Stipendium

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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melanie
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Stipendium

Beitragvon melanie » 14.03.2007, 16:08

Guten Tag!

Ich bekomme ein steuerfreies Stipendium und wollte mich erkundigen, ob jemand weiß, wie mein Beitrag zur GKV berechnet wird: wird mein Stipendium als Gehalt angesehen oder werden die Beiträge aus Mindestbeitragsbemessungsgrenze berechnet?

Vielen Dank im Voraus

Frank
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Beitragvon Frank » 15.03.2007, 16:55

Hallo Melanie,

Stipendien zählen nicht mit zum Gesamteinkommen, da dieses Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist.

Eine ähnliche Frage hatten wir schon mal hier
http://www.forum-krankenversicherung.de ... .php?t=287

Wenn kein anderes Einkommen erzielt wird, greift entweder die studentische Krankenversicherung oder der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.

melanie
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Beitragvon melanie » 16.03.2007, 09:11

Hallo Frank,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich bin kein Student mehr und war 3 Jahre bei TK freiwillig versichert. Seit Januar 2007 habe ich meine Versicherung gewechselt. Als ich meinen Beitragsbescheid bekommen habe, bin ich vom Stuhl gefallen. Neue Krankenkasse hat mein Beitrag von Mindestbeitragsbemessungsgrenze berechnet. Ich dachte zuerst, sie hätten sich verrechnet, weil das viel weniger war, als bei TK, und habe bei der neuen Krankenversicherung nachgefragt, ob alles richtig ist. Sie meinten, dass alles korrekt berechnet wurde, weil "Stipendium beitrags frei ist". Ich habe dann an TK ein Brief geschrieben, sie weigern sich jetzt mir zu viel bezahlte Beiträge (und das ist nicht wenig!) zurückzuzahlen, weil Stipendium, laut TK, auch zum Gesamteinkommen gehört und meine Beiträge aus der gesamten Summe berechnet wurden.

Weiß Du denn, ob irgendwo im Gesetz was steht, womit ich bei TK argumentieren kann, damit ich mein Geld zurückbekommen kann??

Danke im Voraus
Viele Grüße
Melanie

Frank
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Beitragvon Frank » 16.03.2007, 20:52

Nach derzeit geltendem Recht ist die Gewährung dieses Stipendiums steuerfrei gem. §3 Nr. 44 EStG. Es begründet kein Arbeitsverhältnis und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt i.S.v. §14 SGB IV darstellt.

guck auch mal hier nach
http://www.studis-online.de/Fragen-Bret ... 794,page=2

melanie
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Beitragvon melanie » 19.03.2007, 09:42

Vielen Dank, Frank

ich werde dann noch ein Brief an TK schreiben, und hoffe, dass ich dieses mal eine positive Antwort bekommen werde.

Viele Grüße
melanie

Constanze
Beiträge: 1
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KV und Stipendium

Beitragvon Constanze » 11.01.2009, 17:08

Hallo Melanie,

ich weiß, Dein Beitrag liegt schon ewig zurück, aber würdest Du mir verraten, wie Dein Fall ausgegangen ist? Hast Du das Geld von der TK zurückbekommen? Und würdest Du mir wohl verraten, wie die Krankenkasse heißt, in die Du gewechselt bist? Ich hatte nämlich eigentlich ebenfalls vor, mich mit Beginn des Stipendiums bei der TK freiwillig zu versichern...

Vielen Dank für Deine Antwort!

Constanze


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