Familienversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

dazyduck
Beiträge: 2
Registriert: 29.06.2011, 18:04

Familienversicherung

Beitragvon dazyduck » 29.06.2011, 18:08

Guten Tag!

Ich hätte eine Frage bezüglich meiner freiberuflichen Tätigkeit als Yogalehrerin. Ich habe gelesen, daß ich bis zu 360€ freiberuflich verdienen darf. Als Angstellte darf ich bis zu 400€ verdienen(?).

Da ich freiberuflich und angestellt tätig bin wüßte ich gerne, wie sich das rechnet. Werden beide Beträge zusammen gezählt, oder darf ich insgesamt theoretisch 760€ verdienen um in der Familienversicherung zu bleiben?

Danke!
Daisy

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.06.2011, 21:08

Die erst Grenze beträgt 365 € aus einahmen wie Vermietung und verpachtung , selbst tätigkeit usw, die zweite Grenze mit 400 € job liegt denn insgesamt bei 400 € plus Werbungskostenpauschale. also rund 76, 67 € drauf = 476,67 €. Denn kommt es noch auf die Stunden an die du in der selbständigen Tätigkeit ausübts. sollte alles was darüber hinausgeht tatsächlich diese Grenze knacken, gibt es Probleme, am besten mal in den aktuellen Einkommensteuerbeid einen Blick werfen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 30.06.2011, 07:06, insgesamt 1-mal geändert.

dazyduck
Beiträge: 2
Registriert: 29.06.2011, 18:04

Beitragvon dazyduck » 29.06.2011, 22:14

ok danke jetzt hab ich es denke ich verstanden! :)


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste