Meine Frau hat gegen Abfindung ihren Arbeitsvertrag aufgelöst. Sie hat ihren letzten Lohn 01.04.10 bekommen. Teil der Abfindung unter den Namen (Übergangsgeld)wurde ab 30.04.10 in 4 Monaten je 2551 Euro bezahlt.
Da sie ja selbst gekündigt hat bekam sie Sperre und musste sie selbst K.versichern. Zur Berechnung der Beitragshöhe wurde ihr durchschnittliches Einkommen von letzten Jahres (bis 30.03.10) berechnet. Dann wurde der Monatsrate ( 2551 Euro) dazugezählt und ergibt 5940 Euro als Bruttolohn.
Dies wurde wiederum auf 3750 Euro herabgesetz.
Also 3750 euro als Durchschnittliches Einkommen zur Basis für die Berechnung der Betragshöhe genommen.
Ist das richtig ?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Beitragsberechnung bei Abfindung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
ohne jetzt ganz tief in die Materie einzusteigen.
Das muss falsch sein.
Die Zahlung für die 4 Monate würde ich als beitragspflichtig ansehen.
Bei einer Abfindung in einer Summe nimmt man eine fiktive Aufteilung vor um eine fiktive Laufzeit zu konstruieren.
z.B. 24.000 Abfindung als Einmalzahlung.
Letztes Gehalt = 3000 EUR
24000 geteitl durch 3000 = 8 Monate Laufzeit.
Für 8 Monate wird dann 3000 EUR angesetzt, wenn keine Familienversicherung möglich ist und eine freiwillige Versicherung herhalten muss.
In Deinem Fall scheint mir dies hier alles doppelt gemoppelt zu sein. Die KK hat die Sache irgendwie gemicht. Finde ich nicht richig.
Frag mal nett nach. Kannst ja mal hier melden, wie es ausgeht.
So etwas kommt auch selten vor. Da kann ein Sachbearbeiter schon überfordert sein. Am besten mal nett fragen, ob man mal mit dem Teamleiter,Abschnittsleiter für diesen Bereich reden kann.
Das muss falsch sein.
Die Zahlung für die 4 Monate würde ich als beitragspflichtig ansehen.
Bei einer Abfindung in einer Summe nimmt man eine fiktive Aufteilung vor um eine fiktive Laufzeit zu konstruieren.
z.B. 24.000 Abfindung als Einmalzahlung.
Letztes Gehalt = 3000 EUR
24000 geteitl durch 3000 = 8 Monate Laufzeit.
Für 8 Monate wird dann 3000 EUR angesetzt, wenn keine Familienversicherung möglich ist und eine freiwillige Versicherung herhalten muss.
In Deinem Fall scheint mir dies hier alles doppelt gemoppelt zu sein. Die KK hat die Sache irgendwie gemicht. Finde ich nicht richig.
Frag mal nett nach. Kannst ja mal hier melden, wie es ausgeht.
So etwas kommt auch selten vor. Da kann ein Sachbearbeiter schon überfordert sein. Am besten mal nett fragen, ob man mal mit dem Teamleiter,Abschnittsleiter für diesen Bereich reden kann.
Die Krankenkasse besteht auf ihre Rechnung, obwohl sie zu geben, dass sie bis jetzt noch nicht so ein Fall hatten. Das Übergangsgeld ist beitragspflichtig das ist sicher. Man kann aber einfach nicht dieses Geld auf den durchshnittlichen Lohn dazu zählen. Sie muss noch mal den Durchschnittwert rechnen.
(Dur.scht.Lohn + 2551 Eur) / 2 Das wäre akzeptabel
(Dur.scht.Lohn + 2551 Eur) / 2 Das wäre akzeptabel
Sie muss noch mal den Durchschnittwert rechnen.
was meinst Du mit diesem Satz.
Will die KK nochmals rechnen, weil sie es nochmals prüft
oder
oder war es nur Deine Meinung, dass die KK nochmals prüfen "m ü s s t e"
weil Du anderer Meinung bist.
Hast Du eigentlich mit Teamleiter/ Abteilungsleiter/Abschnittsleiter SELBST gesprochen oder "nur" mit Sachbearbeiter.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste