Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Einige Dinge konnte ich bereits durch das Forum herausfinden, aber in meinem Fall gibt es ein paar "Besonderheiten"
Ich trete ab dem 1.10 in das 15. FS ein. Somit endet die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung für mich.
So wie ich das verstanden habe, müsste ich mich dann für ca. 140 EUR bei meiner GKV freiwillig versichern.
Ich habe durch etwas unglückliche Umstände einen nicht ganz runden Studienverlauf gehabt und werde deshalb noch ca. 6 Semester studieren müssen ( bitte keine Kommentare, ich hab schon ein schlechtes Gewissen deshalb ) Die besagten 140 EUR sind für mich eine sehr hohe monatliche Belastung.
Ich habe nun folgende Frage :
ich habe einen Nebenjob, bei dem ich Netto etwa 450-600 EUR verdiene ( immer unter 80 Std. ), kann ich mich nun auch über diesen Arbeitgeber krankenversichern lassen oder geht das als Student nicht ? Rentenversicherungsbeiträge habe ich bei diesem Job schon immer bezahlt. Kann der Arbeitgeber das für mich machen ? oder gibt es da keine Möglichkeit ? und wenn ja, wie hoch wäre dann der Abzug für die Krankenversicherung monatlich ungefähr ?
Noch zu meiner Person ( falls die Infos wichtig sind )
ich bin 28 Jahre alt, Medizinstudent, keine chronischen Erkrankungen etc.
Steuerklasse 1, ledig
und noch eine generelle Frage zum Ende der studentischen Versicherung :
muss ich auf meine Krankenkasse zugehen und das 15. FS melden oder melden die sich bei mir ? möchte nämlich keine Überraschungen erleben und ohne Versicherungsschutz dastehen bzw. nachzahlen müssen. Meine Chipkarte ist noch bis 31.12 gültig, aber wie gesagt das 15Fs beginnt ja am 1.10
Vielen Dank
Nach 14. FS über Arbeitgeber versichern ? div. Fragen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
die Gültigkeit der Chipkarte hat keine Bedeutung.
Vers.Pflicht als Student, der Arbeitnehmer ist, kann über den Betrieb höchstens funktionieren, wenn die Stundenzahl über 20 in der Woche im Betrieb ist.
Bei 600 EUR gehe ich von viel weniger als 20 Stunden/ Woche aus.
FAZIT: keine Vers.Pflicht als Arbeitnehmer.
Freiw. Versicherung sollte man selbst beantragen, um Ärger und Nachzahlungen zu vermeiden, auch wenn normalerweise die KK das Ende wegen des 14. FS zum 30.09.2010 mitteilen wird.
Aber evt. sitzt da ja auch ein Mitarbeiter, der mit manchen Dingen etwas länger braucht (kennst Du ja).
Was ich damit sagen will: Besser selbst mitdenken und zunächst mal an den Menschen bei der KK wenden, der immer die Schreiben schickt, wenn sich der Beitrag zur Studentenversicherung änderte.
Vers.Pflicht als Student, der Arbeitnehmer ist, kann über den Betrieb höchstens funktionieren, wenn die Stundenzahl über 20 in der Woche im Betrieb ist.
Bei 600 EUR gehe ich von viel weniger als 20 Stunden/ Woche aus.
FAZIT: keine Vers.Pflicht als Arbeitnehmer.
Freiw. Versicherung sollte man selbst beantragen, um Ärger und Nachzahlungen zu vermeiden, auch wenn normalerweise die KK das Ende wegen des 14. FS zum 30.09.2010 mitteilen wird.
Aber evt. sitzt da ja auch ein Mitarbeiter, der mit manchen Dingen etwas länger braucht (kennst Du ja).
Was ich damit sagen will: Besser selbst mitdenken und zunächst mal an den Menschen bei der KK wenden, der immer die Schreiben schickt, wenn sich der Beitrag zur Studentenversicherung änderte.
bedeutet das denn, wenn ich über 80 std. komme, dass dann eine versicherung über den arbeitgeber möglich wäre ?
ist das denn nicht ein widerspruch ? ich dachte immer, studenten dürfen im semester nicht mehr als 20 stunden pro woche arbeiten
oder ist diese grenze nur interessant, wenn man in der studentischen versicherung ist und danach ist es freigestellt ? ich war davon ausgegangen, dass diese grenze verhindern soll, dass der student nicht mehr hauptberuflich student ist
ist das denn nicht ein widerspruch ? ich dachte immer, studenten dürfen im semester nicht mehr als 20 stunden pro woche arbeiten
oder ist diese grenze nur interessant, wenn man in der studentischen versicherung ist und danach ist es freigestellt ? ich war davon ausgegangen, dass diese grenze verhindern soll, dass der student nicht mehr hauptberuflich student ist
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