EILT: wg. Anstellung Wechsel PKV->GKV, laufende Behandlun

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thomas_b
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EILT: wg. Anstellung Wechsel PKV->GKV, laufende Behandlun

Beitragvon thomas_b » 07.04.2010, 13:01

Hallo zusammen,

ich bin seit 10 Jahren Freiberufler, die letzten 9 Jahre in der PKV. Nun kann ich ab 1.5. in ein Angestelltenverhältnis wechseln (weit über Jahresentgeltgrenze).

Gestern habe ich zufällig erfahren, dass es dank der Gesundheitsreform so ist, dass ich ab dann für mind. 3 Jahre in der GKV pflichtversichert bin!

Mein Problem: Ich befinde mich momentan mitten in 2 längerfristigen Behandlungen, deren Erstattung die PKV zugesichert hat. Diese werden sicher nicht vor dem 1.5. abgeschlossen, die GKV wird diese Leistungen aber nicht übernehmen.

Das bedeutet für mich, dass ich die Behandlungen selber zahlen muss.

Kann es wirklich rechtens sein, dass die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mich somit mehrere tausend Euro kostet?

Das ganze kommt doch einer Enteignung durch den Staat gleich. Gibt es wirklich keine (sinnvolle) Lösung, weiterhin in der PKV zu bleiben?

Gruß,

Tom

GS
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Kündigung der PKV auch nach Abschluss der Behandlung möglich

Beitragvon GS » 07.04.2010, 14:42

hallo thomasb,

Sie dürfen, aber sie müssen nicht die PKV zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

Wenn es für Sie per saldo günstiger ist, schließen Sie die Behandlung ab und kündigen die PKV dann (unter Nachweis der Versicherungspflicht in der GKV ab yxz) zum Ende des laufenden Monats. Das geht.

Weitere Hinweise gerne auf Nachfrage und/oder von anderen Foristen.

Gruß von
Gerhard

thomas_b
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Re: Kündigung der PKV auch nach Abschluss der Behandlung mög

Beitragvon thomas_b » 07.04.2010, 21:08

GS hat geschrieben:Sie dürfen, aber sie müssen nicht die PKV zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

Wenn es für Sie per saldo günstiger ist, schließen Sie die Behandlung ab und kündigen die PKV dann (unter Nachweis der Versicherungspflicht in der GKV ab yxz) zum Ende des laufenden Monats. Das geht.


Ich habe heute mit meiner PKV gesprochen und die meinten, das würde nicht gehen.
Ich bin durch einen totalen Zufall auf diesen Sachverhalt aufmerksam geworden, weder die Personalabteilung noch mein Steuerberater oder sonstwer hat mich darauf hingewiesen. Woher soll man sowas im Normalfall wissen?

Ich verstehe das gesamte Verfahren sowieso noch nicht, vielleicht kann mich mal jemand aufklären, wer hier wen benachrichtigen muss und wer im Endeffekt die Versicherungspflicht prüfen bzw. feststellen muss.

Ich habe momentan von meiner PKV einen "Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber", dass ich xyz€ für eine private Versicherung zahle.
Wenn ich den beim AG einreiche, wen informiert/fragt dieser dann bzgl. Vers.pflicht?

Komische Sache, das ganze....

Gruß, Tom

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.04.2010, 21:26

:-)
geht nicht gibt es nicht :-) wie gesagt durch die Anstellung wird die Versicherungspflicht ausgelöst.
Aus diesem Grund hat mann ein Sonderkündigungsrecht in der PKV, wenn ich das nicht nutze habe ich bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit eben 2 Versicherungen :-)
der nächste Kündigungstermin ist dann die nächste Hauptfälligkeit, aufpassen das muss nicht der 31.12. sein bitte genau nachlesen je nach Tarif bzw. Gesellschaft.
Gruß

GS
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Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..

Beitragvon GS » 07.04.2010, 22:44

...sicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 205 Kündigung des Versicherungnsnehmers
...
2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist.

Bis zu Ende lesen, hat noch noch nie geschadet. Nicht an deine Adresse, sondern an die Tanten und Onkel aus deiner PKV :)

Gruß von
Gerhard

thomas_b
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Re: Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..

