Hallo Forum-Teilnehmer,
meine Frau möchte bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden.
Bis August 2010 hatte sie ein regelmäßiges Einkommen über einen 400,- €-Job. Ab September nichts mehr.
Des weiteren noch positive Zinseinkünfte für 2010 von ca. 100 - 200,- € die nicht über den Freistellungsauftrag gedeckt werden, also wahrscheinlich im Einkommensteuerbescheid für 2010 auch wirklich als positive Einkünfte auftauchen werden.
Nun meine Frage: Kann meine Frau trotzdem bei mir familienversichert werden? Im Internet finde ich zwar was über den 400,- € - Job und die Problematik mit weiteren zusätzlichen positiven Einkünften, aber der Job ging ja nur bis August!
Bitte um Info und bedanke mich im Voraus.
Familienversicherung mit postiven Einkünften
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bei der Frage, ob man in die Familienversicherung kommt oder nicht kommt, ist einzig allein entscheidend, ob das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze regelmäßig überschreitet.
Zu dem Gesamteinkommen zählt sowohl das Einkommen aus dem Mini-Job als auch die Zinseinkünfte. Also muss man beides zusammenrechnen.
Da die Holde aber seit September keine Einkünfte aus dem Mini-Job mehr hat, dürfte einer Familienversicherung nichts mehr entgegenstehen.
Zu dem Gesamteinkommen zählt sowohl das Einkommen aus dem Mini-Job als auch die Zinseinkünfte. Also muss man beides zusammenrechnen.
Da die Holde aber seit September keine Einkünfte aus dem Mini-Job mehr hat, dürfte einer Familienversicherung nichts mehr entgegenstehen.
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- Postrank7
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@ Hallo Rossi,
jetzt habe ich aber einen Hänger.
Wieso werden Zinseinkünfte von einem Sparbuch von 200 € zu den Einkünften eines Mini-Job hinzugerechnet ?
Info von der Deutschen Rentenanstalt:
Mini-Jobs allgemein
Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt maximal 30,77 Prozent an pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Sie setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie 0,67 Prozent Umlagen zur Arbeitgeberversicherung und 0,1 Prozent Insolvenzgeldumlage. Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung entfällt allerdings, wenn der Arbeitnehmer privat oder gar nicht krankenversichert ist.
Gruß Schlappi
jetzt habe ich aber einen Hänger.
Wieso werden Zinseinkünfte von einem Sparbuch von 200 € zu den Einkünften eines Mini-Job hinzugerechnet ?
Info von der Deutschen Rentenanstalt:
Mini-Jobs allgemein
Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt maximal 30,77 Prozent an pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Sie setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie 0,67 Prozent Umlagen zur Arbeitgeberversicherung und 0,1 Prozent Insolvenzgeldumlage. Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung entfällt allerdings, wenn der Arbeitnehmer privat oder gar nicht krankenversichert ist.
Gruß Schlappi
Relativ einfach, schlappi. Du bist uff der falschen Baustelle und zitierts nämlich die Rentenversicherung.
Wir sind hier nicht im Bereich der Rentenversicherung, sondern im Bereich der Krankenversicherung.
Auszug aus § 10 SGB V
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
...
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet;..... für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gundsätzlich gilt für die Familienversicherung eine Gesameinkommensgrenze von 365,00 Euro (1/7 der Bezugsgröße).
Ist jemand jedoch geringfügig beschäftigt, dann gilt nicht 365,00 Euro, sondern 400,00 € als Gesamteinkommensgrenze.
Nehmen wir ein Beispiel:
- 350,00 Euro geringgügige Beschäftigung
- 100,00 Euro Zinseinkünfte
- 450,00 Euro Gesamteinkommen
Damit fällt man aus der Familienversicherung raus.
Ist das Gesamteinkommen bei einer geringfügigen Beschäftigung unterhalb von 400,00 Euro, dann bleibt man drinne.
Hier ist also ab Semptember eine Fami möglich.
Wir sind hier nicht im Bereich der Rentenversicherung, sondern im Bereich der Krankenversicherung.
Auszug aus § 10 SGB V
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
...
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet;..... für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gundsätzlich gilt für die Familienversicherung eine Gesameinkommensgrenze von 365,00 Euro (1/7 der Bezugsgröße).
Ist jemand jedoch geringfügig beschäftigt, dann gilt nicht 365,00 Euro, sondern 400,00 € als Gesamteinkommensgrenze.
Nehmen wir ein Beispiel:
- 350,00 Euro geringgügige Beschäftigung
- 100,00 Euro Zinseinkünfte
- 450,00 Euro Gesamteinkommen
Damit fällt man aus der Familienversicherung raus.
Ist das Gesamteinkommen bei einer geringfügigen Beschäftigung unterhalb von 400,00 Euro, dann bleibt man drinne.
Hier ist also ab Semptember eine Fami möglich.
Hallo Rossi,
danke für die Auskunft.
Habe mich in einem Punkt allerdings nicht ganz korrekt ausgedrückt.
Meine Frau ist bereits seit zwei Jahren bei mir familienversichert.
Für 2010 tritt allerdings jetzt wirklich das Phänomen auf, das erstmalig ihre positiven Einkünfte überschirtten werden, und sie gleichzeitig seit September nicht mehr arbeitet.
Von der Krankenversicherung bekommen wir ja alle Jahr das Formular wo Änderungen zur Krankenversicherung eingetragen werden müssen.
Hier ist die Frage, ob mit unseren neuen Begebenheit wir rausfliegen?
Oder wird wirklich nur pro Monat gerechnet. Und da ja die positiven Zinseinkünfte erst im Dezember bzw. Januar fließen kommt sie ja nicht über 365 €, da sie nicht mehr arbeitet!?
danke für die Auskunft.
Habe mich in einem Punkt allerdings nicht ganz korrekt ausgedrückt.
Meine Frau ist bereits seit zwei Jahren bei mir familienversichert.
Für 2010 tritt allerdings jetzt wirklich das Phänomen auf, das erstmalig ihre positiven Einkünfte überschirtten werden, und sie gleichzeitig seit September nicht mehr arbeitet.
Von der Krankenversicherung bekommen wir ja alle Jahr das Formular wo Änderungen zur Krankenversicherung eingetragen werden müssen.
Hier ist die Frage, ob mit unseren neuen Begebenheit wir rausfliegen?
Oder wird wirklich nur pro Monat gerechnet. Und da ja die positiven Zinseinkünfte erst im Dezember bzw. Januar fließen kommt sie ja nicht über 365 €, da sie nicht mehr arbeitet!?

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