Selbständig PKV - Pleite - Nach 2,5 Jahren: Und nun?

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llap
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Selbständig PKV - Pleite - Nach 2,5 Jahren: Und nun?

Beitragvon llap » 12.03.2011, 13:54

Guten Tag zusammen,

ich möchte vorab erwähnen, dass ich schon einige Zeit Suchmaschinen, Bekannte und den einen oder anderen Sachbearbeiter mit diesem Thema "erfreut" habe - leider sind alle Informationen dazu so widersprüchlich und unscharf, dass mir mittlerweile der Kopf schwirrt und ich nur noch weiß, dass ich eben nichts weiß...

Folgende Situation:

- 38 Jahre alt, männlich, wohnhaft in einem Städtchen in Bayern

- Studium, danach berufliche Selbständigkeit bis Juni 2008 als die gemeinschaftlichen Bemühungen meiner Geschwister, meines Geschäftspartners und meines Bankberaters endlich Erfolg zeigten und mit reichlich Schulden und ohne Geschäft da saß

- Seit 06/2008 ohne Krankenversicherung

- Vormals versichert bei der SDK in einem recht koststpieligen Vertrag

Ich bin seit Mitte 2008 erwerbslos. Bevor jetzt jemand fragt warum: Komplett ausgebrannt nach zig Jahren 24/7 Schufterei und Rufbereitschaft - nach dem ganzen Mist wurde noch so oft erfolgreich persönlich "nachgetreten", dass ich erst jetzt beginne mich davon wieder zu erholen - und mich ENDLICH "zurück ins Leben" bewegen zu können.

Ich habe eine Beschäftigung in Aussicht, die es mir ermöglicht ohne Insolvenzantrag (das wäre der für mich bequemste Weg, aber ich möchte dass alle Beteiligten ihr Geld zurück bekommen) weiter zu gehen. Dazu benötige ich aber Klarheit in allen Bereichen und möchte keine falschen Schritte tun um danach das "Ach so" Erlebnis zu bekommen :-)

Und nein, ich wünsche keine Rechtsberatung :-)

Und jetzt zu meinen Fragen, die mir hoffentlich jemand ein wenig aufklären kann, denn ich hänge mehr oder weniger zwischen den Stühlen.

- Wie komme ich zu einer PKV oder GKV?

--> GKV sagt: Anmelden bei GKV, PKV anschreiben und Rückzahlungsvereinbarung für die nicht geleisteten Beträge treffen: ca. 30x600=18000 Euro zzgl Zinsen. Ist das so? Zuerst RZV oder zuerst Anmeldung bei der GKV?


- PKV wählen oder GKV?
Es geht mir "nur" darum, einfach mal wieder versichert zu sein und nicht bei jedem Schotterweg Panikattacken von Beinbrüchen zu bekommen.
--> PKV: Nehmen die mich "einfach" wieder auf nach der Zeit (18 Monate?) und wie sollte ich das am besten anstellen?
--> GKV: Melden die bei Eintritt an die letzte Versicherung oder sollte ich das tun? Oder nicht?

- Hartz IV
Ich habe mich in den letzten zwei Jahren ohne den Gang zur ARGE durchgeschlagen, diese Entwürdigung will ich mir eigentlich nicht auch noch geben - vor allem nicht jetzt, da endlich Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist (kein Zug...) - trotzdem habe ich mir überlegt ALG II zu beantragen, da dort meine Krankenversicherung übernommen wird? Wie läuft das genau? Bleibe ich auf den Rückzahlungen auf jeden Fall sitzen? Darf ich mich bis ans Ende meiner Tage darüber ärgern nicht noch schnell vor der Pleite den günstigsten Tarif beantragt zu haben?

Und noch was Letztes:
- Wie ist das mit dem Erlaß dieser Zahlung? Gabs das überhaupt schon mal, oder muss man dazu mit EEG Nullinie irgendwo rumliegen? :-(

An diesem Punkt schon mal VIELEN DANK FÜRS DURCHLESEN - ich schnorre normalerweise keine Informationen im Web, aber ich komme ums V<selbstzensur> nicht weiter... 8-[

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Michael

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.03.2011, 14:03

Also wenn die Anstellung pflichtig ist in der Kranken - und pflegeversicherung ist Sie pflichtig, es tritt Versicherungspflicht ein. So nun sagt die GKV wo waren sie versichert ? Anwort gar nicht, auch kein Problem letzen Nachweis vorlegen wo versichert das heißt den also PKV und gut. die Mitgliedschaft hat denn entsprechend durchgeführt werden zu müssen, da ja keine Schulden bei einer gesetzlichen Kasse vorliegen, es gilt die allgemeine Wahlfreihheit bei Aufnahme einer erstmaligen Beschäftigung.

Naja was die PKV nicht weiß macht Sie nicht heiß.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 12.03.2011, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.03.2011, 17:55

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ab 401 EUR Gehalt) aufnehmen und das Problem ist gelöst.

Die gewählte GKV darf aufgrund der Versicherungspflicht als Angestellter die Aufnahme nicht verweigern und auch nicht von der Zahlung von vermeintlichen "Beitragsschulden" in der PKV abhängig machen.

Beitragsschulden in der PKV bestehen nicht, da gar kein PKV-Vertrag und damit auch kein Versicherungsschutz mehr bestand.
Allenfalls droht bei Neuabschluß eines PKV-Vertrags ein einmaliger Strafzuschlag.

llap
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Beitragvon llap » 18.03.2011, 20:18

Hallo zusammen...

HERZLICHEN DANK für diese Auskunft, nun steht einer Versicherung nichts mehr im Wege - nach Rücksprache mit der GKV meines Vertrauens habe ich heute alles in die Wege geleitet.

Euch allen ein schönes Wochenende!


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