Rückkehr nach Erkrankung in Spanien

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romkatzi
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Rückkehr nach Erkrankung in Spanien

Beitragvon romkatzi » 12.05.2010, 20:21

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:
Meine Cousine arbeitet seit 01.Mai in Spanien. Wie mir gesagt wurde (genaueres weiß ich leider nicht), hat sie sich daher ab diesem Termin bei der AOK abgemeldet und wurde vom dortigen Arbeitgeber in Spanien versichert.

Kaum 10 Tage unten, muss sie ins Krankenhaus, wo die Indikation für eine Herzklappen-OP gestellt wird.

Die OP in Spanien selbst, sowie ein eventueller Rücktransport sind wohl über eine Auslandsreiseversicherung abgedeckt.

Wie aber schaut das aus, wenn sie wieder in Deutschland ist? Wird Sie dann wieder automatisch hier bei der AOK pflichtversichert oder was ist zu veranlassen? Einen Wohnsitz in Deutschland hat sie offensichtlich noch.

Gibt es da spezielle Ansprechpartner bei der AOK?

Schöne Grüße, romkatzi

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 13.05.2010, 09:54

Grundsätzlich wäre sie denn in Deutschland versichert, denn bei der AOK, lettze Kasse, normalerweise wäre die zuletzt zuständige Ortskrankenkasse denn auch der Ansprechpartner.

Sofern Sie denn noch Anspruch auf Pflichtleistungen in Deutschland hat, Arbeitslosengeld, Rente , Arbeitslosengeld II, etc tritt denn ggf. die Versicherungspflicht ein.

Wenn sie in Deutschland ist sollte Sie sich stantepede bei Ihre AOK melden.

Ansprechpartner wäre zb. auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Insofern müßte denn die jeweillige Rechtssituation über Ihren Versichertenstatus ggf. von der AOK geprüft werden.


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