hartz 4 PKV und GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mick1975
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hartz 4 PKV und GKV

Beitragvon mick1975 » 04.11.2010, 20:35

hallo,

ich war 3 monate festangestellt und wurde gekündigt (der versicherungsschutz läuft noch einen monat). zuvor war als selbständige in der pkv (mit hohem selbstbehalt) versichert. nun ist mir für 2 monate ein freelancer-job angeboten worden. danach droht hartz 4. kann mir jemand verraten wie das mit der krankenkasse läuft? kann ich in der gesetzlichen bleiben? und was ist, wenn ich jetzt hartz 4 beantrage? wenn ich nicht in der gesetzlichen bleiben kann, wie sieht es mit dem selbstbehalt aus - übernimmt die arge diesen?

danke für eure hilfe.

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Beitragvon Rossi » 04.11.2010, 22:17

Beim Hartz IV kommt es darauf, wie Du unmittelbar vor dem Bezug von Hartz IV versichert gewesen bist. Bist Du gesetzlich versichert gewesen, bleibst Du in der GKV; bist Du privat versichert gewesen, dann bleibst Du in der priv. Kv.

Eine priv. Kv. und Hartz IV führt nur zu Probleme. Selbstbehalte werden dort nicht übernommen. In der Regel bekommst Du für die priv. Kv. auch nur max. 126,05 Euro (Pflegeversicherung extra) als Beitragszuschuss auch wenn der tatsächliche Beitrag höher ist.

Im Bereich der gesetzlichen Kv. hast Du überhaupt keine Probleme hinsichtlich der Beitragshöhe. Es wird alles als sog. Nebenleistung übernommen.

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Beitragvon mick1975 » 05.11.2010, 14:54

ich würde gerne den job annehmen und darauf hoffen, dass der hartz 4 antrag nicht nötig sein wird. jetzt weiss ich aber nicht, ob ich mich selbst freiwillig bei der GKV versichern darf.

in den letzten jahren war ich wie folgt versichert:

    seit 01.09.10 GKV
    15.10.09 - 31.08.10 PKV
    01.09.09 - 15.09.09 GKV
    01.10.08 - 31.08.09 PKV
    davor (ca. 1,5 Jahre) nicht versichert
    davor GKV


herzlichen dank für die beratung.
beste grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.11.2010, 16:42

Also, für eine klassische freiw. Kv. in der GKV erfüllst Du die Vorversicherungszeiten nicht (12 Monate unmittelbar vorher GKV / oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren).

Dafür würdest Du aber in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V rutschen. Hierfür braucht man keine bestimmte Vorversicherungszeit, es reicht einfach aus, dass man zuletzt GKV versichert war.

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Beitragvon mick1975 » 05.11.2010, 18:21

danke, für deine antwort! das klingt ja nach einer chance für die rückkehr in ein "normal"-sozialversichertes leben...

aber was heisst das für mich im klartext? greift § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nur wenn ich den hartz 4 antrag stelle oder darf/kann ich den job annehmen und mich selbst weiter in der GKV versichern?
oder muss ich etwa ein paar tage/wochen unversichert bleiben, damit mich die GKV "zwangs"versichern muss?

da ich letztes jahr in einer ähnlichen situation war und die GKV mir mitteilte, dass eine weiterversicherung nicht möglich wäre, habe ich mich wieder durch eine PKV versichern lassen. falls aber nun doch die möglichkeit besteht, den job anzunehmen und in der GKV zu bleiben, wird sich die GKV wahrscheinlich wieder gegen eine weiterversicherung sträuben. wenn das so ist, müsste ich mir ggf. einen anwalt nehmen. in welchem fachgebiet müsste dieser fit sein - sozial-, sozialversicherungsrecht oder wo nach schau ich da? vielleicht weisst du ja auch einen guten anwalt?

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Beitragvon Rossi » 05.11.2010, 20:45

Das ist egal (Hartz IV oder Arbeit). Du musst einfach nur wieder versicherunspflichtiges Mitglied in der GKV werden. Dies kann bspw. durch eine Aufnahme einer Arbeit oder Hartz IV sein. Wenn Du dann aus dieser Versicherungspflicht ausscheidest, kommt die Kralle und lässt nicht mehr los.

