Hallo, ich habe mein Studium abgeschlossen und bin jetzt als Promotionsstudent eingeschrieben. Ich bekomme ein Stipendium von über 400 Euro. Stipendien sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Sie gelten rechtlich also nicht als Einkommen. - kann ich mich bei meiner Frau (verheiratet) kostenlos Familienversichern? - ein Einkommen habe ich ja nicht?
Hoffe' mir kann jemand auf diesen doch exotischen Sonderfall antworten.
Familienversicherung bei verheiratet und Stipendium
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Re: Familienversicherung bei verheiratet und Stipendium
hallo ch-kaemmerer,
ich schließe mich meinem Vorredner an, eine Beitragsfreie Versicherung halte ich nicht für machbar da über 350 Euro Einkommen.
Ich gebe zu ich weiß nicht was ein (Promotionsstudent eingeschrieben)
ist möglicherweise greift die Studentenversicherung?
MfG
ich schließe mich meinem Vorredner an, eine Beitragsfreie Versicherung halte ich nicht für machbar da über 350 Euro Einkommen.
Ich gebe zu ich weiß nicht was ein (Promotionsstudent eingeschrieben)
ist möglicherweise greift die Studentenversicherung?
MfG
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Nachtrag
Promotionsstudium heißt: ich bin mit meiner Ausbildung (Studium) fertig (Erstausbildung) bin jedoch als Student eingeschrieben um eine Dr. Arbeit anzufertigen (wird wie ein Zweitstudium behandelt). Von daher ist eine "Studentenversicherung" nicht möglich - das hab ich schon rausbekommen. Ich kann mich nur freiwillig versichern (ca. 130Euro/ Monat).
In den Antragsformularen für die Familienversicherung wird immer nach "Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes" gefragt - im Sinne diesen Gesetzes habe ich kein Einkommen, da das Stipendium nicht unter das Einkommenssteuergesetz fällt. Hab' bei versch. Kassen angefragt - Warte noch auf Antworten...
In den Antragsformularen für die Familienversicherung wird immer nach "Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes" gefragt - im Sinne diesen Gesetzes habe ich kein Einkommen, da das Stipendium nicht unter das Einkommenssteuergesetz fällt. Hab' bei versch. Kassen angefragt - Warte noch auf Antworten...
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Nachtrag II
Antwort der AOK:
Sehr geehrter Herr ++++++,
Ihre E-Mail vom 5. Februar habe ich erhalten.
Die kostenfreie Familienversicherung für Ehegatten ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn deren Gesamteinkommen 350,00 EUR im Monat nicht übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erhöht sich das zulässige Gesamteinkommen auf 400,00 EUR im Monat.
Stipendien zählen jedoch nicht mit zum Gesamteinkommen, da dieses Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist. Somit kann eine Familienversicherung über Ihre Ehefrau durchgeführt werden, solange die jeweils gültigen Einkommensgrenzen durch anderes Einkommen nicht überschritten wird (z.B. Bruttoarbeitsentgelt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten).
Für die Durchführung der Familienversicherung einfach einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Ehefrau stellen und eine Kopie des Stipendiums beifügen.
- Also so wie ich mir das gewünscht habe - es gibt also auch gute Nachrichten von Krankenkassen
Sehr geehrter Herr ++++++,
Ihre E-Mail vom 5. Februar habe ich erhalten.
Die kostenfreie Familienversicherung für Ehegatten ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn deren Gesamteinkommen 350,00 EUR im Monat nicht übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erhöht sich das zulässige Gesamteinkommen auf 400,00 EUR im Monat.
Stipendien zählen jedoch nicht mit zum Gesamteinkommen, da dieses Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist. Somit kann eine Familienversicherung über Ihre Ehefrau durchgeführt werden, solange die jeweils gültigen Einkommensgrenzen durch anderes Einkommen nicht überschritten wird (z.B. Bruttoarbeitsentgelt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten).
Für die Durchführung der Familienversicherung einfach einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Ehefrau stellen und eine Kopie des Stipendiums beifügen.
- Also so wie ich mir das gewünscht habe - es gibt also auch gute Nachrichten von Krankenkassen

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