bin derzeit in der gesetzlichen kv und komme seit ende letzten jahres über die beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze. mein arbeitgeber hat mich bislang jedoch nicht als nicht mehr versicherungspflichtig gemeldet!
- ist der abeitgeber dafür zuständig oder muss ich mich darum kümmern?
kann ich von der kv rausgeschmissen werden wenn ich mich nicht als freiwillig versichert melde?
bei mir ist es insofern von interesse da ich ab 04/07 in mutterschutz und elternzeit gehe und sich da ja unterschiede zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert ergeben. ich würde also am liebsten stillschweigen und hoffen das ich als pflichtversichert weiterlaufe.....
abmelden von der versicherungspflicht!
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kann ich von der kv rausgeschmissen werden wenn ich mich nicht als freiwillig versichert melde?
nein, kannst du nicht. da brauchst du dir keine sorgen machen. wenn du im laufenden jahr über die versicherungspflichtgrenze verdienst, muss dein arbeitgeber dies melden. stichtag für die umstellung ist dann immer der 01. januar des nächsten Jahres.
SGB V § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
(1) 1Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen.
Es besteht also schon eine Meldepflicht, wenn sich am Status etwas ändert.
Eine Kündigung ist aber nicht zu befürchten.
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