Beitragvon thomas_b » 07.04.2010, 22:56

GS hat geschrieben:Bis zu Ende lesen, hat noch noch nie geschadet. Nicht an deine Adresse, sondern an die Tanten und Onkel aus deiner PKV :)


Ok, das klingt dann doch schon mal ganz gut. Wenn ich dann in dieser Zeit zum Arzt gehe, bin ich dann gesetzlich oder privat versichert?! :wink:

Aber da du dich da sehr gut auszukennen scheinst, erkläre mir doch bitte mal kurz das Verfahren:
Ich sage meinem AG, dass ich privat bei der XEXEXA versichert bin und überreiche den entsprechenden Nachweis. Was macht der jetzt damit? Wendet er sich an die PKV? Woher weiss die dann, ob ich versicherungspflichtig bin? Könnte ja sein, dass ich neben der Festanstellung Arbeitnehmer beschäftige, dann könnte ich doch weiterhin in der PKV bleiben, oder?

Ich verstehe das Vorgehen nicht....

Danke,

Tom

thomas_b
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Beitragvon thomas_b » 07.04.2010, 22:59

DKV-Service-Center hat geschrieben::-)

der nächste Kündigungstermin ist dann die nächste Hauptfälligkeit


Siehe den Beitrag oben unter deinem von GS: er schreibt, dass lt. Versicherungsvertragsgesetz die Kündigung dann möglich ist, wenn ich die Versicherungspflicht nachweise.
Wer von euch beiden hat denn nun Recht?! :wink:

Gruß,

Tom

GS
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Re: Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..

Beitragvon GS » 07.04.2010, 23:30

thomas_b hat geschrieben:Ich sage meinem AG, dass ich privat bei der XEXEXA versichert bin und überreiche den entsprechenden Nachweis. Was macht der jetzt damit?

Den AG tangiert das nicht. Er muss die GKV-Karte ausspielen -und verlangen, dass Du bekennst. Er wendet sich auch nicht an die PKV.

... die PKV? Woher weiss die dann, ob ich versicherungspflichtig bin?
Dazu genügt der Nachweis der Versicherungspflicht seitens einer gesetzlichen Kasse. Welehe? Das entscheidest ausnahmsweise Du selbst.
Könnte ja sein, dass ich neben der Festanstellung Arbeitnehmer beschäftige, dann könnte ich doch weiterhin in der PKV bleiben, oder?
Könnte ja, müsste nein

Ich verstehe das Vorgehen nicht....
Davon steht auch nichts im Gesetz ... dass man es auch verstehe, versteht sich.

Also, schließ Deine Behandlungen ab - die Ärzte usw. tangiert wiederum die Versicherungspflicht nicht, dorthin gehst Du so lange noch als Selbstzahler - und wenn alles ok ist, kündigst Du zum Ende des laufenden Monats.

Und vor allem: Gute Besserung!

Gruß von
Gerhard

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Re: Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..

Beitragvon thomas_b » 07.04.2010, 23:37

GS hat geschrieben:Den AG tangiert das nicht. Er muss die GKV-Karte ausspielen -und verlangen, dass Du bekennst. Er wendet sich auch nicht an die PKV.


?! An welche GKV wendet er sich denn? Soll das heissen ich muss mir jetzt eine GKV suchen, die dann die Versicherungspflicht prüft?
Ich würde eigentlich erstmal nix anderes machen als dem AG die Bescheinigung meiner PKV übergeben.

Das ist doch alles total strange, vorallem dass weder die Personalabteilung noch die PKV eine Ahnung hat, was ich da machen muss.
Woher soll ich das denn wissen?

Aber danke schonmal für deine Hilfe,

Tom

GS
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Zum Vorgehen

Beitragvon GS » 07.04.2010, 23:54

Ich verstehe das gesamte Verfahren sowieso noch nicht, vielleicht kann mich mal jemand aufklären, wer hier wen benachrichtigen muss und wer im Endeffekt die Versicherungspflicht prüfen bzw. feststellen muss.

Ich habe momentan von meiner PKV einen "Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber", dass ich xyz€ für eine private Versicherung zahle.
Wenn ich den beim AG einreiche, wen informiert/fragt dieser dann bzgl. Vers.pflicht?