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Beitragvon mick1975 » 05.11.2010, 21:04

bei der 2-monatigen arbeit würde es sich aber um eine freiberufliche tätigkeit handeln und noch (15.11. + 4 wochen) bin ich in der GKV.

also wie geh ich vor? mit GKV telefonieren und sagen, dass ich mich weiterversichern möchte und falls die das ablehnen auf § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V verweisen?

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Beitragvon Rossi » 05.11.2010, 22:21

Okay, nu habe ich es verstanden.

Es ist freiberuflich und somit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer.

Dann sofort zur Kasse und die Kralle anzeigen. Es kostet als Freiberufler aber ein wenig mehr. Dort geht es ab ca. 210,00 Euro monatlich los. Dafür muss dann auch extra einen sog. Härteantrag stellt. Setzt auch voraus, dass die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit unterhalb von 1.277,00 Euro monatlich liegen.

Aber die Kasse muss Dich auch beraten.

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Beitragvon mick1975 » 05.11.2010, 22:40

oh, sorry. mit freelancer-job war natürlich eine selbständige tätigkeit gemeint.
vielen, herzlichen dank für deine hilfreiche auskunft. hoffe, dass mich die GKV mit verweis auf § 5... weiterversichert.

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Re: hartz 4 PKV und GKV

Beitragvon ratte1 » 06.11.2010, 15:40

Was meinst Du mit
mick1975 hat geschrieben:
..der versicherungsschutz läuft noch einen monat
:?:

Wenn du Dich auf den kostenlosen nachgehenden Leistungsanspruch (nicht nachgehende Versicherung) beziehst, so setzt dieser voraus, dass Du nicht erwerbstätig bist (eine selbständige Tätigkeit schließt somit den Anspruch in jedem Fall aus) . Außerdem muss sich die freiwillige Versicherung immer an die vorherige Pflichtversicherung anschließen. Daher ist hier kein Raum für einen nachgehenden Leistungsanspruch.

MfG
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Beitragvon mick1975 » 06.11.2010, 15:47

ok, aber habe ich nun eine chance die 2-monatige selbständige Tätigkeit auszuüben und trotzdem in der GKV zu bleiben? leider ist mir das immer noch nicht klar. ich hoffe nicht, dass ich erst hartz 4 beziehen muss, um in der GKV zu bleiben.

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Beitragvon Rossi » 06.11.2010, 16:17

Da Du vor der selbständigen Tätigkeit (freelancer-job) zuletzt GKV versichert gewesen bist, entsteht eine Versicherungspflicht in der GKV. Du musst nicht zurück in die PKV.

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Beitragvon mick1975 » 06.11.2010, 17:38

deine worte in ... ohren! da bin ich dann letztes jahr von der GKV falsch informiert worden - manman

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Beitragvon Rossi » 06.11.2010, 17:56

Jooh, ich hab´s schon gesehen, Du bist damals in der Zeit vom 01.09 - 15.09.2009 GKV versichert gewesen. Davor bist Du in der PKV gewesen.

Die Kasse hat damals - nach den 15 Tagen Mitgliedschaft gesagt, dass Du wieder in die PKV zurück musst.

Dies ist pottfalsch.

Du hättest nur dann wieder in die PKV zurück müssen, wenn die vorige private KV. mindestens 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden hat. Dies war nicht der Fall, also damals klipp und klar auch die sog. Kralle.

Aber wenn Du hier im Forum liest, dann wirst Du feststellen, dass die Kassen teilweise eine Abwehrhaltung gegenüber bestimmten Kunden haben. Es wird einfach versucht eine Mitgliedschaft - am besten mündlich abzulehnen - in der Hoffnung, dass man sich dagegen nicht wehrt. Jenes hat damals bei Dir funktioniert, aber diesmal mit Sicherheit nicht, oder?

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Beitragvon mick1975 » 06.11.2010, 18:19

...den angegebenen zeitraum hatte ich versehentlich falsch angegeben.
ich war damals 1,5 monate fest angestellt. danach wollte ich in der GKV bleiben, aber die haben gesagt; nö geht nicht. aber dank deiner zahlreichen antworten hast du mir meine unsicherheit genommen und werde auf eine weitere mitgliedschaft bestehen. allerding besteht wohl die gefahr, dass ich für den zeitraum, indem ich gar nicht versichert war nachzahlen muss...

danke für deine beharrliche aufklärung!


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