Studentin - Möchte zu späte? Befreiung von der Versicherunsp

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Jaded
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2010, 23:40
Wohnort: Koblenz/Mainz

Studentin - Möchte zu späte? Befreiung von der Versicherunsp

Beitragvon Jaded » 17.11.2010, 23:46

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Im Oktober 2009 habe ich begonnen zu studieren und war diesbezüglich bei der AOK und habe mich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Man erklärte mir dann allerdings, dass ich dann "nie wieder" in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden könnte (heute weiß ich dass das Quatsch ist und fühle mich regelrecht betrogen...). Ich also mit der Befreiung + Infos zu meinen Eltern, alles besprochen und am nächsten Tag bin ich wieder zur AOK und hab mich bei denen gesetzlich versichern lassen. Die Befreiung wurde dafür widerrufen.

Jetzt möchte ich unbedingt! wieder in die private Krankenversicherung. Was lässt sich da machen? Ich hab zum Beispiel gelesen, dass man die Befreiung gar nicht widerrufen kann?! Könnte ich also einfach kündigen und mich mit der "alten" Befreiung bei einer privaten Versicherung versichern lassen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Ich wäre wirklich seeeeehr dankbar für Antworten!

Liebe Grüße,

Julia

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.11.2010, 23:55

Tja, dat sieht nicht gut aus.

Du hast innerhalb von 3 Monaten nach der Einschreibung als Student die Möglichkeit, Dich zu entscheiden wohin Du willst (priv. Kv. oder GKV).

Jenes ist eine absolute Galgenfrist und zudem auch völlig bindend.

Die 3 Monate geben Dir eine ausreichende Frist um Dich allumfassend zu informieren.

Wenn man sich einmal entschieden hat, dann ist der Zug abgefahren. Du sitzt im ICE der GKV und fährst damit bis ins Nimmerland.

Deine Gedankengänge (Kündigung der GKV) sind innovativ und creativ, leider geht es nicht. Du musst in der GKV verbleiben. Jenes hat manchmal erhebliche Vorteile und manchmal Nachteile!

Jaded
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2010, 23:40
Wohnort: Koblenz/Mainz

Beitragvon Jaded » 18.11.2010, 15:13

Och neee -.- Gibts es da wirklich GAR keine Möglichkeit?? Meine Krankenkasse könnte mich aber theoretisch, also aus gutem Willen trotzdem noch von der Versicherungspflicht befreien, oder?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 18.11.2010, 16:05

Jaded hat geschrieben:Och neee -.- Gibts es da wirklich GAR keine Möglichkeit?? Meine Krankenkasse könnte mich aber theoretisch, also aus gutem Willen trotzdem noch von der Versicherungspflicht befreien, oder?


Hallo,
sicher ist das ärgerlich aber warum sollte eine Krankenkasse bzw. ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse gegen das Gesetz handeln und eine Befreiung aussprechen. Theoretisch geht alles, ist aber zuweilen ausserhalb der Legalität. Das ist auch keine Frage des guten Willens.
Gruss
Czauderna

Jaded
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2010, 23:40
Wohnort: Koblenz/Mainz

Beitragvon Jaded » 18.11.2010, 23:42

naja, das war ja genau meine frage... nur weil sie jetzt nicht mehr verpflichtet sind mir eine befreiung zu geben, heißt das ja nicht, dass sies auch nicht dürfen ...?! wenn ich irgendwann mal in eine andere situation komme also nich mehr studentin bin, hab ich ja auch wieder die möglichkeit mich anders zu versichern, sonst könnten die privaten ja gleich einpacken

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 19.11.2010, 07:32

Jaded hat geschrieben:naja, das war ja genau meine frage... nur weil sie jetzt nicht mehr verpflichtet sind mir eine befreiung zu geben, heißt das ja nicht, dass sies auch nicht dürfen ...?!
Doch, denn für eine solche Möglichkeit gibt es keinerlei rechtliche Legitimation.

Ich kann da nur Czaudernas Antwort unterstreichen. Warum sollte die AOK denn gegen Gesetzes verstoßen? Nur weil Du es Dir jetzt anders überlegt hast?


