Freiwillige Versicherung als Student / Kündigungsfrist

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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grana
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Freiwillige Versicherung als Student / Kündigungsfrist

Beitragvon grana » 07.08.2010, 14:18

Hallo Leute !

Ich war bei einer gesetzlichen Krankenkasse seit dem 25. Lebensjahr studentisch versichert und muss mich nun wahlweise freiwillig oder privat versichern, weil ich über 30 bin. Meine KV bietet mir nun für 6 Monate den "Absolvententarif" an; danach erfolgt eine "normale" freiwillige Versicherung. Daher meine Frage:

Darf ich zum Ablauf der 6 Monate den Vertrag wieder kündigen und den Versicherer wechseln oder bin ich bei Annahme des Absolvententarifs wieder für volle 18 Monate (bzw. bis zum Ende meines Studiums) an meinen Versicherer gebunden?

Man liest immer, eine Kündigung sei erst nach 18monatiger Mitgliedschaft möglich. Beginnt durch den Wechsel vom Studenten- in den Absolvententarif eine neue Mitgliedschaft?

Besten Dank schon mal und viele Grüße

ratte1
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Re: Freiwillige Versicherung als Student / Kündigungsfrist

Beitragvon ratte1 » 07.08.2010, 14:48

grana hat geschrieben:Darf ich zum Ablauf der 6 Monate den Vertrag wieder kündigen und den Versicherer wechseln
Ja, wenn dann insgesamt eine mindest 18-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.

grana hat geschrieben:bin ich bei Annahme des Absolvententarifs wieder für volle 18 Monate (bzw. bis zum Ende meines Studiums) an meinen Versicherer gebunden?
s.oben

grana hat geschrieben: Beginnt durch den Wechsel vom Studenten- in den Absolvententarif eine neue Mitgliedschaft?
Nein.

MfG
ratte1

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 15:50

Hallo,
vielleicht eine kleine Ergänzung:
Es gilt immer eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten. Dies gilt auch, wenn man sich selbständig macht oder Beamter wird.

Gruß
RHW

Reider
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Beitragvon Reider » 19.09.2010, 00:26

Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Lage und finde es ziemlich interessant, dass scheinbar der Absolvententarif noch angeboten wird? Ich habe oftmals zu hören bekommen dass der abgeschafft wurde. Welche Krankenkasse macht das denn wenn ich fragen darf? Dann müsste ich bei derjenigen Kasse auch mal nachfragen, da meine Kasse sagt, dass sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht anders entscheiden könnten, als mir den vollen Tarif aufzubrummen.

Grüße
Reider


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