1) Du nimmst eine Beschäftigung auf. Bezüge > € -> 400 € = Versicherungspflicht in der GKV, auch wenn Bezüge > 8.000 € mtl. Das versteht keiner, ist aber so.
1) Der Arbeitgeber kann nichts dafür, er muss auf der Mitgliedschaft in der GKV bestehen.
3) Nolens volens suchst Du Dir eine Kasse aus - mach es wie damals in der Tanzstunde, eine halbwegs passable wird schon zu finden sein.
4) Deine neue Flamme - sorry, Kasse - stellt Dir den Nachweis der Versicherungspflicht aus.
5) Diesen Nachweis präsentierst Du Deiner Ex in spe - deiner bisherigen PKV - als Anlage zur Kündigung. Den Zeitpunkt der Kündigung entscheidest Du nach dem Genesungsverlauf. Du bist also nicht darauf angewiesen, zum Eintritt der GKV-Versicherungspflicht zu kündigen.
6) Unabhängig davon, wann Du der PKV kündigst: Die Beitragspflicht in der GKV beginnt mit dem Tag der Beschäftigung. Zum PKV-Beitrag ab diesem Tag gibt es auch keinen Arbeitgeberzuschuss. Den gibt es zwar - aber nur zum Pflichtbeitrag an Deine neue - Kasse.

Gruß von
Gerhard

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Re: Zum Vorgehen

Beitragvon thomas_b » 08.04.2010, 09:10

GS hat geschrieben:1) Du nimmst eine Beschäftigung auf. Bezüge > € -> 400 € = Versicherungspflicht in der GKV, auch wenn Bezüge > 8.000 € mtl. Das versteht keiner, ist aber so.
2) Der Arbeitgeber kann nichts dafür, er muss auf der Mitgliedschaft in der GKV bestehen.


Das gilt doch aber nur, wenn ich vorher selbstständig war, was ja auch der Fall ist, deswegen trifft das auf mich auch zu. Aber wenn ich vorher bereits als Angestellter in der PKV gewesen wäre, dann stimmt Punkt 2 doch so nicht: Der AG muss nicht auf der GKV bestehen, oder?
Wie läuft das dann in diesem Fall ab? Müsste ich dann trotzdem eine GKV suchen und mir dort eine Befreiungsbestätigung holen?
Angenommen, ich würde eine solche Bestätigung (fälschlicherweise) von bspw. der AOK bekommen (weil der Sachbearbeiter bräsig war..), was könnte im schlimmsten Fall passieren?

Gruß, Tom

GS
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Antwort Re: Zum Vorgehen

Beitragvon GS » 08.04.2010, 11:49

Das gilt doch aber nur, wenn ich vorher selbstständig war, was ja auch der Fall ist, deswegen trifft das auf mich auch zu.
ja

Aber wenn ich vorher bereits als Angestellter in der PKV gewesen wäre, dann stimmt Punkt 2 doch so nicht: Der AG muss nicht auf der GKV bestehen, oder?
Dann käme es auf das Einkommen seit 2007 an - ist in anderen Strängen hier schon mehrfach behandelt worden.
Wie läuft das dann in diesem Fall ab? Müsste ich dann trotzdem eine GKV suchen und mir dort eine Befreiungsbestätigung holen?
nein - entweder reicht das neue Einstiegsgehalt, die PKV fortzusetzen oder nicht. Jedenfalls gilt: Nix Befreiungstatbestand.
Angenommen, ich würde eine solche Bestätigung (fälschlicherweise) von bspw. der AOK bekommen (weil der Sachbearbeiter bräsig war..), was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Im schlimmsten Fall steht der Briefkasten, in den du diese "Bescheinigung" einwirfst, unter Hochspannung, und du überlebst trotzdem.

Im Ernst, dieser Plan scheitert schon im Ansatz, und zwar am Arbeitgeber. Denn warum sollte er sich auf dieses Spielchen einlassen? Volles Risiko bei ihm, denn er haftet der GKV gegenüber für die Beiträge, wenn er das Gesetz falsch auslegt - AOK-Bescheinigung hin oder her. Die es übrigens nicht geben wird ...

thomas_b
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Re: Antwort Re: Zum Vorgehen

Beitragvon thomas_b » 08.04.2010, 12:09

GS hat geschrieben:Im Ernst, dieser Plan scheitert schon im Ansatz, und zwar am Arbeitgeber. Denn warum sollte er sich auf dieses Spielchen einlassen? Volles Risiko bei ihm, denn er haftet der GKV gegenüber für die Beiträge, wenn er das Gesetz falsch auslegt - AOK-Bescheinigung hin oder her. Die es übrigens nicht geben wird ...


