Vielleicht wurde die Frage schon mal ähnlich gestellt
Eins vorweg: Ich befürworte absolut das Prinzip der Solidargemeinschaft.
Als Beamter habe ich keinen Rechtsanspruch darauf, dass mein Arbeitgeber (der Staat) den Arbeitgeberanteil zur GKV trägt. Stattdessen besteht ein Anspruch auf Beihilfe (für die Rückvergütung der in Anspruch genommen Gesundheitsleistungen bis zu einer definierten Höhe). Ich bezahle (als freiwillig Versicherter in der GKV) den vollen Anteil von 15,9%, also rund 500.- € (ohne Pflegekasse). Wenn ich keine (auf dem Beihilfezettel dokumentierten) Leistungen der GKV in Anspruch nehme, habe ich folglich keine Möglichkeit diese finanzielle Belastung zu mindern.
Während ich pro Jahr 6000.- € in die GKV einzahle, bezahlt der (pflichtversicherte) Angestellte bei gleichem Gehalt 3000.- € (da ja die andere Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird). Somit werde ich faktisch dafür bestraft, dass ich mich der Solidargemeinschaft nicht entziehe, bzw. (indirekt) dazu genötigt in die PKV zu wechseln, um (im Vgl. zum Angestellten) keinen finanziellen Nachteil zu haben. Der Routinebesuch beim Arzt alle Vierteljahr reicht wohl kaum, um die Rückzahlung der Differenz von 3000.- € bei der Beihilfestelle geltend zu machen...
Frage:
Wie kann ich dennoch diese Differenz erhalten? Das einzige was mir z. Z. einfällt ist, mich 2-3x im Jahr mit vorgelegten Beilhilfezettel unter die teuersten Maschinen zu legen (Szintigraphie, Kernspin etc.) und willkürlich die skurrilsten Untersuchungen über mich ergehen zu lassen. Das heißt ich muss durch sinnfreie Arztbesuche aktiv die Allgemeinheit schädigen. Aber das kanns doch auch nicht sein, oder doch???
Bin echt ratlos, deshalb vielen Dank für eure Antworten/Meinungen
