Meine Frau war nach einer OP über 6 Wochen krank.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung war am 26. Feburar 07 abgelaufen und der Leistungszeitraum für das Krankengeld war vom 27.02.07 - 01.03.07.
Nach § 47 SGB Fünftes Buch berechnete die Krankenkasse nach Kalendertage, sprich 2 Tage im Februar und 1 Tag im März. Der Arbeitgeber teilte aber das Bruttogehalt durch 30 Tage und zog 4 Tage vom Bruttogehalt Februar ab. Da die Krankenkasse aber nur 2 Tage im Februar Krankengeld gezahlt hat, fehlen folglich 2 Tage Gehalt.
Meine Frage ist nun: Wer rechnet falsch?
für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruss
Josef
Krankengeldzahlung - Abzug des AG
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