Es geht um die Berechnung des Einkommens der letzten 3 Jahre bei aus dem Ausland zurückkehrenden, die sich in Deutschland eine neue Krankenversicherung suchen müssen.
Werden bei Arbeitnehmern steuerfreie Auslandszulagen, Ortszuschläge etc. bei der Berechnung des Gesamteinkommens für Versicherungsfreiheitsgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der letzten 3 Jahre berücksichtigt?
Solche gibt es z. B. bei Angestellten im Staatsdienst, bei politischen Stiftungen, auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen. Wahrscheinlich auch bei Beamten auf Zeit, die sich nach Ende der berfristeten Tätigkeit wieder gesetzlich versichern müssen - oder eben nicht.
steuerfreie Auslandszuschläge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
man nur erahnen, was mir dieser Frage bezweckt wird.
Seit 01.01.2011 ist es bei der Beurteilung, ob jemand als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, nicht mehr entscheidend, was in den letzten 3 Jahren war.
Es gilt nur, was JETZT ist.
z.B. Arbeitsaufnahme bei Firma xy am 01.09.2011. Brutto 5000 pro Monat
Lösung: keine Vers. Pflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Seit 01.01.2011 ist es bei der Beurteilung, ob jemand als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, nicht mehr entscheidend, was in den letzten 3 Jahren war.
Es gilt nur, was JETZT ist.
z.B. Arbeitsaufnahme bei Firma xy am 01.09.2011. Brutto 5000 pro Monat
Lösung: keine Vers. Pflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
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