Krankenkassenmitglied ja oder nein????

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

cirkin
Beiträge: 1
Registriert: 07.02.2011, 09:46

Krankenkassenmitglied ja oder nein????

Beitragvon cirkin » 07.02.2011, 10:11

Hallo,

ich muss etwas ausholen, damit meine Situation vielleicht besser verstanden wird.

Ich war Jahrelang alleinerziehend und über das Sozialamt nach meiner Scheidung versichert, bzw. das Sozialamt hat meine Beiträge bei der DAK übernommen.

Dann bekam ich ein Kind von meinem jetzigen Ehemann, damals waren wir aber nicht verheiratet, und er zahlte mir Unterhalt. Durch diesen Unterhalt und Kindergeld und UVG und Wohngeld fiel ich aus dem Sozialnetz raus, und versicherte mich wieder freiwillig.
Nach Ablauf der 6Monate Wohngeld beantragte ich wieder Wohngeld, und man teilte mir mit, dass ich ALG2 beantragen müsste, da ich nach Abzug aller Kosten nicht genug Geld zur Verfügung hätte.
War doof, aber ich tat es. Also wurde der Krankenkassenbeitrag von der ARGE übernommen.

Nun heiratete ich meinen jetzigen Ehemann. Allerdings bin ich noch türkische Staatsbürgerin, und meine hier rechtskräftig geschiedene Ehe von meinem deutschen Ex-Ehemann wird in der Türkei nicht akzeptiert, und ich hätte mich nochmals dort scheiden lassen müssen.
Nun um meine in Dänemark 2005 geschlossene Ehe mit meinem jetzigen deutschen Mann auch hier in Deutschland anerkennen zu lassen, hätte ich diesen Weg gehen müssen. Aber ich bin ja hier rechtskräftig geschieden, und es gab für mich keinen Grund, diesen Mist nochmals zu durchlaufen.

Die deutschen Behörden erkannten nun meine zweite Ehe nicht an, womit ich immer noch ALG2-bezieherin war, weil ich immernoch alleinerziehend galt.

Es gab dann doch noch andere Probleme mit der ARGE, weil die sagten, ich bin doch verheiratet und ich hätte keinen Anspruch mehr. Aber die Ehe wurde vom Standesamt nicht anerkannt.
Ich wohnte auch mit meinem jetzigen Ehemann nicht zusammen. Aus beruflichen Gründen wohnten wir ca. 200km voneinander entfernt.

Nun verlangt die ARGE die gezahlten Beiträge von der DAK zurück. Und die wollen die Beiträge von mir wiederrum zurück, obwohl ich in dem Zeitraum als NICHTverheiratet galt.

2007 bin ich dann mit meinem Mann zusammengezogen, und zahlte dann freiwillige Beiträge.
Ich bin nun seit Sep. 2009 in einem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und zahle brav meine Beiträge als Angestellte.

Mittlerweile ist unsere Ehe per Gerichtsbeschluss seit 2008 auch anerkannt.

Als ich aber heute morgen zum Arzt gefahren bin, um ein Rezept zu holen, sagte man mir, dass die DAK angerufen und gesagt hat, dass die Arztpraxis meine Karte nicht mehr annehmen dürfte. Ich wäre nicht mehr versichert.

Nun meine Frage, dürfen die das, obwohl ich meine Beiträge bis auf diese Probleme mit der ARGE gezahlt habe???
Welche Möglichkeit gibt es zu kündigen (ich bin seit 19Jahren Mitglied dort)???

Ich hoffe auf Antworten


:?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 07.02.2011, 12:39

Hallo,
dazu kann man nix sagen weil man den Fall nicht kennt.
Mir fällt da nur spontan dazu ein - warum hast du deine Kasse dazu nicht direkt befragt - vielleicht ist das alles nur ein Missverständnis - ausserdem kenne ich es nicht so aus der Praxis, dass wir Ärzte anrufen und eine Karte für ungültig erklären - meist ist es umgekehrt dass Arztpraxen uns anrufen um sich zu erkundigen ob Karten noch gültig sind.
Vielleicht bist auch nur mit einer "falschen" Karte unterwegs.
Mein Rat - bei der KK. anrufen und sich dann evtl. nochmals hier melden.
So wie geschildert ergibt das keinen Sinn.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 07.02.2011, 22:06

Also, ich muss ehrlich eingestehen; hier passt etwas nicht.

Die ARGE kann defintiv kein Einkommen eines Ehegattens (von mir auch eines Lebensgefährten) anrechnen, wenn man nicht tatsächlich zusammenwohnt und wirtschaftet.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes, ist nur das Einkommen des nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattens anzurechnen.

Wenn man noch nie zusammengewohnt hat und kann auch nicht dauernd getrennt leben. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ich empfehle daher dringend einen Widerspruch gegen diesen Rückforderungsbescheid.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste