wie kann man die Lebensgefährtin günstig krankenversichern?
Ich bin getrennt lebend (Scheidungsendkampf), beziehe eine
kleine Rente. Wir leben seit 8 Jahren zusammen. Meine
Lebensgef. ist jetzt geschieden, hat keinerlei Einkommen, sie wird ausschlieslich von mir unterstützt. Der Ehemann hat meine Lebensgeführtin einfach, ohne ihr wissen, bei der GKV abgemeldet.
Der Ehemann hatte in ihrer Trennungszeit eine PKV abgeschlossen, aber nur kurzfristig gezahlt, dann ganz eingestellt. Sie ist also seit mehreren
Jahren ohne KV.
Die von den Versicherungen geforderten monatl. 480 Euro für eine neu startende Versicherung können
wir nicht aufbringen!
Arztbesuche u.-Kosten wurden immer von mir gezahlt.
Wie kann meine Lebensgef eine KV-Grundversicherung erhalten? Sie ist Ausländerin mit Daueraufenthaltsgemehmigung, kann aber nicht für ihren Unterhalt arbeiten. Wir haben keinerlei Unterstützung bei irgendeiner Behörde beantragt! Wir leben von meiner Rente. Meinen Scheidungstermin kann mir keiner sagen, (wir wollen sowieso heiraten - nicht extra wegen dieses Problemes)
Was haben wir für Möglichkeiten?
keine KV!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, ist aber leider dumm gelaufen, wenn die Lebensgefährtin zuletzt privat versichert war.
Jeder soll in Deutschland versichert sein. Der Slogan lautet, jeder soll dorthin, wo er zuletzt war. Dies ist dann wohl die priv. Kv., leider.
Die priv. Kv. muss der Lebensgefährtin leider nur den berüchtigten Basistarif anbieten. Der kostet leider 650,00 Euro monatlich. Einen Normaltarif - meistens günstiger - muss die PKV nicht anbieten.
Wenn die Lebensgefährtin noch keine 65 Jahre alt ist und zudem auch noch theoretisch arbeiten könnte, dann sollte die Gefährtin ALG II beantragen.
Im Rahmen des ALG II erfolgt dann auch ein Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Wenn sie im berüchtigten Basistarif steckt, dann wird die Prämie halbiert (von 650,00 auf 325,00 Euro). Aber nur solange auch ein Anspruch auf ALG II besteht, oder durch die Beitragszahlung allein Hilfebedürftigkeit entstehen wird.
Also am besten sofort Kontakt mit dem nächsten Jobcenter aufnehmen. Wenn die Holde über 65 Jahre alt sein sollte, oder nicht mehr arbeiten kann, dann ist der SGB XII-Träger (Sozialhilfe) zuständig.
Jeder soll in Deutschland versichert sein. Der Slogan lautet, jeder soll dorthin, wo er zuletzt war. Dies ist dann wohl die priv. Kv., leider.
Die priv. Kv. muss der Lebensgefährtin leider nur den berüchtigten Basistarif anbieten. Der kostet leider 650,00 Euro monatlich. Einen Normaltarif - meistens günstiger - muss die PKV nicht anbieten.
Wenn die Lebensgefährtin noch keine 65 Jahre alt ist und zudem auch noch theoretisch arbeiten könnte, dann sollte die Gefährtin ALG II beantragen.
Im Rahmen des ALG II erfolgt dann auch ein Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Wenn sie im berüchtigten Basistarif steckt, dann wird die Prämie halbiert (von 650,00 auf 325,00 Euro). Aber nur solange auch ein Anspruch auf ALG II besteht, oder durch die Beitragszahlung allein Hilfebedürftigkeit entstehen wird.
Also am besten sofort Kontakt mit dem nächsten Jobcenter aufnehmen. Wenn die Holde über 65 Jahre alt sein sollte, oder nicht mehr arbeiten kann, dann ist der SGB XII-Träger (Sozialhilfe) zuständig.
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