MfG
ratte1

Jaded
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2010, 23:40
Wohnort: Koblenz/Mainz

Beitragvon Jaded » 19.11.2010, 11:11

Also erstmal muss ich sagen, dass das hier jetzt mein letzter Beitrag ist. Ich weiß nicht, ob ihr es so meint, aber ich fühle mich angefeindet. Ich habe ja nur eine Frage gestellt, die niemanden von euch persönlich etwas angeht, sondern die ich ja eben gerade auf einer neutralen Ebene beantwortet haben wollte.
Zum einen bedeutet die Tatsache, dass sie nicht per Gesetz verpflichtet sind, mich frei zu stellen, noch immer nicht, dass sie es gesetzlich nicht dürfen. So ein Gesetz gibt es meiner Recherche nach nicht und von euch hat dieses Argument ja auch keiner belegt. Ich werde mich zu dem Thema bei der privaten Krankenkasse erkundigen.
Zum anderen wurden mir bei meinem Termin mit der gesetzlichen Krankenkasse, in der ich nun bin, schlicht und ergreifend falsche Informationen gegeben. DAS hätten die Mitarbeiter dieser Kasse gesetzlich nicht gedurft, nur beweisen kann ich ihnen das ja leider nicht. Ich habe es mir also nicht einfach mal eben "anders überlegt", was ich ehrlich gesagt unverschämt finde anzunehmen, sondern habe neben dem eindeutig gestörten Vertrauensverhältnisses zu besagter Kasse auch andere wichtige Gründe, die mich bewegen mich wieder privat versichern zu lassen.
Falls einer meiner beiden Vorredner geglaubt hat seine Kommentare hätten mir geholfen oder wären irgendwie sinnvoll auf meine Frage eingegangen, bedanke ich mich natürlich für die Bemühungen.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 19.11.2010, 14:31

Jaded hat geschrieben:Also erstmal muss ich sagen, dass das hier jetzt mein letzter Beitrag ist. Ich weiß nicht, ob ihr es so meint, aber ich fühle mich angefeindet. Ich habe ja nur eine Frage gestellt, die niemanden von euch persönlich etwas angeht, sondern die ich ja eben gerade auf einer neutralen Ebene beantwortet haben wollte.
Zum einen bedeutet die Tatsache, dass sie nicht per Gesetz verpflichtet sind, mich frei zu stellen, noch immer nicht, dass sie es gesetzlich nicht dürfen. So ein Gesetz gibt es meiner Recherche nach nicht und von euch hat dieses Argument ja auch keiner belegt. Ich werde mich zu dem Thema bei der privaten Krankenkasse erkundigen.
Zum anderen wurden mir bei meinem Termin mit der gesetzlichen Krankenkasse, in der ich nun bin, schlicht und ergreifend falsche Informationen gegeben. DAS hätten die Mitarbeiter dieser Kasse gesetzlich nicht gedurft, nur beweisen kann ich ihnen das ja leider nicht. Ich habe es mir also nicht einfach mal eben "anders überlegt", was ich ehrlich gesagt unverschämt finde anzunehmen, sondern habe neben dem eindeutig gestörten Vertrauensverhältnisses zu besagter Kasse auch andere wichtige Gründe, die mich bewegen mich wieder privat versichern zu lassen.
Falls einer meiner beiden Vorredner geglaubt hat seine Kommentare hätten mir geholfen oder wären irgendwie sinnvoll auf meine Frage eingegangen, bedanke ich mich natürlich für die Bemühungen.


Hallo,
nun mal ganz laqngsam mit den jungen Pferden, wir haben dir auf deine Frage eine klare und sachliche Antwort gegeben, nämlich dass die Kasse jezt keine rückwirkende Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten mehr vornehmen darf weil das gegen das Gesetz verstossen würde. Du hast auf den "gutenWillen" gesetzt und auch da eine sachliche Antwort erhalten. Kein Mensch hat dich angefeindet. Dass die Antwort im Ergebnis dir nicht gefällt, dafür können wir nichts. Du bist auch nicht auf die Gegenfrage eingegangen - was hätte es dir beispielsweise gebracht wenn ich dir geantwortet hätte "Ja sicher, wenn du eine Kasse findest die dich aus gutem Willen rückwirkend befreit, dann geht das schon okay "?? Ich gebe doch hier vorsätzlich keine falschen Antworten nur um dem Fragesteller die Frage so zu beantworten damit er oder sie zufrieden ist. Auch wenn Du es anders siehst, wir haben dir geholfen in dem wir deine Frage exakt richtig beantwortet haben.
Was Du daraus machst das bleibt ganz allein deine Entscheidung.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste