Elterngeld und Selbständigkeit

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naila
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Elterngeld und Selbständigkeit

Beitragvon naila » 08.07.2010, 15:41

Hallo Zusammen,

folgende Fragen habe ich bezügl. der GKV, doch zunächst die Daten:

    seit 2000 bis heute nebenberuflich selbständig, < 10 Std/ Woche
    seit 19XX bis Jul 08 Arbeitnehmer, freiwilliges Mitglied der GKV
    Aug 08 bis Mrz 09 Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I )
    Apr 10 bis Aug 10 Bezug von Elterngeld ("zwei halbe Monatsbeträge")
    ab September 2010 hauptberuflich selbständig


Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit wurden/werden entsprechend auf das ALG I bzw. Elterngeld berücksichtigt.

Frage 1:
Während des Bezuges von Elterngeld bin ich ja beitragslos in der GKV versichert. Werden die Einkünfte aus der Selbständigkeit in irgendeiner Form (in Bezug auf die GKV) berücksichtigt?

Frage 2:
Ab September 2010 bezahle ich die KV zu 100 % selbst.
Als Selbständiger, Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze wären das dann in der GKV ca. 600,- € /Monat.
Mein Plan: Mein Sohn (1 Jahr, m) und ich (44 Jahre, m) versichern uns privat.
Macht das Sinn, oder ist davon abzuraten?

Frage 3:
Sollten wir uns privat versichern und ich im Juli 2012 feststellen, dass die Selbständigkeit nicht mehr so "fruchtet", kann ich mich bei Arbeitsamt arbeitslos melden (Restanspruch besteht bis 4 Jahre). Besteht dann die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren?

Danke im voraus für die Antworten!

naila

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Re: Elterngeld und Selbständigkeit

Beitragvon DKV-Service-Center » 09.07.2010, 09:44

Hallo naila,

[quote]Frage 1:
Während des Bezuges von Elterngeld bin ich ja beitragslos in der GKV versichert. Werden die Einkünfte aus der Selbständigkeit in irgendeiner Form (in Bezug auf die GKV) berücksichtigt?[/quote]

nur wenn Sie den Status haben pflichtversichert sind Sie beitragsfrei in der GKV. Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit können für eine Statusänderung verantwortlich sein, bitte von der Kasse abklären lassen.

[quote]Frage 2:
Ab September 2010 bezahle ich die KV zu 100 % selbst.
Als Selbständiger, Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze wären das dann in der GKV ca. 600,- € /Monat.
Mein Plan: Mein Sohn (1 Jahr, m) und ich (44 Jahre, m) versichern uns privat.
Macht das Sinn, oder ist davon abzuraten?[/quote]

:-) meine Lieblingsfrage wenn das Einkommen wirklich so gut ist reichen die 600 Euro nicht mehr. Ob es Sinn macht lässt sich aber nur sagen wenn wir alle Umstände kennen. Fragen, wie nach dem Gesundheitszustand, der Familienplanung spielen genauso eine Rolle wie z.B Ihr Wunsch was Sie versichern möchten.

[quote]Frage 3:
Sollten wir uns privat versichern und ich im Juli 2012 feststellen, dass die Selbständigkeit nicht mehr so "fruchtet", kann ich mich bei Arbeitsamt arbeitslos melden (Restanspruch besteht bis 4 Jahre). Besteht dann die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren?[/quote]

Diese Rückkehr ist möglich vor dem 55 Lebensjahr und wenn Sie Anspruch auf ALG haben. (Für Selbstständige gibt es die Möglichkeit der Arbeitslosen Versicherung)

Bitte schön

RHW
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Beitragvon RHW » 10.07.2010, 13:46

Hallo,

Aug 08 bis Mrz 09 Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I )
Apr 10 bis Aug 10 Bezug von Elterngeld ("zwei halbe Monatsbeträge")


Welche Versicherung bestand denn von April 09 bis März 10? Freiwillige Versicherung als Stellenlose? Oder Familienversicherung? Oder ...?
Oder Tippfehler?

Gruß
RHW

naila
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Beitragvon naila » 11.07.2010, 23:46

ja, Tippfehler!
Gutes Auge, Respekt!


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