Hallo,
ich hoffe mal das ich dieses leidige Thema net überstrapaziere aber ich weiß net mehr weiter.
Es geht um Zahnersatz und die Härtefallregelung..
Kurzer Umriß:
Ich bin ledig und habe eine Zeit lang keine Krankenversicherung besessen. Daraus resultierten Aussenstände in Höhe von 6000 € die ich seit knapp 2 Jahren abzahle.
Zu meiner jetzigen Situation: Ich bin Angestellter und verdiene 799€ brutto und lebe in einer Beziehung mit einem Kind. Wir bekommen auch keine Aufstockung da meine Freundin auch verdient.
Durch meine Zeit ohne Krankenversicherung haben sich meine Zähne, zu 99% im Oberkiefer, dramatisch verschlechtert. So extrem das jetzt bis auf 3 Zähne alle, im Oberkiefer befindlichen, gezogen werden mussten. War also eine Schmerzbehandlung. Da ich beruflich auch mit Kunden zu tun habe, riet mir meine Zahnärztin zu einem Provisorium. Dieses geschah zeitgleich mit der Zusendung des Heil- und Kostenplans an meine Krankenkasse.
Bin noch vor der Fertigstellung des Provisoriums zu meiner Kasse und habe einen Antrag auf Härtefall gestellt. Soweit war alles gut.
Am Samstag bekam ich nun Post von der Krankenkasse in dem mir mitgeteilt wurde das der Heil- und Kostenplan nicht bewilligt wird, da keine gültige Versicherungszeit bestehen würde.
Nach Rücksprache mit meiner Kasse hieß es: Aussenstände bei uns = keine Leistungen.
2 Sätze später hieß es: Sofort 3000 € dann würden sie alles übernehmen.
Was für mich ein Wiederspruch an sich ist.
Nun stehe ich da. Ein Provisorium im Mund was ich selbst bezahlen muß , nervlich am Ende und fühle mich von meiner Kasse im Stich gelassen. Kann mir wer einen Tipp geben?
P.S.: Die Zähne mussten gezogen werden da sie einen Abszeß nach dem anderen bildeten...
Danke schonmal im Vorraus
Bräuchte mal bitte eine Hilfestellung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ja, schwierige Sache - bei Nichzahlung der Beiträge (die Gründe lassen wir mal beiseite), kann und muss die Kasse die Leistungen einschränken und zahlt nur für Notfälle. Zahnersatz zählt in der Regel nicht dazu.
Allerdings ist es oftmals strittig was eigentlich ein Notfall ist - hier würde ich versuchen nochmals nachzuhaken bei der Kasse, allerdings besteht nur dann eine (theoretische) Chance wenn seitens des Zahnarztes gegenüber der Kasse ein solcher Notfall attestiert wird.
Gruss
Czauderna
ja, schwierige Sache - bei Nichzahlung der Beiträge (die Gründe lassen wir mal beiseite), kann und muss die Kasse die Leistungen einschränken und zahlt nur für Notfälle. Zahnersatz zählt in der Regel nicht dazu.
Allerdings ist es oftmals strittig was eigentlich ein Notfall ist - hier würde ich versuchen nochmals nachzuhaken bei der Kasse, allerdings besteht nur dann eine (theoretische) Chance wenn seitens des Zahnarztes gegenüber der Kasse ein solcher Notfall attestiert wird.
Gruss
Czauderna
Hallo,
werden die Abzahlungen im Rahmen eines Ratenvertrages gezahlt? Wurden die Raten regelmäßig und verlässlich gezahlt? In einem solchen Fall kann die KK das Ruhen des Leistungsanspruchs aufheben. Hierauf sollte man auch drängen, i.d.R. geschieht das nur auf Antrag des Versicherten.
Viel Erfolg!
MfG
ratte1
werden die Abzahlungen im Rahmen eines Ratenvertrages gezahlt? Wurden die Raten regelmäßig und verlässlich gezahlt? In einem solchen Fall kann die KK das Ruhen des Leistungsanspruchs aufheben. Hierauf sollte man auch drängen, i.d.R. geschieht das nur auf Antrag des Versicherten.
Viel Erfolg!
MfG
ratte1
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