Ich habe erfahren dass es seit dem 1. April ein Rueckkehr-Recht in die gesetzliche und ab dem 1. Juli ein Rueckkherrecht in die provaten Versicherungern gibt. Gilt das auch fuer Rueckkehrer aus dem Ausland, die keine Anwartschaftsversicherung haben, aber frueher mal in D versichert waren.
Annette
Rueckkehr-Recht in Krankenversicherung
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Siehe Deine Frage und meine Antwort in dem anderen Thread.
Ja, ist so!
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... ehrer.html
Frank Wilke
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Frank Wilke
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