Auslandsrente - KV-Beitragszahlungen - Eigenleistung ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sue
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Auslandsrente - KV-Beitragszahlungen - Eigenleistung ?

Beitragvon Sue » 13.06.2010, 14:51

Hallo Forum-Team,

ich benötige mal bitte Hilfe/Auskunft zum Thema Auslandsrente/Versorgungsbezüge/KV-Beitragszahlungen:

Hintergrundthematik:
Rentnerin, Jg. 1939, seit 11/04 im Rentenstatus in Deutschland (=Wohnsitz) - bezieht Gesamtrente von ca. 750€, 3-geteilt aus D/AUT/GB. Die Angaben zu AUT/GB wurden ordnungsgemäß an (ehem.) BfA weitergeleitet & bearbeitet. Rentenbescheid aus 2005 mit der Info bezüglich Neu-Anpassung & Eigenanteil KV/PV vorhanden, dass diese allein zu tragenden KV-Beträge direkt an KV abgeführt werden. (AUT/GB-Rente erst ab 2005 - Rentnerin hat in 2004 ihrer damaligen KV die dt. Rentensumme mitgeteilt, in 2005 kamen erst die Bescheide von AUT&GB und danach die obige Info v. Rentenversicherung zur Renten-Neufeststellung & dass alle Alleinanteile der KV&PV direkt überwiesen werden).

Aktuell:
Rentnerin hat gerade eben die KK gewechselt & im Einkommensnachweis der KK die Rente, aufgeteilt in die 3 Zahlungen, ordnungsgemäß angegeben. Jetzt hat sie Schreiben von neuer KV erhalten, dass es sich bei GB&AUT um Versorgungsbezüge handelt & sie künftig einen monatlichen Eigenanteil von ca. 70€ zu leisten hat. (Info: es handelt sich immer um die (Regel)Altersrente aus Angestelltenverhältnissen - habe die Begrifflichkeit Versorgungsbezüge natürlich gegoogelt, das trifft hier m.M. nach nicht zu).

=> Ist das jetzt mit Versorungsbezug & dem Zusatz-Monatsbetrag so richtig? Die Dame ist nervlich total am Ende, weil sie sich aufgrund Ihrer kleinen Rente solchen Zusatzbelastungen gar nicht leisten kann & weil sie eben davon ausgegangen ist, dass der Dt. Rentenversicherungsbund die entsprechenden allein zu tragenden Beträge immer schon vorab abgeführt hat (wie im Rentenbescheid 05 erwähnt) und ihre Rentenbezüge daher schon entsprechend gekürzt sind.
=> Hat jemand von Ihnen einen Tip/Empfehlung für mich, was ich der Dame raten kann?
=> Kann es denn jetzt auch sein, dass die vorherige KV auch keine Eigen-Beträge bekommen hat & das jetzt nachfordern kann?
=> Und was passiert, wenn man, aufgrund so geringer Rente, gar nicht in der Lage ist, so einen monatlichen KV-Eigenbetrag zu zahlen?

Tut mir leid, viele Fragen auf einmal und ein langer Text - ich hoffe, meine Darstellung ist einigermaßen klar & verständlich. Vielen Dank im Voraus für Infos&Antworten.

Sue

RHW
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Beitragvon RHW » 13.06.2010, 18:28

Hallo,
die ausländischen Renten sind keine Versorgungsbezüge im Sinne des SGB V. Nach aktuellem deutschen Recht (seit 1984 unverändert) tritt somit keine Beitragspflicht ein.
Die Krankenkasse am besten auf diese Stelle hinweisen:

3.1.3.7 Versorgungsbezüge aus dem Ausland
Nach § 229 Absatz 1 Satz 2 SGB V werden auch Versorgungsbezüge aus dem Ausland oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen als beitragspflichtige Einnahmen herangezogen. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Versorgungsbezüge den in § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB V genannten Leistungen entsprechen. Hierzu zählen auch Versorgungsleistungen (Pensionen) der Europäischen Gemeinschaft an ihre früheren Beamten soweit dem nicht Sonderregelungen des EU-Rechts entgegenstehen. Gesetzliche Rentenleistungen aus ausländischen Rentensys-temen sind dagegen nicht als Versorgungsbezüge im vorgenannten Sinne anzusehen

Quelle:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 12_30_kvdr

Viel Erfolg!
Gruß
RHW


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