Bei Selbstständigen wird ja regelmäßig der Einkommensteuerbescheid zur Festsetzung der Beitragshöhe herangezogen. Nach welchen Richtlinien werden denn diese Bescheide in Ansatz gebracht, wenn, wie oft üblich, die Einkommensteuerbescheide oft erst mit 1-3 Jahren Verspätung vorliegen und obendrein größere Schwankungen aufweisen?
Wenn ein Beitrag auf eine bestimmte Höhe aufgrund eines früheren Einkommensteuerbescheides festgelegt wurde und sich 1-2 Jahre später aufgrund des dann vorliegenden Einkommensteuerbscheides für diesen Zeitraum herausstellt, dass zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde - wird dann erstattet oder nachgefordert?
- Charly
Berechnung der GKV Beiträge bei Selbstständigen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jenes - Grundlage für die Beitragsbemessung ist der Steuerbescheid - ergibt sich aus den sog. einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemesssung für freiw. Versicherte.
Es ist eine Art der Verwaltungsvereinfachung - was ich auch nachvollziehen kann.
Aber Du hast es doch - dem Grunde nach - selber in der Hand. Du musst einfach nur wissen, wie Du geschickt diese Grundsätze umgehen bzw. austrixen kannst. Es gilt nämlich in der Regel immer das Datum der Steuerbescheides. Dieser gilt solange, bis ein neuer Steuerbescheid erlassen wird, es sei denn, die Beitragsbemessung erfolgte vorläufig. Rückwirkende Änderungen berüchsichtigen die Kassen leider nicht. Ausnahme bei vorläufigen Bescheiden.
Ein kleines Beispiel:
Einkommen 01.01.2007 - 31.12.2007 ist relativ gering, Steuerbescheid am 01.05.2009.
Diesen Steuerbescheid legst Du unmittelbar im Mai 2009 der Kasse vor. Die Kasse muss dann diesen Steuerbescheid für die Beitragsbemessung zu Grunde legen. Und zwar solange, wie kein neuer Steuerbescheid vorliegt.
Jetzt merkst Du, dass das Einkommen in 2008 wesentlich höher ist. Du weisst jetzt ganz genau, sobald der neue Steuerbescheid für 2008 vorliegt, musst Du höhere Beiträge bezahlen. Also zögerst Du die Steuererklärung und den daraus folgenden Steuerbescheid sowie höhere Beitragszahlung zur KV/PV heraus.
Dann endlich kommt der neue Steuerbescheid
Einkommen 01.01.2008 - 31.12.2008, Steuerbescheid am 15.01.2011.
Somit hast Du in der Zeit vom 01.05.2009 - Jan. 2011 nach den niedrigen Einkünften die KV-Beiträge gezahlt.
Ab Febr. 2011 musst Du dann wesentlich höhere Beiträge zahlen.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Einkommen in 2010 wieder geringer ausfällt.
Im Schweingsgalopp sorgst Du dafür, dass der Einkommensteuerbescheid für 2010 vorliegt. Dieser wird dann im Mai 2011 erteilt.
Somit zahlst Du nur für die Monate Febr. 2011 - Mai 2011 nach den Einkünften des Steuerbescheides aus 2009, ab Juni nach dem Steuerbescheid frü 2010.
Was willst Du noch mehr; Du selber hast alles in der Hand und kannst trixen und jonglieren.
Genau so, kann man es umgekehrt machen.
Sorry, Heinrich, helfe mir auf die Sprünge, wenn dies nicht funtkionieren sollte.
Es ist eine Art der Verwaltungsvereinfachung - was ich auch nachvollziehen kann.
Aber Du hast es doch - dem Grunde nach - selber in der Hand. Du musst einfach nur wissen, wie Du geschickt diese Grundsätze umgehen bzw. austrixen kannst. Es gilt nämlich in der Regel immer das Datum der Steuerbescheides. Dieser gilt solange, bis ein neuer Steuerbescheid erlassen wird, es sei denn, die Beitragsbemessung erfolgte vorläufig. Rückwirkende Änderungen berüchsichtigen die Kassen leider nicht. Ausnahme bei vorläufigen Bescheiden.
Ein kleines Beispiel:
Einkommen 01.01.2007 - 31.12.2007 ist relativ gering, Steuerbescheid am 01.05.2009.
Diesen Steuerbescheid legst Du unmittelbar im Mai 2009 der Kasse vor. Die Kasse muss dann diesen Steuerbescheid für die Beitragsbemessung zu Grunde legen. Und zwar solange, wie kein neuer Steuerbescheid vorliegt.
Jetzt merkst Du, dass das Einkommen in 2008 wesentlich höher ist. Du weisst jetzt ganz genau, sobald der neue Steuerbescheid für 2008 vorliegt, musst Du höhere Beiträge bezahlen. Also zögerst Du die Steuererklärung und den daraus folgenden Steuerbescheid sowie höhere Beitragszahlung zur KV/PV heraus.
Dann endlich kommt der neue Steuerbescheid
Einkommen 01.01.2008 - 31.12.2008, Steuerbescheid am 15.01.2011.
Somit hast Du in der Zeit vom 01.05.2009 - Jan. 2011 nach den niedrigen Einkünften die KV-Beiträge gezahlt.
