Hallo zusammen.
Ich überlege zur Zeit, von der freiwilligen GKV in eine PKV zu wechseln.
Meine Kinder aus erster Ehe sind über meine Ex-Frau familienversichert in der GKV. Der neue Ehemann meiner Ex-Frau ist ebenfalls in der PKV.
Was wäre nun, wenn ich in die PKV wechsle und meine Ex-Frau wieder schwanger wird? Über wen wären meine Kinder aus erster Ehe dann zu versichern? Und zwar a) in der Schwangerschaft, b) in der Elternzeit, c) danach, falls sie sich dazu entscheiden sollte, auch nach der Elternzeit nicht zu arbeiten)
Vielen Dank schon mal!
Grüße,
Jan-Josef
KV Kinder erste Ehe
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- Postrank7
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Sagen wir mal so, da du der leibliche Vater in die PKV wechselt und nicht mehr Sinne des BGB veerheiratet bist, ist es relativ egal. Deine Kinder bleiben in der Familienversicherung deiner Frau, da die Mitgliedschaft durch das Mutterschaftsgeld und die Elternzeit erhalten bleibt, sofern die Ehefrau Pflichtmitglied der Kasse ist.
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- Postrank7
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Taja, dennn.........., müßte Sie in die freiwillige KV, das heißt innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf freiwillige KV nach Ende der Elternzeit stellen kostet so um die 147 € p.M. Die Familienversicherung bleibt denn für deine Kinder bestehen. Dein Einkommen wird nicht mehr für die Beitragsbemessung herrangezogen, da ihr ja geschieden seit.
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