Hallo,
ich bin seit heute neu hier und habe mal eine Frage an euch:
Ich bin selbstständig und freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld.
Seit Mitte November erhalte ich Krankengeld.
Seit Mitte Januar bin ich in der Lage, wieder für 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Die Kasse kürzt seit Mitte Januar das Krankengeld um ein Drittel. Soweit so gut.
Jetzt meine Frage: Wie ist das an Samstagen und Sonntagen, an denen ich nicht arbeite.
Darf da die Kasse mein Krankengeld auch kürzen oder nicht.
Wäre nett, wenn einer von Euch mir helfen könnte.
Viele Grüße vom Niederrhein
trainmaster
Krankengeld bei Selbstständigen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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das Krankengeld berechnet sich ja aus beitragspflichtigem Arbeitseinkommen (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit).
Dieses wird zu Grunde gelegt und dann aber nicht jeweils
Montags bis Freitags ausgezahlt, sondern 7 Tage die Woche.
Dies macht ja auch Sinn. Sonst müsste die Zahlung immer wieder unterbrochen werden.
Jetzt wird ein Teil an Stunden gearbeitet. Ebenfalls wieder Mo-Fr.
und in der Folge ist es sachgerecht, dies ebenfalls auf Sa und So anzuwenden.
Dieses wird zu Grunde gelegt und dann aber nicht jeweils
Montags bis Freitags ausgezahlt, sondern 7 Tage die Woche.
Dies macht ja auch Sinn. Sonst müsste die Zahlung immer wieder unterbrochen werden.
Jetzt wird ein Teil an Stunden gearbeitet. Ebenfalls wieder Mo-Fr.
und in der Folge ist es sachgerecht, dies ebenfalls auf Sa und So anzuwenden.
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