Ab Febr. 2011 musst Du dann wesentlich höhere Beiträge zahlen.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Einkommen in 2010 wieder geringer ausfällt.
Im Schweingsgalopp sorgst Du dafür, dass der Einkommensteuerbescheid für 2010 vorliegt. Dieser wird dann im Mai 2011 erteilt.
Somit zahlst Du nur für die Monate Febr. 2011 - Mai 2011 nach den Einkünften des Steuerbescheides aus 2009, ab Juni nach dem Steuerbescheid frü 2010.
Was willst Du noch mehr; Du selber hast alles in der Hand und kannst trixen und jonglieren.
Genau so, kann man es umgekehrt machen.
Sorry, Heinrich, helfe mir auf die Sprünge, wenn dies nicht funtkionieren sollte.
Merci. Im konkreten Fall ist Trickserei eh (noch) nicht nötig, weil ich ohnehin nicht auf über 1800 pro Monat komme.
>einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemesssung für freiw. Versicherte
Wo kann ich die nachlesen, bzw. ist das krankenkassenspezifisch?
Es gibt da einen anderen aktuellen Thread in dem das scheinbar auch von einzelnen Satzungen abhängig ist? Oder wie ist das 'einheitlich' gemeint?
Allerdings hält mich der AOK Sachbearbeiter mit der Versicherung respektive der ersten Beitragsfestsetzung hin mit der Begründung, dass ich erst aktuelle Steuerbescheide beibringen soll (inkl. dem für 2010). Das ist ja nun nicht so spontan möglich.
Der letzte finale Bescheid stammt aus Mai 2009 für 2008.
Können die mir wirklich die Versicherung so lange verweigern, bis aktuelle Bescheide vorliegen?
- Charly
>einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemesssung für freiw. Versicherte
Wo kann ich die nachlesen, bzw. ist das krankenkassenspezifisch?
Es gibt da einen anderen aktuellen Thread in dem das scheinbar auch von einzelnen Satzungen abhängig ist? Oder wie ist das 'einheitlich' gemeint?
Allerdings hält mich der AOK Sachbearbeiter mit der Versicherung respektive der ersten Beitragsfestsetzung hin mit der Begründung, dass ich erst aktuelle Steuerbescheide beibringen soll (inkl. dem für 2010). Das ist ja nun nicht so spontan möglich.
Der letzte finale Bescheid stammt aus Mai 2009 für 2008.
Können die mir wirklich die Versicherung so lange verweigern, bis aktuelle Bescheide vorliegen?
- Charly
Nee, ich bin schon seit 20 Jahren selbstständig, weiss er auch, und hat auch noch 2-3 vorherige Bescheide gekriegt. Die liegen alle etwa im gleichen Bereich, schon garnicht lässt sich daraus schließen, dass ich nun plötzlich das Doppelte verdienen könnte. In letzter Konsequenz ist das ja wohl das Entscheidende, diese 1800+/- Grenze.
'Verweigert' hat er natürlich nicht so gesagt - aber er lässt mich halt in der Luft hängen und sagt, ich soll aktuelle Steuerbescheide beibringen.
- Charly
'Verweigert' hat er natürlich nicht so gesagt - aber er lässt mich halt in der Luft hängen und sagt, ich soll aktuelle Steuerbescheide beibringen.
- Charly
ok, Du bist kein Existenzgründer.
und schon lange selbstständig und hast immer schon STB eingereicht.
Es geht wohl bei der KK eher darum, dass sie von Dir , falls noch kein 2009er STB vorhanden ist, bestätigt haben will, dass der 2008er STB der aktuellste ist.
Also: rufe doch einfach dort an. Frag, ob es denn ausreicht, dass Du bestätigst (schriftlich meine ich), dass der STB 2008 der aktuellste ist.
Jede Wette: es gibt kein Problem.
Berichte mal bitte.
und schon lange selbstständig und hast immer schon STB eingereicht.
Es geht wohl bei der KK eher darum, dass sie von Dir , falls noch kein 2009er STB vorhanden ist, bestätigt haben will, dass der 2008er STB der aktuellste ist.
Also: rufe doch einfach dort an. Frag, ob es denn ausreicht, dass Du bestätigst (schriftlich meine ich), dass der STB 2008 der aktuellste ist.
Jede Wette: es gibt kein Problem.
Berichte mal bitte.
ok, Du bist kein Existenzgründer.
und schon lange selbstständig und hast immer schon STB eingereicht.
Es geht wohl bei der KK eher darum, dass sie von Dir , falls noch kein 2009er STB vorhanden ist, bestätigt haben will, dass der 2008er STB der aktuellste ist.
Also: rufe doch einfach dort an. Frag, ob es denn ausreicht, dass Du bestätigst (schriftlich meine ich), dass der STB 2008 der aktuellste ist.
Jede Wette: es gibt kein Problem.
Berichte mal bitte.
und schon lange selbstständig und hast immer schon STB eingereicht.
Es geht wohl bei der KK eher darum, dass sie von Dir , falls noch kein 2009er STB vorhanden ist, bestätigt haben will, dass der 2008er STB der aktuellste ist.
Also: rufe doch einfach dort an. Frag, ob es denn ausreicht, dass Du bestätigst (schriftlich meine ich), dass der STB 2008 der aktuellste ist.
Jede Wette: es gibt kein Problem.
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