Hallo,
wir bei der Aufnahmen in die PKV bei bestehenden Nahrungsmittelunverträglichkeiten ein Beiträgszuschlag (Risikozuschlag) erhoben? Anmerkung: bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten handelt es sich nicht um Allergien sondern um Enzymdefekte.
Grüße
Henning
Zuschlag in PKV bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten?
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aber besser so als andersrum
das Ja bedeutet in jedem Fall das ich die Nahrungsmittelunverträglichkeiten angeben muss.
Ich hab schon wieder 3 Ecken weiter gedacht
Durch mein Ja wurde der Fragesteller auf die Wichtigkeit der Angabe aufmerksam und lässt sich nicht beeinflussen das ja die angabe net so wichtig sei
Was letzlich dabei rauskommt ergibt die Prüfung der Versicherung.
Gruß

das Ja bedeutet in jedem Fall das ich die Nahrungsmittelunverträglichkeiten angeben muss.
Ich hab schon wieder 3 Ecken weiter gedacht

Durch mein Ja wurde der Fragesteller auf die Wichtigkeit der Angabe aufmerksam und lässt sich nicht beeinflussen das ja die angabe net so wichtig sei

Gruß
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