 2 Jahre Wartezeit der PKV sind in Wirklichkeit 3 Jahre, beziehen sich aber nur auf Arbeitnehmer, die drei Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze liegen müssen.

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Beitragvon pkvrausgeflogen » 04.02.2010, 11:50

So weit, so schlecht :cry:

Da ich diesen Zyklus (oder besser: Teufelskreis) nun einmal durchlaufen habe, möchte ich verhindern, dass es so weiter geht (neue PKV abschließen, dann doch wieder Angestelltenverhältnis, damit neuerlicher Rauswurf aus der PKV und Neubeginn einer Sperrzeit, u.s.w., u.s.f.).

Wenn ich Antrag auf Hartz IV stellen würde, könnte ich mich doch zunächst in der GKV versichern lassen? (Was aber, falls der Antrag abgewiesen wird?)

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Beitragvon Dipling » 04.02.2010, 12:29

Wenn die GKV-Pflichtversicherung vor Ablauf von 12 Monaten endet, muss die alte PKV Sie zu den alten Konditionen und inklusive der gebildeten Altersrückstellungen wieder aufnehmen.

Bedingung: 5 Jahre PKV-Vorversicherungszeit

Siehe §5(1) Nr. 9 SGB V:

(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.

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Beitragvon pkvrausgeflogen » 04.02.2010, 14:24

Danke für die hilfreichen Informationen!

5 Jahre habe ich allerdings leider noch nicht ganz erreicht... :cry:

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Beitragvon Dipling » 04.02.2010, 15:05

Dann wäre eine Anwartschaft hilfreich gewesen.

Bei "Hartz 4" bzw. ALG2-Bezug besteht die Versicherungspflicht in der GKV fort.
Wird der Antrag abgelehnt und gibt es auch keine andere Möglichkeit (neuer Job oder Mitversicherung beim Ehegatten), ist an sich wieder die PKV zuständig. Wird kein neuer PKV-Vertrag abgeschlossen, stellt sich die Frage, ob die Versicherungspflicht nach 5(1) Nr. 13 SGB V für zuletzt gesetzlich Versicherte greift und über diesen Weg ein Verbleib in der GKV möglich ist - darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.

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Beitragvon pkvrausgeflogen » 10.02.2010, 20:55

Danke für eure Antworten.

Bin zwischenzeitlich noch auf eine andere Möglichkeit gestoßen: Wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate in er GKV versichert war, kann man dort wohl wieder aufgenommen werden (was insgesamt durch die letzten ca. 6 Monate, in denen ich wieder in der GKV war, gerade so hinkommt) .

Habe das bereits mit meiner aktuellen GKV durchgesprochen, die Bedingungen scheinen soweit erfüllt zu sein. Ich rechne in den nächsten Tagen mit dem Eingang der Unterlagen für die Weiterversicherung.


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