Hallo,
ich hoffe, dass mein Beitrag nicht unter "Rechtsberatung" fällt, ansonsten bitte ich die Moderatoren, ihn zu löschen...
Ich bin derzeit Schülerin und arbeite nebenbei auf geringfügiger Basis. Die geringfügige Beschäftigung besteht seit dem 15.10.09 bis 30.06.10. Während dieser Zeit bin ich familienversichert über meine Eltern.
Nun ist es so, dass ich monatlich +/- 10 Euro ca. 280 Euro verdiene - also kein Problem. Im Jahr 2009 habe ich aber aufgrund einer Zahlung von Weihnachtsgeld im Monat November einmalig ca. 520 Euro verdient.
Wie wird in diesem Fall berechnet?
Zählt man die Gehälter vom 15.10. bis 31.12.09 zusammen, so kommt man auf ca. 966,00 Euro. Teile ich diese Summe durch 2,5 Monate? Dann bin ich unter den erlaubten 400 Euro.
Im Jahr 2010 verdiene ich gleichbleibend ca. 280 Euro, also stellt sich hier die Frage nicht.
Danke schonmal!
KV geringfügig Beschäftigte
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
wenn es kein weiteres Einkommen gibt, kann die Familienversicherung in dieser Konstellation auf jeden Fall bestehen bleiben.
Kleiner Hinweis, falls später einmal ein höheres Entgelt möglich ist:
zu dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt wird immer ein Zwölftel der Sonderzahlungen addiert (z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld).
z.B. 400 Euro monatlich + 400 Euro Weihnachtsgeld
-> ab Beginn der Gehaltserhöhung endet die fAmilienversicherung und es sind selber Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (Abzug vom Gehalt durech den Arbeitgeber).
Gruß
RHW
wenn es kein weiteres Einkommen gibt, kann die Familienversicherung in dieser Konstellation auf jeden Fall bestehen bleiben.
Kleiner Hinweis, falls später einmal ein höheres Entgelt möglich ist:
zu dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt wird immer ein Zwölftel der Sonderzahlungen addiert (z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld).
z.B. 400 Euro monatlich + 400 Euro Weihnachtsgeld
-> ab Beginn der Gehaltserhöhung endet die fAmilienversicherung und es sind selber Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (Abzug vom Gehalt durech den Arbeitgeber).
Gruß
RHW
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