Ok, aber es gibt ja auch noch die - in meinem Fall durchaus überlegenswerte - Option, dass ich meine Selbstständigkeit weiterführe. Die wäre dann vom Umfang her sicherlich geringer als die nichtselbstständige Tätigkeit, aber wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen AN beschäftigen würde, gilt das doch dann als überwiegend Selbstständig und ich wäre nicht versicherungspflichtig, korrekt?
Wenn dem so ist, wie ist dann das Verfahren? Muss ich meinem zukünftigen AG einen Nachweis darüber vorlegen, oder wie läuft in diesem Fall die Prüfung der Versicherungspflicht ab?

Es ist echt unglaublich, dass man dazu gezwungen wird, sich in einem (zugegebenermaßen großartigen .-. ) Forum wie diesem hier zu informieren, da sowohl PKV, GKV als auch der AG sich dumm stellen.

Danke für eure Hilfe, ich wäre sonst echt aufgeschmissen.

Gruß,
Tom

GS
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Nachklapp zur Beschäftigung eigener Angestellter

Beitragvon GS » 08.04.2010, 12:15

Könnte ja sein, dass ich neben der Festanstellung Arbeitnehmer beschäftige, dann könnte ich doch weiterhin in der PKV bleiben, oder?

"Könnte ja, müsste nein" war vielleicht etwas zu dürftig - sorry -, denn auf einer solchen (rellen, nicht virtuellen) Basis ließe sich eventuell etwas machen.
Dazu brauchst Du aber eine professionelle Individualberatung, die hier im Forum natürlich nicht zu haben ist. Da es in Deinem Fall aktuell wohl kaum um einen Versichererwechsel geht, ist dabei zu beachten - ggf. also eine Beratung durch einen geprüften Versicherungsberater auf Honorarbasis.

Außerdem hat die haupt-oder nebenberufliche Selbständigkeit neben so einem gut bezahlten Job wie angedeutet auch noch andere Facetten, die über den Kragen "GKV oder PKV" weit hinausgehen - was dir sicher nicht neu ist, da Du ja schon 10 Jahre freiberuflich tätig warst.

Wobei es m. E. ein Skandal bleibt, dass jemand in deiner Situation gezwungen ist, solche Verrenkungen zu machen, wenn er seinen Vertrag einfach nur fortsetzen möchte und weiß Gott nicht der Allgemeinheit zur Last fiele, wenn er das könnte.

thomas_b
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Re: Nachklapp zur Beschäftigung eigener Angestellter

Beitragvon thomas_b » 08.04.2010, 12:29

GS hat geschrieben:
Könnte ja sein, dass ich neben der Festanstellung Arbeitnehmer beschäftige, dann könnte ich doch weiterhin in der PKV bleiben, oder?

"Könnte ja, müsste nein" war vielleicht etwas zu dürftig - sorry -, denn auf einer solchen (rellen, nicht virtuellen) Basis ließe sich eventuell etwas machen.

Dazu brauchst Du aber eine professionelle Individualberatung, die hier im Forum natürlich nicht zu haben ist.

Außerdem hat die haupt-oder nebenberufliche Selbständigkeit neben so einem gut bezahlten Job wie angedeutet auch noch andere Facetten, die über den Kragen "GKV oder PKV" weit hinausgehen - was dir sicher nicht neu ist, da Du ja schon 10 Jahre freiberuflich tätig warst.


Klar, deswegen habe ich auch schon meinen Steuerberater kontaktiert und warte z.Zt. auf Rückmeldung.

Wobei es m. E. ein Skandal bleibt, dass jemand in deiner Situation gezwungen ist, solche Verrenkungen zu machen, wenn er seinen Vertrag einfach nur fortsetzen möchte und weiß Gott nicht der Allgemeinheit zur Last fiele, wenn er das könnte.

Genauso sehe ich das auch. Ich hatte gerade einen Berater der PKV bei mir, der mir erklärt hat, dass ich für ca. 60€ monatlich als Zusatzversicherung einen Teil der PKV-Leistungen weiterhin absichern könnte und mein PKV-Vertrag für 1€/Monat ruhen kann, ich dabei aber meine Altersrückstellungen verliere!
Als Dank dafür, dass ich jetzt in die Rentenkasse einzahle zahle ich mehr Beitrag (GKV) und Zusatzbeiträge, verliere Leistungen und Altersrückstellungen und das soll RECHT sein? Unfassbar!



Wegen der Kündigung der PKV: Im Falle der Sonderkündigung wegen der Versicherungspflicht kann ich die Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschliessen. Gilt das auch für den Fall, dass ich erst mehr als 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht kündige (§205 Abs.2 VVG)?

Gruß,
Tom


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